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Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit

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Bock, M. (2008). Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit. Folgen der Einführung der Societas Europaea für die Vereinbarkeit paritätischer Unternehmensmitbestimmung mit Europäischem Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52676-5
Bock, Mathias. Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit: Folgen der Einführung der Societas Europaea für die Vereinbarkeit paritätischer Unternehmensmitbestimmung mit Europäischem Recht. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52676-5
Bock, M (2008): Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit: Folgen der Einführung der Societas Europaea für die Vereinbarkeit paritätischer Unternehmensmitbestimmung mit Europäischem Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52676-5

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Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit

Folgen der Einführung der Societas Europaea für die Vereinbarkeit paritätischer Unternehmensmitbestimmung mit Europäischem Recht

Bock, Mathias

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 46

(2008)

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Abstract

Im Oktober 2001 führte der Europäische Gesetzgeber die erste europaweit verfügbare Gesellschaft, die Europäische Gesellschaft (SE) ein. Im Lichte der strengen Vorgaben zur SE, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung ihrer Unternehmensmitbestimmung, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit paritätischer Mitbestimmung mit Europäischem Recht. Sie findet nach dem Willen des Europäischen Gesetzgebers nunmehr auch auf SE mit deutscher Beteiligung Anwendung. Durch ein komplexes Zusammenwirken von europäischen und deutschen Normen wird sie so zur Rückfallebene im Fall des Scheiterns einer Einigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Form und Umfang der Mitbestimmung in der "deutschen" SE. Der Niederlassungsvorgang fällt hierbei in den Anwendungsbereich der Europäischen Niederlassungsfreiheit, da er bei Gründung einer SE in allen Fällen die von Art. 43 EG statuierten Vorgaben erfüllt. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH zur Verhältnismäßigkeit einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme muss die Rechtfertigung eines Eingriffs ausscheiden, da es den Regelungen des MitbestG sowohl an Geeignetheit als auch an der vom EuGH kombinierten Erforderlichkeit / Angemessenheit fehlt. Eine europarechtskonforme Auslegung der Vorschriften des MitbestG kommt nach den prohibitiven Aussagen des BVerfG im "Mitbestimmungsurteil" indessen nicht in Betracht, weshalb die relevanten Vorschriften des MitbestG europarechtswidrig sind. Sie sollten abgeschafft und durch ein einheitliches Mitbestimmungsgesetz auf Grundlage des DrittelbG ersetzt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 1
Inhaltsübersicht 3
Inhaltsverzeichnis 5
Abbildungsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 10
A. Einführung 11
I. Mitbestimmung in Europa 14
II. Anreize zur Gründung einer SE 18
1. Ökonomische Vorteile 19
2. Psychische Vorteile 24
B. Gesetzliche Grundlagen zur SE-Gründung und SE-Mitbestimmung 26
I. Gründungsszenarien für die SE 26
1. Originäre Primärgründung einer SE 26
2. Derivative Sekundärgründung einer SE 27
3. Zusammenfassung und Übersicht 30
II. Ausgestaltung der Mitbestimmungsregelungen für die SE 30
1. Zugrunde gelegte Mitbestimmungsmodelle 30
2. Vorrang der Verhandlungslösung 32
3. Auffangregelung bei Nichteinigung 34
a) Eingreifen der Auffangregelung 34
aa) Originäre Primärgründung einer SE 35
bb) Derivative Sekundärgründung einer SE 36
cc) Zusammenfassung und Übersicht 40
b) Inhalt der Auffangregelung 41
4. Zwischenergebnis 43
C. Vereinbarkeit paritätischer Mitbestimmung in der SE mit europäischem Recht 45
I. Ausgangspunkt der Überlegung 45
II. Bestandsaufnahme – Benachteiligung deutscher Unternehmen bei der SE-Gründung? 47
1. Wirkungen der Mitbestimmung 48
a) Vorteile unternehmerischer Mitbestimmung 48
b) Ausgestaltung der Verhandlungslösung 51
aa) Dauer und Unsicherheiten des Verhandlungsverfahrens 51
bb) Fehlender Verhandlungsspielraum 55
cc) Ungleiche Anforderungen an die Abstimmungen des bVG 56
dd) Mangelnder Einigungswille des bVG 58
(1) Folgen der Minderung des Gewerkschaftseinflusses 58
(2) Asymmetrische Verteilung der Verhandlungsmacht 60
ee) Verhinderung von Fusionsplänen 63
ff) Vergleich mit dem Verhandlungsverfahren des EBR 65
gg) Ergebnis zur Ausgestaltung der Verhandlungslösung 66
c) Fragen der Corporate Governance 67
aa) Unabhängigkeit der Mitglieder von Gesellschaftsorganen 68
bb) Effektivität der Unternehmenskontrolle und -leitung 71
(1) Größe des Kontrollorgans 71
(2) Internationale Zusammensetzung des Kontrollorgans 74
(3) Informationsasymmetrie zulasten des Kontrollorgans 76
(4) Bürokratisierung von Entscheidungsprozessen 79
cc) Professionalität der Unternehmenskontrolle bzw. -leitung 81
dd) Zwischenergebnis zur Corporate Governance 83
d) Strukturkonservierende Wirkung 83
e) Zwischenergebnis zu den Wirkungen der Mitbestimmung 86
2. Auswirkung auf die SE-Gründung 89
3. Zusammenfassung und Übersicht 93
III. Verstoß gegen Art. 43 EG 95
1. Eröffnung des Anwendungsbereiches von Art. 43 I EG 96
a) Persönlicher Anwendungsbereich 96
b) Sachlicher Anwendungsbereich 97
aa) Vorliegen eines Niederlassungsvorgangs 97
bb) Auslandsbezug bei Gesellschaftsgründung 98
(1) Der offensichtliche Fall 98
(2) Besonderheiten bei „Wegzugs-“ bzw. „Rückkehrerfällen“ 99
(a) „Wegzug“ einer Gesellschaft 100
(b) „Rückkehr“ einer Gesellschaft 104
(3) Zwischenergebnis 105
c) Gewährleistungsgehalt 105
aa) Diskriminierungen 106
bb) Sonstige Beschränkungen 109
d) Einordnung der SE-Gründung 111
aa) Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts 111
(1) Niederlassung der SE im europäischen Ausland 111
(2) Niederlassung der SE in Deutschland 111
(3) Zwischenergebnis 118
bb) Vorliegen einer Diskriminierung oder sonstigen Beschränkung? 118
cc) Zwischenergebnis 123
e) Beschränkung durch welche Regelung? 123
aa) SEBG 124
bb) SE-RiL 127
cc) MitbestG 133
f) Schutz paritätischer Mitbestimmung durch Art. 295 EG? 138
2. Rechtfertigung einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit 139
a) Rechtfertigung durch Art. 46 I EG 139
b) Rechtfertigung durch „zwingende Gründe“ nach der Gebhard-Formel 141
aa) Anwendung in nicht diskriminierender Weise 142
bb) MitbestG als „zwingender Grund des Allgemeinwohls“ 143
(1) Arbeitnehmerschutz als zwingendes Allgemeinwohlinteresse in der Rechtsprechung des EuGH 146
(2) Mitbestimmung als zwingendes Allgemeinwohlinteresse in der deutschen Rechtsprechung 149
(3) Selektivität des Arbeitnehmerschutzes durch das MitbestG 151
(a) Erfasste Gesellschaftsformen 152
(b) Erfasste Gesellschaftsgröße 154
(c) Inhaltliche Unterschiede zwischen DrittelbG, MitbestG und Montan-MitbestG 157
(d) Schutzdifferenzierung innerhalb einer Belegschaft 158
(e) Zeitliche Komponente: Die Folgen einer Umwandlung 159
(4) Rechtstechnische Schwierigkeiten 160
(5) Rechtfertigung durch generalpräventive Maßnahmen? 163
(6) Argumente im Zusammenhang mit der SE-RiL 164
(7) Relevanz eines nationalen oder europäischen ordre-public? 167
(8) Weitere Argumente 170
(9) Zusammenfassung 175
cc) Verhältnismäßigkeit 175
(1) Geeignetheit 176
(2) Erforderlichkeit und Angemessenheit 183
(a) Strukturvorgaben für die Prüfung 184
(aa) Vergleichsmaßstab 184
(bb) Beurteilungsmaßstab 185
(cc) Informationsmodell 188
(b) Umsetzung milderer Mittel 188
(aa) Verweis auf alternative Gründungsmöglichkeiten 188
(x02) Alternativen für die GmbH 189
(x03) Alternativen für die AG 191
(x04) Zwischenergebnis 192
(bb) Betriebsverfassungsrecht und betriebliche Mitbestimmung 192
(cc) Drittelbeteiligung 197
3. Ergebnis 199
4. Keine Möglichkeit europarechtskonformer Auslegung oder Rechtsfortbildung 200
IV. Schlussfolgerungen 202
V. Zusammenfassung in Thesen 205
Literaturverzeichnis 208
Stichwortverzeichnis 233