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Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt

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Bredt, F. (2009). Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52778-6
Bredt, Friederike. Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52778-6
Bredt, F (2009): Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52778-6

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Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt

Bredt, Friederike

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 187

(2009)

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Abstract

Ob das geltende humanitäre Völkerrecht neuartige, asymmetrische und bewaffnete Konflikte zwischen Staaten und nicht-staatlichen Gruppierungen, bspw. terroristische Gruppen, die von fremden Territorien aus agieren, noch sachgerecht erfasst, oder angesichts dieser Konfliktformen fortentwickelt werden muss, ist umstritten. Friederike Bredt untersucht, ob und wie weit das geltende humanitäre Völkerrecht dem »Kampf gegen den Terrorismus« im 21. Jahrhundert Grenzen setzt und ob seine Regelungen in asymmetrischen Konflikten genauso wie in traditionellen zwischenstaatlichen Konflikten einen sinnvollen Ausgleich zwischen militärischen Notwendigkeiten und Erwägungen der Menschlichkeit darstellen.

Friederike Bredt zeigt anhand des Israel-Palästina-Konflikts, dass das bestehende humanitäre Völkerrecht auch Konflikte zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren vernünftig regelt. Insbesondere ermöglicht nach Auffassung der Autorin nur die strenge Einhaltung des humanitären Völkerrechts in seiner bestehenden Fassung einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung. Die Autorin lehnt es deswegen ab, neue Kategorien jenseits von humanitärem Völkerrecht einerseits und innerstaatlichem Strafrecht andererseits zu schaffen, wie z.B. den Begriff des »unrechtmäßigen Kombattanten«. Auch legt die Autorin dar, weshalb im »Kampf gegen den Terrorismus« geschaffene Argumentationsmuster, wie z.B. die sog. »Bush-Doktrin« zum Selbstverteidigungsrecht, ein Abweichen von den kodifizierten Regeln des humanitären Völkerrechts nicht rechtfertigen können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einführung 19
A. Überblick 19
B. Aufbau der Arbeit 20
C. Abgrenzung zu weiteren Rechtsproblemen des Israel-Palästina-Konflikts 23
I. Legitimität und Staatsqualität Israels 24
II. Rechtsfolgen des anwendbaren humanitären Völkerrechts 24
Kapitel 1: Historischer Hintergrund und gegenwärtige Situation 26
A. Der Konflikt bis 1967 26
B. Der Sechstagekrieg 1967 31
C. Entwicklungen von 1967 bis zur ersten Intifada 32
D. Vom ersten Golfkrieg bis 2000 39
E. Entwicklungen seit Beginn der sog. „Al-Aqsa-Intifada“ bis zum Abzug aus dem Gazastreifen 46
F. Heutige Situation 51
Kapitel 2: Das in den besetzten Gebieten geltende Recht 57
A. Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts 57
I. Vorliegen eines Grundtatbestandes des Humanitären Völkerrechts 62
II. Status der Gebiete bei Waffenstillstand 1967 64
1. Herrschaftsgewalt 64
2. Vom Schutz des humanitären Besatzungsrechts umfasste Gebiete? 66
3. Rechtfertigung? 71
4. Ergebnis 71
III. Veränderungen des Status seit 1967 72
1. Fortdauer der tatsächlichen Herrschaftsgewalt 72
a) Rückzug aus den selbstverwalteten Gebieten 72
b) Fortdauer der Herrschaftsgewalt trotz bewaffneter Angriffe auf die IDF 76
c) Ergebnis 81
2. Fortdauer der Besetzung als rechtlicher Status 81
a) Verzicht Ägyptens und Jordaniens auf die palästinensischen Gebiete 81
b) Israelische Gesetzgebung in Bezug auf Ost-Jerusalem 84
c) 40 Jahre Besatzungszeit und Einrichtung einer palästinensischen Selbstverwaltung 85
IV. Ergebnis 88
B. Modifikation oder Ergänzung durch Geltung der Menschenrechte? 89
I. Vertragliche Bindung Israels an Menschenrechte und deren territoriale Reichweite 89
1. Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) 90
2. Internationaler Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR) 97
3. Ergebnis 98
II. Verhältnis zu den Besatzungsregeln des humanitären Völkerrechts 99
III. Ergebnis 110
C. Rechtsfolgen 110
I. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten 111
II. Mauerbau 116
1. Mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht 116
2. Rechtfertigung der Beeinträchtigungen des humanitären Völkerrechts? 118
a) Mögliche Rechtfertigungsgründe 118
aa) Militärische Notwendigkeit 119
bb) Sicherheitsmaßnahmen 120
cc) Leistungsfähigkeit der Besatzungsmacht 120
dd) (Andere) Kollisionen von Rechtsgütern 121
ee) Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 UN-Charta 122
ff) Ergebnis 124
b) Verhältnismäßigkeit 124
c) Ergebnis 126
3. Verstoß gegen Menschenrechte 126
a) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) 127
b) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR) 128
4. Ergebnis 129
III. „Prolonged occupation“? 130
1. Fehlende Regelung im humanitären Völkerrecht 130
2. Auslegung des Art. 43 HLKO zugunsten einer Reformbefugnis der Besatzungsmacht? 132
3. Wechselwirkung zwischen humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsschutz 135
4. Ergebnis für den Israel-Palästina-Konflikt 137
IV. Gehorsamspflicht der Bevölkerung? 138
Kapitel 3: Bewaffnete Auseinandersetzungen seit Beginn der „Al-Aqsa-Intifada“ – Konfliktparteien und Dimensionen 142
A. Israel 144
B. Akteure auf palästinensischer Seite 145
I. „Palästina“ 145
1. Keine Staatlichkeit 145
2. Partielle und partikulare Völkerrechtssubjektivität 149
a) Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes 149
aa) Recht auf eigene Staatlichkeit? 153
(1) Zum Vergleich: Gibt es ein Recht auf Sezession? 155
(2) Recht auf eigene Staatlichkeit bei Fremdbesetzung? 158
bb) Recht auf bewaffnete Durchsetzung eigener Staatlichkeit? 160
(1) Auffassung der Organe der Vereinten Nationen 161
(2) Auslegung der UN-Charta 163
(3) Wörtliche und systematische Auslegung 165
(4) Zusammenhang mit späteren Übereinkünften 167
(5) Teleologische Auslegung 169
cc) Ergebnis 174
b) Beobachterstatus „Palästinas“ bei den Vereinten Nationen 175
c) Die PLO als Vertragspartnerin bilateraler, völkerrechtlicher Abkommen mit Israel 176
d) Völkerrechtssubjektivität des von der palästinensischen Selbstverwaltungsbehörde regierten „Palästina“ im Verhältnis zu Israel 178
e) Ergebnis 182
3. Verwicklung in den Konflikt 182
a) Konfliktbeteiligung seit Beginn der Al-Aqsa-Intifada bis März 2006 184
b) Verwicklung seit März 2006 189
c) Ergebnis 190
II. Palästinensische Gruppierungen 191
1. Entstehung, Zielsetzung und Methoden der einzelnen Gruppierungen 192
2. Partielle Völkerrechtssubjektivität? 198
3. Ergebnis 199
III. Finanzierende Staaten 199
IV. Ergebnis 200
C. Rechtliche Ebenen der Auseinandersetzungen 200
I. Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Völkerrechtssubjekt „Palästina“ 200
II. Auseinandersetzungen zwischen palästinensischen Gruppierungen und Israel 205
III. Ergebnis 206
Kapitel 4: Das in den bewaffneten Auseinandersetzungen anwendbare Recht 208
A. Die israelischen Militäroperationen seit Beginn der „Al-Aqsa-Intifada“ 211
I. Internationaler Konflikt 211
1. Zwischenstaatlicher Konflikt 214
2. Internationaler Konflikt i.S.v. Art. 1 Abs. 4 ZP I i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GK 214
a) Befreiungskampf im Sinne von Art. 1 Abs. 4 ZP I 215
b) Vertragliche Bindung der Konfliktparteien an das Zusatzprotokoll I? 224
c) Bindung aufgrund gewohnheitsrechtlicher Geltung? 225
aa) Folgt eine gewohnheitsrechtliche Geltung des Art. 1 IV ZP I bereits daraus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker gewohnheitsrechtlich gilt? 225
bb) Gibt es eine von Rechtsüberzeugung getragene Übung, die den Inhalten des Art. 1 Abs. 4 Zusatzprotokoll I entspricht? 227
cc) Israel als „persistent objector“ 238
d) Ergebnis 239
3. Anerkennung des palästinensischen Volkes als „kriegführende“ Konfliktpartei? 240
4. Evolutive Auslegung des Begriffs „internationaler Konflikt“ 245
a) Ist der gemeinsame Art. 2 Abs. 1 GK einer evolutiven Auslegung zugänglich? 249
b) Begriff des internationalen bewaffneten Konflikts bei evolutiver Auslegung des Art. 2 Abs. 1 der Genfer Konventionen 253
c) Kann der Palästinakonflikt unter den modernen Begriff des internationalen bewaffneten Konflikts subsumiert werden? 257
5. Analoge Anwendung des Rechts des internationalen Konflikts 257
a) Analogie als Anwendungsmethode im Völkerrecht 258
b) Unbeabsichtigte Regelungslücke 259
c) Vergleichbare Interessenlage 260
d) Ergebnis 262
6. Ergebnis 262
II. Bewaffneter Konflikt 262
1. Kampfhandlungen des Staates Israel gegen das Völkerrechtssubjekt „Palästina“ 263
2. Kampfhandlungen des Völkerrechtssubjekts „Palästina“ gegen Israel? 264
3. Ausreichende Intensität? 265
a) Kein generelles Intensitätserfordernis 266
b) Intensitätserfordernis zur Auflösung der Kollision mit Besatzungsregeln des humanitären Völkerrechts? 269
4. Ergebnis 270
III. Bindung der Konfliktparteien an das Haager und Genfer Recht des bewaffneten Konflikts 270
1. Gewohnheitsrechtliche Bindung 270
2. Vertragliche Bindung 271
3. Ergebnis 272
B. Die palästinensischen Feindseligkeiten gegen Israel seit Beginn der „Al-Aqsa-Intifada“ 272
I. Internationaler bewaffneter Konflikt i. S. d. gemeinsamen Art. 2 Abs. 1 der Genfer Konventionen? 273
1. Evolutive Auslegung 274
2. Analoge Anwendung 277
3. Ergebnis 278
II. Gemeinsamer Art. 3 der Genfer Konventionen 279
1. Ausreichende Völkerrechtssubjektivität? 279
2. Bewaffneter Konflikt? 280
a) Beschränkung des Rechts zur Strafverfolgung? 281
b) Pflichten Israels oder „Palästinas“ aus Art. 3 GK? 282
c) Rechtliche Legitimationswirkung? 282
d) Politische Legitimationswirkung und faktische Beeinträchtigungen? 283
e) Abgrenzung von beliebigen Straftaten? 284
f) Auflösung der festgestellten Kollisionen 285
g) Ergebnis 287
III. Martens’sche Klausel 287
IV. Strafrecht 288
C. Verhältnis zum Humanitären Besatzungsrecht 288
I. Vergleich mit dem internen bewaffneten Konflikt: Intensitätserfordernis? 290
II. Spezielleres Kriterium: „militärische Notwendigkeit“ 293
III. Konkretisierung des Begriffs „militärische Notwendigkeit“ 294
IV. Nicht geregelte Kollisionen 298
V. Konsequenz: grundsätzlich kumulative Anwendung 300
VI. Zeitpunkt eines vollständigen Übergangs zu den Regeln des bewaffneten Konflikts? 302
D. Menschenrechte als Alternative oder Ergänzung? 303
I. Menschenrechte als Alternative 303
II. Menschenrechte als Ergänzung 306
III. Rechtsdurchsetzung mittels menschenrechtlicher Kodifikationen 309
E. Rechtsfolgen 311
I. Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Völkerrechtssubjekt „Palästina“ 312
1. Gezielte Tötungen (targeted killings) 312
a) Tötung mutmaßlicher Terroristen 312
aa) Personenkategorien im Recht des internationalen bewaffneten Konflikts 314
(1) Kombattanten 316
(2) Friedfertige Zivilisten 317
(3) Unmittelbar feindselige Zivilisten 317
(4) Gefährliche Zivilisten 318
bb) Klassifizierung der verdächtigen palästinensischen „Terroristen“ 321
cc) Wann sind verdächtigte Terroristen ein legitimes Angriffsziel? 325
(1) Rechtfertigung durch die Eingriffsbefugnisse der IV. Genfer Konvention? 325
(2) Rechtfertigung über Art. 5 Abs. 1 GK IV analog? 326
(3) Rechtfertigung über Art. 51 UN-Charta 328
(α) Webster-Formel 332
(β) „Interceptive self-defence“ 333
(γ) Sog. „Bush-Doktrin“ 334
dd) Strafprozessuale Bewertung 341
ee) Ergebnis 341
b) Tötung von Passanten bei den sog. „Gezielten Tötungen“ 341
2. Feindseligkeiten „Palästinas“? 343
II. Feindseligkeiten zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppierungen und Israel 343
1. Angriffe auf israelische Zivilisten 343
2. Kampfhandlungen gegen Soldaten der IDF 346
3. Entführung israelischer Soldaten 347
4. Strafrechtliche Dimensionen 348
III. Ergebnis 349
Zusammenfassung und Ausblick 351
Literaturverzeichnis 355
Stichwortverzeichnis 368