Menu Expand

Cite BOOK

Style

Mintas, L. (2009). Glücksspiele im Internet. Insbesondere Sportwetten mit festen Gewinnquoten (Oddset-Wetten) unter strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und europarechtlichen Gesichtspunkten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52994-0
Mintas, Laila. Glücksspiele im Internet: Insbesondere Sportwetten mit festen Gewinnquoten (Oddset-Wetten) unter strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und europarechtlichen Gesichtspunkten. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52994-0
Mintas, L (2009): Glücksspiele im Internet: Insbesondere Sportwetten mit festen Gewinnquoten (Oddset-Wetten) unter strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und europarechtlichen Gesichtspunkten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52994-0

Format

Glücksspiele im Internet

Insbesondere Sportwetten mit festen Gewinnquoten (Oddset-Wetten) unter strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und europarechtlichen Gesichtspunkten

Mintas, Laila

Schriften zum Strafrecht, Vol. 204

(2009)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Das Internet-Glücksspiel insgesamt, insbesondere aber die Oddset-Sportwetten, erfreuen sich im "world wide web" größter Beliebtheit und sind vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Bei den Glücksspielen im Internet handelt es sich überwiegend um solche ausländischer Veranstalter, deren Angebot aufgrund des Mediums Internet weltweit und somit auch in Deutschland abrufbar sind. Im Kontrast dazu steht das staatliche Monopol in Deutschland, das nur dem Staat selbst gestattet, Glücksspiele zu veranstalten. Jegliches nicht-staatliche Glücksspiel ist verboten und in den §§ 284 ff. StGB strafbewehrt. Hinzukommt, dass in der ehem. DDR vier Konzessionen an Privatpersonen erteilt worden sind, deren räumliche und sachliche Reichweite auf dem Gebiet der BRD umstritten ist. Ferner stellt sich im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht die Frage, inwiefern Erlaubnisse anderer EU-Staaten in Deutschland anerkannt werden müssen. Schwierigkeiten bereitet hierbei, dass es sich bei den §§ 284 ff. StGB um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt. Bei diesen tritt die abstrakte Gefahr für das Rechtsgut der Volksgesundheit bereits mit der bloßen Möglichkeit der Abrufbarkeit der entsprechenden Internetseiten durch deutsche Spieler ein. Da somit ein Erfolgsort im Inland vorliegt, wäre deutsches Strafrecht auf alle über das Internet begehbaren abstrakten Gefährdungsdelikte weltweit anwendbar. Da es bislang an einem umfassenden Lösungsansatz fehlt, hat die Verfasserin die sog. "Theorie des virtuellen Auslands" entwickelt, die zu einer sachgerechten Einschränkung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei über das Internet begehbaren Taten führt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Teil 1: Einleitung und Gang der Darstellung 19
Teil 2: Das Grundprinzip der „Oddset-Wette“ 23
§ 1 Der Begriff der „Oddset-Sportwette“ und ihre Ausgestaltung 23
§ 2 Die Entwicklung der Sportwette in Deutschland 26
§ 3 Die Oddset-Wette in der Praxis 31
I. Teilnahme an Oddset-Wetten über lokale Annahmestellen 31
II. Teilnahme an Oddset-Wetten über das Internet 33
III. Unterschiede bei der Ausgestaltung des staatlichen und privaten Oddset-Angebots 34
§ 4 Die Abgrenzung des Glücksspiels von ähnlichen Spielarten 39
I. Der Begriff des Glücksspiels 39
II. Allgemeine Abgrenzungskriterien 40
1. Die Abgrenzung zwischen dem Spiel und der Wette 41
2. Die Abgrenzung zum Geschicklichkeitsspiel 43
a) Grundsätzliches zur Abgrenzung 44
b) Maßgeblicher Personenkreis 45
c) Abgrenzung am Beispiel des „Hütchenspiels“ 49
aa) Regelfall des Geschicklichkeitsspiels 49
bb) Regelfall des Glücksspiels 50
cc) Überraschender Wechsel des Spieltempos 50
dd) Manipulativer Eingriff des Spielveranstalters in den Spielablauf 52
d) Zwischenergebnis 53
3. Die Abgrenzung zum Unterhaltungsspiel 53
a) Meinungsstreit zum Merkmal der „Unbeträchtlichkeit“ 55
aa) Absolute Auffassung 55
bb) Relative Auffassung 55
cc) Vermittelnde Auffassung 56
dd) Entscheidung des Meinungsstreits 56
b) Bemessung der Unbeträchtlichkeitsgrenze im konkreten Einzelfall 58
c) Der Geldspielautomat als Unterhaltungsspiel 59
aa) Die gewerberechtlichen Regelungen 60
bb) Zur Einordnung des Geldspielautomaten als straffreies Unterhaltungsspiel 63
4. Die Abgrenzung zur Lotterie und Ausspielung 68
§ 5 Die rechtliche Einordnung der Oddset-Sportwette 70
I. Die Oddset-Sportwette als Lotterie 70
II. Die Oddset-Sportwette als Geschicklichkeitsspiel 71
1. Die Ansicht des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach 72
2. Die Ansicht des Landgerichts Bochum 73
III. Die Oddset-Sportwette als Glücksspiel 74
IV. Stellungnahme 75
1. Die Oddset-Sportwette als Lotterie 75
2. Die Oddset-Sportwette als Glücks oder Geschicklichkeitsspiel 76
3. Die Vergleichbarkeit der Oddset-Sportwette mit Spekulationsgeschäften an der Börse 78
V. Exkurs: Die Einordnung von Kapitalmarktprodukten 82
Teil 3: Das von den §§ 284 ff. StGB geschützte Rechtsgut 86
§ 1 Das Vermögen 88
I. Das eigene Vermögen des Spielers 88
II. Das fremde Vermögen der Mitspieler 90
§ 2 Die Arbeits- und Wirtschaftsmoral und die öffentliche Sittlichkeit 91
§ 3 Die Staatsfinanzen 93
§ 4 Die staatliche Kontrolle 95
§ 5 Die mit der staatlichen Kontrolle bezweckten Ziele 97
I. Die Gewährleistung ordnungsgemäßer Spielabläufe 97
1. Gefahr von Manipulationen zum Schaden des Vermögens 97
2. Bekämpfung der organisierten Kriminalität 103
a) Gefahr der Geldwäsche 103
b) Gefahr der Beschaffungs-, Begleit- und Folgekriminalität 105
c) Zwischenergebnis 105
II. Schutz der Volksgesundheit 106
III. Ergebnis 109
Teil 4: Internationales Strafrecht 110
§ 1 Grundsätze zum Strafanwendungsrecht 110
I. Rechtsnatur der Regelungen 111
II. Erforderlichkeit eines legitimierenden Anknüpfungspunktes 112
III. Völkerrechtlich anerkannte Anknüpfungspunkte 114
1. Territorialitätsprinzip 115
2. Flaggenrechtsprinzip 117
3. Aktives Personalitätsprinzip 117
4. Schutzprinzip 119
a) Staatsschutzprinzip 119
b) Individualschutzprinzip (passives Personalitätsprinzip) 120
5. Weltrechtsprinzip 121
6. Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege 122
7. Kompetenzverteilungsprinzip 123
8. Ergebnis 124
§ 2 Anwendbarkeit der deutschen Strafvorschriften auf das Internetglücksspiel 124
I. Vorliegen eines Handlungs- und Erfolgsortes im Inland 126
1. Der Glücksspielveranstalter bietet via Internet von Deutschland aus sein Glücksspielangebot über einem inländischen oder ausländischen Server an 126
2. Der Glücksspielveranstalter bietet via Internet vom Ausland aus sein Glücksspielangebot über einen ausländischen Server an 128
a) Handlungsort gem. § 9 I StGB 128
aa) Handlungsbegriff des Reichsgerichts 129
bb) Entscheidung des Kammergerichts zum Handlungsbegriff bei Fernsehübertragung 130
cc) Die Toeben-Entscheidung des Bundesgerichtshofs 132
dd) Grundsätze zu Beleidigungen per Brief und Telefon 133
ee) Zwischenergebnis 136
b) Erfolgsort 136
aa) Einordnung des § 284 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt 136
bb) Bestimmung des Erfolgsorts bei abstrakten Gefährdungsdelikten 137
(1) „Restriktive“ Ansicht 138
(2) „Extensive“ Ansicht 140
(3) Theorie der potentiellen Abrufbarkeit 148
(4) Auffassungen des Bundesgerichtshofs 149
(5) Stellungnahme 152
c) Ergebnis 155
3. Der Glücksspielveranstalter bietet via Internet vom Ausland aus sein Glücksspielangebot über einen inländischen Server an 155
II. Den Erfolgsort einschränkende Ansätze bei Internetdelikten 160
1. Theorie des erstmaligen Erfolgseintritts 160
2. Objektive Eingrenzung 162
3. Subjektive Eingrenzung 165
4. Lehre vom Tathandlungserfolg 167
5. Anknüpfung an § 7 StGB 170
6. Analoge Anwendung der identischen Norm des § 7 StGB auf das Ubiquitätsprinzip 173
7. Stellungnahme 175
III. Eigener Ansatz 175
1. Ausgangspunkt 175
2. Wertungsunterschied der Handlungen 177
3. Handlungsort 178
4. Erfolgsort 180
5. Anwendung auf die §§ 284 ff. StGB 180
a) Strafbarkeit des Glücksspielveranstalters 181
aa) Der Glücksspielveranstalter bietet von Deutschland aus sein Glücksspielangebot via Internet an 181
bb) Der Glücksspielveranstalter bietet vom Ausland aus sein Glücksspielangebot via Internet an 181
cc) Werben des Glücksspielveranstalters gem. § 284 IV StGB 182
b) Strafbarkeit wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gem. § 285 StGB 183
aa) Teilnahme am ausländischen Glücksspiel im Ausland 183
bb) Speicherung strafbarer Inhalte auf dem Computer im Inland 184
6. Übertragung des Ansatzes auf andere Delikte 184
7. Zusammenfassung und Bewertung 188
Teil 5: Die Tathandlungen der §§ 284 f. StGB 191
§ 1 Öffentlichkeit des Glücksspiels 191
§ 2 Tathandlungen der §§ 284 ff. StGB 193
I. Veranstalten eines Glücksspiels gem. § 284 I 1. Alt StGB 193
1. Definition des Veranstalters 193
2. Vollendung der Tathandlung des Veranstaltens 196
II. Halten eines Glücksspiels gem. § 284 I 2. Alt StGB 198
III. Bereitstellen von Einrichtungen zum Glücksspiel gem. § 284 I 3. Alt StGB 201
IV. Werben für ein Glücksspiel gem. § 284 IV StGB 204
1. Anforderungen an den Begriff der Werbung 205
2. Werbung für ein im Ausland durchgeführtes Glücksspiel 207
V. Vermitteln von Oddset-Sportwetten 210
1. Einordnung als Veranstalter 211
2. Einordnung als Gehilfe 211
3. Einordnung als Bereitstellen von Einrichtungen 214
4. Einordnung als Werben 215
5. Stellungnahme 216
6. Exkurs: Aufstellen von Internetterminals 220
VI. Beteiligung an einem Glücksspiel gem. § 285 StGB 223
Teil 6: Handeln ohne behördliche Erlaubnis 226
§ 1 Länderregelungen 226
§ 2 Rechtsnatur des Erfordernisses der behördlichen Erlaubnis 229
§ 3 Verschiedene Erlaubnisse und ihre Reichweite 231
I. Strafbarkeitsausschluss durch die DDR-Genehmigung 231
1. Art. 19 S. 1 Einigungsvertrag 232
2. Meinungsstreit zur räumlichen Reichweite der DDR-Genehmigung 233
a) DDR-Genehmigung gilt nicht fort 233
b) DDR-Genehmigung gilt grundsätzlich fort 237
aa) Genehmigung wirkt nur innerhalb des Bundeslandes fort, das die Genehmigung erteilt hat 238
bb) Genehmigung wirkt nur innerhalb der neuen Bundesländer fort 239
cc) Genehmigung gilt im gesamten erweiterten Bundesgebiet fort 242
dd) Stellungnahme 244
3. Sachliche Reichweite der DDR-Genehmigungen 249
II. Strafbarkeitsausschluss durch sonstige Erlaubnisse 251
1. Anknüpfung an den Behördenbegriff 251
2. Auslegung als „erforderliche behördliche Erlaubnis“ 254
III. Strafbarkeitsausschluss durch Erlaubnisse eines anderen EU-Mitgliedstaates 255
1. Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs 257
a) Das Schindler-Urteil vom 24. März 1994 257
b) Das Lärää-Urteil vom 21. September 1999 259
c) Das Zenatti-Urteil vom 21. Oktober 1999 259
d) Das Gambelli-Urteil vom 6. November 2003 260
e) Das Placanica-Urteil vom 6. März 2007 262
2. Meinungsstreit in der Rechtsprechung und Literatur 264
a) Wirksamkeit einer EU-Genehmigung 264
b) Unwirksamkeit einer EU-Genehmigung 269
c) Stellungnahme 272
aa) Gemeinschaftskonformität des § 284 StGB 272
bb) Gemeinschaftskonformität der landesrechtlichen Regelungen 273
(1) Diskriminierungsverbot 273
(2) Zielsetzung 273
(3) Ermessen des Gesetzgebers 274
(4) Verfolgung fiskalischer Interessen 275
cc) Geeignetes Mittel im Hinblick auf die Verfolgung des Schutzes des Allgemeinwohls 278
dd) Erforderlich für die Umsetzung dieser Interessen 279
d) Zwischenergebnis 282
e) Schlussfolgerungen für die Praxis 284
aa) Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis 285
bb) Auswirkung der rechtswidrigen Verweigerung einer Erlaubnis auf die Strafbarkeit 286
(1) Meinungsstand zum Glücksspielstrafrecht 287
(2) Meinungsstand zum Umweltstrafrecht 288
(3) Stellungnahme 294
cc) Strafbarkeit in der Übergangszeit bis zur Neuregelung 296
Teil 7: Ausblick und Zusammenfassung 300
Literaturverzeichnis 306
Sachregister 327