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Zweiteilung der Belegschaft

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Breschendorf, P. (2009). Zweiteilung der Belegschaft. Chancen und Risiken einer Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53009-0
Breschendorf, Peter. Zweiteilung der Belegschaft: Chancen und Risiken einer Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53009-0
Breschendorf, P (2009): Zweiteilung der Belegschaft: Chancen und Risiken einer Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53009-0

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Zweiteilung der Belegschaft

Chancen und Risiken einer Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

Breschendorf, Peter

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 279

(2009)

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Abstract

Tarifverträge gelten mit ihren Individualarbeitsbedingungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG grundsätzlich nur in den Arbeitsverhältnissen der Gewerkschaftsmitglieder. Damit ist eine Zweiteilung der Belegschaft tarifrechtlich vorprogrammiert: Für Gewerkschaftsmitglieder gilt der Tarif und für die große Mehrzahl der nichtorganisierten und damit tariffreien Arbeitnehmer gelten arbeitsvertragliche Arbeitsbedingungen. Diese Zweiteilung der Belegschaft findet in der Praxis allerdings kaum statt: Nahezu alle tarifgebundenen Arbeitgeber erstrecken die tariflichen Arbeitsbedingungen mit Bezugnahmeklauseln auf die nichtorganisierten Arbeitnehmer. Zu dieser tarifpolitischen Gleichschaltung bietet die Zweiteilung der Belegschaft allerdings eine klare Alternative. Sie ist im TVG angelegt, begegnet aber Vollzugsproblemen. Peter Breschendorf untersucht erstmals monographisch die damit in Zusammenhang stehenden Fragen und Rechtsprobleme.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
§ 1 Programmierte tarifrechtliche Zweiteilung 23
A. Zweiteilung in organisierte und nichtorganisierte Arbeitnehmer 23
B. Begrenzte Tarifgeltung nur für organisierte Arbeitnehmer 24
I. Gesetzlicher Ausgangspunkt:§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 TVG 24
II. Immanente Grenzen aus der Legitimation der Tarifmacht 26
1. Staatlich delegierte Rechtsetzungsmacht 26
2. Originär eigene Verbandsautonomie 27
3. Lehre von der mitgliedschaftlichen Legitimation 28
4. Stellungnahme 29
a) Keine staatlich delegierte Rechtsetzungsmacht 29
b) Keine originäre Kollektivautonomie 30
c) Deshalb: Mitgliedschaftlich mandatierte Rechtsetzungsmacht 31
III. Kein Mandat der Tarifvertragsparteien für Außenseiter 33
C. Eng begrenzte Ausnahmen vom mitgliedschaftlichen Legitimationsmodell 34
I. Allgemeinverbindlicherklärung 35
II. Arbeitnehmer-Entsendegesetz 37
III. Tariftreueverpflichtungen 39
IV. Betriebs- und Betriebsverfassungsnormen 40
D. Überwindung der programmierten Zweiteilung in der Praxis 43
I. Tarifgeltung durch arbeitsvertragliche Bezugnahme 43
1. Empirischer Befund 43
2. Zulässigkeit der Bezugnahme 45
3. Gleichstellung als propagiertes Ziel 46
II. Grenzen der Gleichstellung durch Bezugnahmeklauseln 47
1. Individualvertraglicher Geltungsgrund 47
2. Individualvertragliche Schranken 48
a) Auslegung der Bezugnahmeklausel 49
b) Unklarheitenregel des § 305c BG 50
c) Bestandsschutz 51
3. Keine ausnahmslose Gleichstellung 52
III. Anpassungsmöglichkeiten 53
1. Irrtumsanfechtung 54
2. Störung der Geschäftsgrundlage 55
3. Änderungskündigung 56
4. Vertragsrechtliche Entdynamisierung 57
IV. Bezugnahme bei beiderseitigerTarifbindung als Lösung? 58
E. Ergebnis 60
§ 2 Belegschaftsteilung im gewerkschaftlichenOrganisationsinteresse 61
A. Organisationspolitisches Interesseder Gewerkschaften 61
B. Tarifvertragliche Differenzierung zwischen organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern 62
I. Begriffsbestimmung 62
1. Deklaratorische Empfehlung 63
2. Einfache Differenzierungsklauseln 63
3. Qualifizierte Differenzierungsklauseln 64
a) Organisations- und Absperrklauseln 65
b) Tarifausschlußklauseln 66
c) Abstands- oder Spannensicherungsklauseln 66
d) Vorrang- und Vorbehaltsklauseln 66
4. Tarifboni und Sondervorteile 67
II. Tarifvertragliche Gestaltung 68
1. Inhalts-, Abschluß- und Beendigungsnormen 68
2. Schuldrechtliche Tarifregelungen 68
3. Organisatorische Geltungsbereichsbeschränkungen 69
a) Grundsätzlich zulässige Gestaltung 69
b) Unmittelbare tarifrechtliche Folgen 70
c) Bezugnahme auf den Tarifvertrag und AGB-Kontrolle 71
4. Tarifnormen über gemeinsame Einrichtungen 72
5. Betriebsnormen 73
III. Differenzierungsklauseln in der Tarifpraxis 74
1. Historische Entwicklung 74
2. Grundsatzentscheidung des Großen Senats vom 29.11.1967 75
3. Weitere Rechtsprechung des BAG 76
4. Divergierende Instanzrechtsprechung 78
5. Renaissance der Differenzierungsklausel 79
C. Rechtswirksamkeit tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln 80
I. Vorab: Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien 80
1. Unmittelbare Grundrechtsbindung 81
2. Mittelbare Grundrechtsbindung 81
a) Wandel im Verständnis der Tarifautonomie 81
b) Schutzpflichtlehre als richtiger Ansatz 84
c) Kontrollmaßstab 85
(1) Grundsatz: Untermaß- nicht Übermaßverbot 85
(2) Sonderfall Gleichheitssatz 86
(3) Verstärkter Kontrollmaßstab bei mittelbarer Außenseiterwirkung 88
(4) Ausnahme bei Tarifanwendung kraft Bezugnahmeklausel 89
(5) Kontrollmaßstab bei Differenzierungsklauseln 90
II. Verfassungsrechtliche Schranken für Differenzierungsklauseln 91
1. Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG 91
a) Schutzumfang des Art. 3 Abs. 1 91
b) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 92
(1) Beurteilungsspielraum der Tarifvertragsparteien 93
(2) Rechtfertigung durch Eigeninteressen der Koalitionen? 94
(3) Gesetzliche Begrenzung der Tarifgeltung 95
c) Folgerungen für die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln 97
(1) Gleicher Maßstab für normative oder schuldrechtliche Tarifregelungen 97
(2) Zulässigkeit von einfachen Differenzierungsklauseln 97
(3) Zulässigkeit von organisatorischen Geltungsbereichsbeschränkungen 98
(4) Unzulässigkeit von qualifizierten Differenzierungsklauseln 99
(5) Unzulässigkeit von Stichtagsregelungen 100
2. Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) 102
a) Verankerung der negativen Koalitionsfreiheit im Grundgesetz 102
b) Schutz der negativen Koalitionsfreiheit 105
c) Bestimmung der Eingriffsschwelle 107
d) Keine Rechtfertigung aus organisationspolitischen Gründen 109
e) Folgerungen für die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln 111
(1) Zulässigkeit von einfachen Differenzierungsklauseln und organisatorischen Geltungsbereichsbeschränkungen 111
(2) Stichtagsregelungen 112
(3) Unzulässigkeit von qualifizierten Differenzierungsklauseln 112
3. Verletzung der positiven Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) 113
a) Schutz der anders koalierten Arbeitnehmer 114
b) Folgerungen für die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln 115
(1) Zulässigkeit von einfachen Differenzierungsklauseln 115
(2) Unzulässigkeit von qualifizierten Differenzierungsklauseln 115
4. Verletzung der Vertragsfreiheit der tariffreien Arbeitsvertragsparteien 116
a) Schutz der Vertragsfreiheit 116
b) Eingriff in die Vertragsfreiheit 117
c) Keine Rechtfertigung aus organisationspolitischen Gründen 119
d) Folgerungen für die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln 119
(1) Zulässigkeit von einfachen Differenzierungsklauseln 120
(2) Keine exklusive Tarifdispositivität staatlichen Arbeitnehmerschutzrechts 120
(3) Unzulässigkeit von qualifizierten Differenzierungsklauseln 122
III. Einfachrechtliche Grenzen der Tarifmacht 123
1. Grenze der normativen Gestaltungsmacht 123
2. Keine erweiterte Tarifmacht für schuldrechtliche Tarifabsprachen 124
3. Kartellverbot des Günstigkeitsprinzips 126
4. Unzumutbarkeit für den Arbeitgeber 127
5. Grundsatz der Gegnerunabhängigkeit 129
6. Eignung zur Allgemeinverbindlicherklärung 131
a) Wirkung der Allgemeinverbindlicherklärung 131
(1) Deklaratorische Anknüpfung an die Tarifgebundenheit 132
(2) Organisatorische Geltungsbereichsbeschränkungen 132
(3) Differenzierungsklauseln 134
b) Unzulässige Allgemeinverbindlicherklärung bei Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit 135
c) Eignung zur Allgemeinverbindlicherklärung als Schranke der tariflichen Gestaltungsbefugnis? 136
IV. Keine weiteren betriebsverfassungsrechtlichen Schranken 138
V. Keine weiteren Schranken aus dem AGG 140
VI. Verknüpfung mit Tarifabweichungen 141
1. Zustimmung zu Tarifabweichungen 142
2. Wiederinkraftsetzen des bisherigen Tarifvertrags 143
VII. Zulässigkeit von Bestandsschutzvereinbarungen 144
D. Sonstige Schutzmöglichkeiten für tarifliche Leistungen 148
I. Kein urheberrechtlicher Schutz für tarifliche Regelwerke 148
II. Keine staatliche Schutzpflicht aus Art. 9 Abs. 3 GG 149
III. Solidaritätsbeiträge 150
E. Ergebnis 151
§ 3 Innerbetrieblicher KollektivundSystemwettbewerb 153
A. Pluralität arbeitsrechtlicher Regelungssysteme 153
B. Schwächen des einheitlichen kollektiven Ansatzes 154
I. Flexibilisierungsbedarf der Unternehmen 154
II. Akzeptanz auf Arbeitnehmerseite 156
III. Tarifliche Realität und die Positionen der Tarifparteien 157
1. Krise des Flächentarifvertrags 157
2. Mangelnde Anpassungsbereitschaft der Gewerkschaften 159
3. Interessengebundenheit der Arbeitgeberverbände 160
C. Schwächen betriebseinheitlicher Flexibilisierungsmodelle 162
I. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln 162
II. Firmentarifverträge 163
III. Tarifausstieg 165
1. Verbandsflucht 165
2. Wechsel in die OT-Mitgliedschaft 167
IV. Betriebliche Bündnisse für Arbeit 167
D. Flexibilisierungschancen durch Zweiteilung der Belegschaft 169
I. Tariföffnung durch abweichende Tarifbindung (Tarifwettbewerb) 170
II. Tariföffnung durch fehlende Tarifbindung (Außenseiterwettbewerb) 171
1. Betriebliche Regelungsebene 172
2. Arbeitsvertragliche Regelungsebene 173
3. Systembildung 174
III. Erhalt der verbandstariflichen Vorteile 174
IV. Standardisierung und sozialer Frieden 175
§ 4 Tarifpluralität als Grundlage der Belegschaftsteilung 177
A. Belegschaftsteilung in Organisierte und anders Organisierte 177
B. Koalitionspluralität und Koalitionswettbewerb 177
C. Tarifpluralität und Tarifwettbewerb als Folge 179
I. „Echte“ Tarifkonkurrenz im Arbeitsverhältnis 179
II. „Bloße“ Tarifpluralität im Betrieb 181
D. Rechtsprechung des BAG zur Tarifpluralität 181
I. Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb 182
II. Konsequenzen der Tarifeinheit im Betrieb 182
1. Keine Chance für Minderheitsgewerkschaften 182
2. Kein Tarifschutz für anders Organisierte 183
3. Verdrängung von Flächentarifverträgen 184
III. Zugelassene Ausnahmen vom Prinzip der Tarifeinheit 184
IV. Abschied von der Tarifeinheit im Betrieb? 186
E. Kritik und Plädoyer für die Tarifpluralität im Betrieb 187
I. Fehlende Rechtsgrundlage für den Grundsatz der Tarifeinheit 188
II. Verletzung der Koalitionsfreiheit 189
1. Individuelle Koalitionsfreiheit 189
2. Kollektive Koalitionsfreiheit 190
III. Keine Rechtfertigung aus „Praktikabilitätserwägungen“ 192
1. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen 193
2. Gestörter Gesamtkompromiß des verdrängten Tarifvertrags? 194
3. Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems 195
a) Gewerkschaftswechsel 195
b) Zersplitterung der Tariflandschaft 196
4. Fragerecht nach der Koalitionszugehörigkeit 198
F. Folgen einer zugelassenen Tarifpluralität im Betrieb 198
I. Folgen für die Tarifanwendung 198
1. Differenzierte Anwendung tarifvertraglicher Inhaltsnormen 198
2. Aufzulösende Tarifkonkurrenz bei Betriebs- und Betriebsverfassungsnormen 199
3. Arbeitsvertragliche Bezugnahme bei Tarifpluralität 200
4. Durch Allgemeinverbindlichkeit verursachte Tarifpluralität 202
II. Insbesondere: Gewillkürte Tarifpluralität 203
1. Auf Initiative der Arbeitgeberseite 203
2. Auf Initiative der Gewerkschaften 204
a) Grundsätzliche Zulässigkeit 204
b) Streikweise Durchsetzung 205
G. Ergebnis 207
§ 5 Die Betriebsverfassung als Grundlage der Belegschaftsteilung 208
A. Begrenzte Regelungskompetenz der Betriebsparteien zwischen Tarif- und Privatautonomie 209
I. Normsetzung durch Betriebsvereinbarung 209
1. Reichweite des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG 209
a) Tarifliche oder tarifübliche Regelung 210
b) Tarifgebundenheit des Arbeitgebers 211
c) Tarifgebundenheit auf Arbeitnehmerseit 212
d) Tarifvertragliche Geltungsbereichsbeschränkungen 213
2. Tariföffnung durch Öffnungsklauseln 216
a) Tarifautonome Rücknahme der Sperrwirkung 216
b) Abweichende Betriebsvereinbarungen 217
c) Ergänzende Betriebsvereinbarungen 218
d) Umfang der Regelungskompetenz innerhalb der Tariföffnung 219
(1) Grundlagen der betrieblichen Rechtsetzung 219
(a) Zweck der Betriebsverfassung 219
(b) Legitimation der betrieblichen Rechtsetzung 220
(2) Folgerungen für den Umfang der betrieblichen Regelungskompetenz 222
e) Keine erweiterte Zuständigkeit der Einigungsstelle für Außenseiter 224
3. „Tariföffnung“ im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung 225
a) Vorrangtheorie 226
b) Voraussetzungen des Tarifvorrangs nach § 87 Abs. 1 BetrVG 228
(1) Bestehen einer tariflichen Regelung 228
(2) Anwendbarkeit der tariflichen Regelung 229
(3) Kein Tarifvorrang bei fehlender Tarifbindung im Arbeitsverhältnis 229
c) Regelungskompetenz im Rahmen des § 87 Abs. 1 BetrVG 232
(1) Mitbestimmung in bezug auf das Arbeitsentgelt 232
(2) Mitbestimmung in bezug auf die Arbeitszeit 233
4. Teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen 234
II. Formlose Regelungsabrede 236
1. Keine Regelungssperre gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG 236
2. Notwendige Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG 237
3. Umfang der Regelungskompetenz 238
III. Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarungen 239
IV. Zwischenergebnis: Umfang der Regelungskompetenz 240
B. Zulässigkeit der betrieblichen Belegschaftsteilung 241
I. Zulässige Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs einer betrieblichen Regelung 241
II. Grundsätze von Recht und Billigkeit nach § 75 Abs. 1 BetrVG 242
1. Benachteiligungsverbot wegen gewerkschaftlicher Betätigung und Einstellung 243
2. Zulässige Differenzierung nach der Tarifgebundenheit 243
a) Grundsatz 243
b) Notwendige Differenzierung im Rahmen der erzwingbaren Mitbestimmung 245
c) Notwendige Differenzierung bei Tarifpluralität 246
d) Zulässige Differenzierung im Rahmen von Öffnungsklauseln 247
(1) Beschränkung auf tarifgebundene Arbeitsverhältnisse 247
(2) Beschränkung auf nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse 248
e) Erweiterter Regelungsbereich bei Regelungsabreden 248
f) Besonderheiten im Bereich des Günstigkeitsprinzips 249
III. Kein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Betriebsrats 250
IV. Kein Verstoß gegen das AGG 251
C. Koalitionsrechtlicher Unterlassungsanspruch 251
I. § 23 Abs. 3 BetrVG 251
II. Quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch 252
1. Schutzgut: Koalitionsfreiheit 252
2. Tarifbindung der Arbeitnehmer als Voraussetzung 253
D. Ergebnis 255
§ 6 Belegschaftsteilung auf Grundlage des Arbeitsvertrags 257
A. Privatautonomie und Selbstverantwortung 258
I. Verfassungsgarantie der Arbeitsvertragsfreiheit 259
II. Kein generelles Funktionsdefizit des Arbeitsvertrags 260
B. Vorrangige Tarifgeltung für Nichtorganisierte 262
I. Allgemeinverbindlichkeit und AEntG 262
II. Keine Betriebsnormen über Entgelt und Arbeitszeit 263
III. Außenseiterklauseln 264
C. Bindung der Arbeitsvertragsparteien an tarifdispositives Gesetzesrecht 265
D. Grenzen der Arbeitsvertragsgestaltung 266
I. Verfassungsrechtlicher Diskriminierungs 266
1. Schutz der organisierten Arbeitnehmer 266
a) Schutz vor unmittelbarer Benachteiligung 266
b) Kein Schutz vor Andersbehandlung der Außenseiter 267
c) Zweiteilung nur bei Tarifbindung des Arbeitgebers 268
d) Keine gezielte Besserstellung der Nichtorganisie 269
e) Besserstellung durch Wahlrecht? 270
2. Schutz der nichtorganisierten Arbeitnehmer 272
a) Grundsatz 272
b) Kein Schutz vor Andersbehandlung 272
c) Keine Differenzierung zwischen nicht- und anders Organisierten 274
II. Tariflohn qua Gleichbehandlungspflicht? 274
1. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 275
a) Anwendbarkeit 275
b) Inhalt 276
c) Sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 277
d) Zulässige Differenzierung nach der Tarifgebundenheit 277
2. Gleichbehandlung qua tariflicher Kampfgemeinschaft? 279
3. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? 280
4. Keine Gleichbehandlungspflicht aus dem AGG 281
III. Gleichbehandlung außerhalb der zwingenden Tarifgeltung 281
1. Grundsatz: Gleichbehandlungspflicht 281
2. Im Bereich des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 TVG 282
a) Maßstab der Günstigkeit 283
b) Keine Günstigkeit durch Wahlrecht 284
c) Keine Günstigkeit von betrieblichen Bündnissen für Arbeit 284
3. Im Bereich tariflicher Öffnungsklauseln 285
4. Im Nachwirkungszeitraum 286
IV. Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Außenseiter 287
1. Grundsatz: Gleichbehandlungspflicht 287
2. Zulässigkeit von Stichtagsregelungen 288
3. Zulässige Differenzierung nach der vertraglichen Umsetzbarkeit 289
V. Maßregelverbot des § 612a BGB 290
VI. Arbeitsvertragliche Inhaltskontrolle 293
1. Grenze der Sittenwidrigkeit, § 138 BGB 294
a) Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung 294
b) Mißverhältnis von Chance und Risiko bei erfolgsabhängigen Vergütungsformen 297
c) Rechtsfolge: Unwirksamkeit 298
2. Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 307 ff. BGB 298
a) Abschließender Kontrollmaßstab 298
b) Allgemeine Arbeitsbedingungen als Kontrollgegenstand 299
c) Angemessenheitskontrolle 301
(1) Kontrollfreiheit von Hauptleistungsabreden 301
(a) Grundsatz: § 307 Abs. 3 BGB 301
(b) Bedeutung von Tarifverträgen im Rahmen des § 307 Abs. 3 BGB 302
(2) Kontrolle von Nebenabreden 304
(a) Arbeitszeit 305
(b) Arbeitsentgelt 306
(3) Flexibilität als Besonderheit des Arbeitsrechts 307
E. Mitbestimmung des Betriebsrats 308
I. Der Betriebsrat als Mitgestalter der Verteilungsgerechtigkeit 308
II. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG 309
1. Kein Tarifvorrang in tariffreien Arbeitsverhältnissen 309
2. Gegenstände der Mitbestimmung 310
a) Tarifunabhängige Entgeltgestaltung 310
b) Tarifunabhängige Arbeitszeitgestaltung 312
3. Rechtsfolgen mangelnder Betriebsratsbeteiligung 313
a) Betriebsverfassungsrechtliche Unwirksamkeit 313
b) Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung 314
c) Anwendung bisheriger Vergütungsstrukturen 315
d) Anspruchsbegründung ohne Anspruchsgrundlage? 316
III. Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG 317
1. Einstellung 318
2. Eingruppierung 319
3. Umgruppierung 320
4. Zustimmungsverweigerungsgründe 321
a) § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG 321
b) § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG 323
c) § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG 323
5. Rechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Maßnahmen 324
IV. Keine tarifliche Erweiterung der Mitbestimmungsrechte 325
F. Kein gewerkschaftlicher Gesamtunterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG 326
G. Auf Tariffreie beschränkte Bündnisse für Arbeit 326
I. Grundsätzliche Zulässigkeit 327
II. Folgen für die Sozialauswahl 327
H. Ergebnis 330
§ 7 Faktische Tarifbindung des Arbeitgebers durch Begrenzung seiner Informationsmöglichkeiten? 331
A. Informationsinteresse des Arbeitgebers an der Gewerkschaftszugehörigkeit 331
B. Einschränkung durch schutzwürdige Belange der Arbeitnehmer 334
C. Konkrete Interessenabwägung in Hinblick auf die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit 335
I. Frageverbot im Anbahnungsverhältnis 335
1. Grundsatz: Überwiegende Arbeitnehmerbelange 335
2. Ausnahmen bei tarifvertraglichen Einstellungsregelungen 337
3. Exkurs: Fragerecht des Arbeitnehmers nach der Tarifbindung des Arbeitgebers 338
II. Fragerecht nach der Einstellung bei berechtigter Differenzierung nach der Tarifgebundenheit 339
1. Ablehnende Rechtsprechung und Literaturstimmen 340
2. Stellungnahme und Plädoyer für ein Fragerecht nach der Einstellung 341
a) Keine Übertragbarkeit der Schutzerwägungen vor der Einstellung 342
b) Kein Differenzierungsverbot aus Art. 9 Abs. 3 GG 342
c) Fragerecht als Konsequenz der Gestaltungsfreiheit 343
d) Wahrung des Arbeitnehmerschutzes im Arbeitsverhältnis 346
3. Einschränkung des Fragerechts bei einheitlicher Tarifanwendung 347
III. Vorgaben des Datenschutzes und betriebliche Mitbestimmung 348
D. Auskunftsanspruch und Mitteilungspflichten 349
I. Auskunftsanspruch 349
II. Meldepflicht des Arbeitnehmers 350
E. Rechtsfolgen unterbliebener, verweigerter oder falscher Auskunft 352
I. Verlust tariflicher Rechte 352
II. Anfechtbarkeit tarifwidriger Vereinbarungen 353
III. Schadensrechtliche Kompensation 355
IV. Kündigung wegen Falsch- oder Fehlauskunft 357
F. Ergebnis 358
§ 8 Umsetzung der Belegschaftsteilung 360
A. Belegschaftsteilung auf kollektiver Grundlage 360
I. Tarifplurale Arbeitsbedingungen 360
II. Betriebsvereinbarung als Grundlage der Belegschaftsteilung 362
1. Begrenzter Regelungsbereich 362
2. Ablösungsprinzip gegenüber bestehenden Betriebsvereinbarungen 362
3. Günstigkeitsprinzip gegenüber einzelvertraglichen Regelungen 363
B. Belegschaftsteilung auf arbeitsvertraglicher Grundlage 365
I. Systemeinführung bei Neueinstellungen 365
II. Einzelvertragliche Ablösung bisheriger Regelungen im bestehenden Arbeitsverhältnis 365
1. Einvernehmlicher Änderungsvertrag 366
2. Stillschweigende Annahme durch Weiterarbeit 367
3. Betriebsbedingte Änderungskündigung 368
a) Abgrenzung zu anderen Lösungsinstrumenten 368
b) Rechtsnatur der Änderungskündigung 369
c) Soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung 370
(1) Dringende betriebliche Erfordernisse 370
(2) Änderung des Arbeitsentgelts 372
(3) Änderung vertraglicher Nebenabreden 374
(4) Änderung der Arbeitszeit 375
d) Änderungskündigung und Gleichbehandlungsgrundsatz 376
(1) Sachgerechte Gruppenbildung 376
(2) Keine Kündigungsrechtfertigung aus Gleichbehandlungserwägungen 377
e) Beteiligung des Betriebsrats 378
f) Besonderheiten bei Massenänderungskündigung 380
C. Ergebnis 381
Gesamtergebnis 383
Literaturverzeichnis 390