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Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Gersdorf, H. (2009). Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e. V. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53023-6
Gersdorf, Hubertus. Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e. V. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53023-6
Gersdorf, H (2009): Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e. V, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53023-6

Format

Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e. V

Gersdorf, Hubertus

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 47

(2009)

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Abstract

"Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Gegenstand und Gang der Untersuchung 11
B. Bedeutung des Internet in der Informationsgesellschaft 13
I. Internet als „Mitmach-Netz“: Massenkommunikation als (Jedermann-)Kommunikation für und durch die Masse 13
II. Bedeutungszuwachs des Internet in Deutschland 14
III. Technologisches Umfeld: Rasanter Anstieg von Festnetz- und mobilen Breitbandanschlüssen 20
C. Verfassungsrechtliche Grundlegung 24
I. Kardinalfrage: Von welchem Verständnis der Massenkommunikationsgrundrechte geht man aus? 26
II. Massenkommunikationsgrundrechte als Funktionsgrundrechte: Konzeption – offene Fragen – Auswirkungen auf die Legitimation öffentlich-rechtlicher Onlineangebote 29
1. Massenkommunikationsgrundrechte als „dienende Freiheiten“ 29
2. Kein Raum für die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 33
3. Wahlfreiheit des Gesetzgebers bei der Entscheidung für ein Modell der Medienordnung 36
a) Strukturelle Defizite des Marktmodells 38
aa) Informationsasymmetrien 38
bb) Externe Effekte 38
cc) Konzentration durch Skalen- und Verbundvorteile 39
dd) Nicht-Ausschließbarkeit 39
b) Fazit: Öffentlich-rechtliches Integrationsmodell als zulässige Organisationsform der Massenmedien 40
4. Dogmatische Unterbelichtung des Grundsatzes der Neutralität des Staates im Kommunikationsprozess: Rechtfertigungsbedürftigkeit einer gebührenfinanzierten Vollversorgung durch öffentlich-rechtliche Medienunternehmen 43
a) Grundsatz der Neutralität des Staates im publizistischen Wettbewerb 43
b) Gebührenfinanzierte Vollversorgung durch öffentlich-rechtliche Medienunternehmen als staatliche Beeinträchtigung des publizistischen Wettbewerbs 45
aa) Gebührenfinanzierte Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Vollversorgung 45
bb) Gebührenfinanzierte Vollversorgung öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen auch in anderen Medienbereichen? 49
III. (Neu-)Konzeption der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung 50
1. (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der Massenkommunikationsgrundrechte 52
a) Medienfreiheiten als Jedermann-Freiheiten: Vom elitären zum egalitären Charakter der Massenkommunikationsgrundrechte 55
b) Europarechtliche Direktiven 59
aa) Europarechtliche Perspektive: Medienfreiheiten als Individualgrundrechte 59
bb) Verbindlichkeit des Europarechts für die Interpretation der Massenkommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes 63
2. Gewährleistung gleichgewichtiger Vielfalt in den Medien als objektiv-rechtliche Zielsetzung der Massenkommunikationsgrundrechte 65
3. Abwägungsmaßstab bei Zielkonflikt: Strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 67
4. Marktmodell als (kommunikations-)verfassungsrechtliches Regelmodell 69
5. Neutralität des Staates im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb: Notwendigkeit einer strikten Rechtfertigung des Gebührenprivilegs 72
a) Staatliche Neutralitätspflicht als anerkanntes Strukturprinzip im Pressebereich 72
b) Staatliche Neutralitätspflicht als Strukturprinzip der gesamten Kommunikationsverfassung 75
c) Publizistischer und wirtschaftlicher Wettbewerb 76
d) Rundfunkgebührenprivileg als strikt rechtfertigungsbedürftige selektive Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 82
6. (Möglichst weitgehende) Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als verfassungsrechtliche Direktive 83
D. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 91
I. Verfassungsrechtliches Verbot einer Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet 95
II. Quantitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 97
III. Qualitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 98
IV. Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 103
1. Digitale Textdienste als Presse oder Rundfunk im Sinne des Verfassungsrechts? 103
2. Unzulässigkeit selbstständiger Textdienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 107
3. Sendungsbezug bzw. (Video-, Audio-)Telemedienbezug als Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 109
E. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein externes und staatsfrei organisiertes Kontrollgremium 112
Zusammenfassung in Thesen 115
I. Gegenstand der Untersuchung 115
II. Verfassungsrechtliche Grundlegung 115
III. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 119
Literaturverzeichnis 123