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Häberle, P. (2013). Der kooperative Verfassungsstaat – aus Kultur und als Kultur. Vorstudien zu einer universalen Verfassungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54032-7
Häberle, Peter. Der kooperative Verfassungsstaat – aus Kultur und als Kultur: Vorstudien zu einer universalen Verfassungslehre. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54032-7
Häberle, P (2013): Der kooperative Verfassungsstaat – aus Kultur und als Kultur: Vorstudien zu einer universalen Verfassungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54032-7

Format

Der kooperative Verfassungsstaat – aus Kultur und als Kultur

Vorstudien zu einer universalen Verfassungslehre

Häberle, Peter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1243

(2013)

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About The Author

Peter Häberle, einer der »ersten Verfassungsrechtler der Welt« (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den »Wesensgehalt« der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das »öffentliche Interesse« bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).

Abstract

Diese »Vorstudien« zu einer universalen Verfassungslehre - nur als Untertitel wird der hohe Anspruch gewagt - gehen im Kern auf das Ende der 90er Jahre in viele Sprachen übersetzte Buch »Der Verfassungsstaat« zurück. Wachstumsringen gleich, wurden spätere Studien 2012 auf den neuesten Stand gebracht und systematisch integriert, so dass sie ein Ganzes erkennen lassen. Ausgewertet sind fast hundert Verfassungen von Nordeuropa bis Südafrika, von Lateinamerika bis Asien, insbesondere in ihrer Textstufenentwicklung in Geschichte und Gegenwart. Peter Häberle arbeitet mit der Kontextthese von 1979, der »kulturellen Verfassungsvergleichung« von 1982 und dem Textstufenparadigma sowie der Rechtsvergleichung als fünfter Auslegungsmethode von 1989. Hierbei sind - neu - die Teilverfassungen des Völkerrechts mit denen des nationalen Verfassungsstaates zu einem Ensemble zusammengefügt, das den möglichen Weg zu einer universalen Verfassungslehre andeutet. Ihn können vielleicht jüngere Autoren weitergehen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Kapitel: Begriff, Grundlegung von Gegenstand und Arbeitsmethode 17
I. Der Typus des Verfassungsstaates als kulturelle Leistung 17
II. Der Verfassungsbegriff/Das „Gemischte“ Verfassungsverständnis – eine erste Grundlegung 18
III. Die Einbeziehung der Kleinstaaten, Reformstaaten und „Entwicklungsländern“ 23
1. Reformstaaten Osteuropas und auf dem Balkan 24
2. Die Entwicklungsländer im Kraftfeld der Wachstumsprozesse des Verfassungsstaates 25
Inkurs I: Rechtskultur und Entwicklung 26
IV. Verfassunglehre als juristische Text- und Kulturwissenschaft 37
V. Die republikanische Bereichstrias: privat/öffentlich/staatlich 42
1. Problem 42
2. Das Private, Privatheitsschutz 42
3. Das Öffentliche 44
4. Das Staatliche im Verfassungsstaat 45
5. Eine Revision der „Staatselemente“, Kultur als „4.“ Staatselement, das Beispiel Staatsgebiet und Staatssymbole 46
a) Die drei sog. Staatselemente – und das „vierte“: Die Kultur 46
b) Das Beispiel „Staatsgebiet“ 47
aa) Einleitung, Problem 47
bb) Konstitutionalisierung des Staatsgebiets im Verfassungsstaat – der verfassungs-theoretisch-kulturwissenschaftliche Ansatz 48
c) Die Verfassung des Pluralismus: Formen einer kulturellen ­Differenzierung und äußeren Öffnung des Verfassungsstaates 52
aa) Nation und Verfassungsstaat: Normalisierung, Relativierung, ­Normativierung – der Minderheitenschutz 52
bb) Föderalismus und (werdender) Regionalismus als inneres Strukturprinzip des Verfassungsstaates 53
cc) Die Öffnung des Verfassungsstaates zur Völkergemeinschaft hin (der „kooperative Verfassungsstaat“) 54
d) Wahrheitsprobleme im Verfassungsstaat: Freiheit aus Kultur 54
e) Insbesondere: Die sog. Staatssymbole im Kontext der neuer 55
aa) Problem 55
bb) Die neuere Textstufenentwicklung 56
6. Verfassungsrechtliche Aspekte der kulturellen Identität 59
7. „Republik“/„Verfassungsstaatliche Monarchie“ 68
a) Die Wiederbelebung der Republikklausel: Ein Beispiel für verfassungskulturelle Wachstumsprozesse 68
b) „Verfassungsstaatliche Monarchie“ 69
2. Kapitel: Die geschichtliche Entwicklung, die Dimension der Zeit 77
I. Große Daten und große Personen 77
II. Klassikertexte im Verfassungsleben – Sieben Ausgangsthesen in kulturwissenschaftlicher Sicht 78
III. Das Möglichkeitsdenken als Teil einer Trias (neben Wirklichkeits- und Notwendigkeitsdenken) 80
1. Einleitung, Problem, Ausgangsthese 80
2. Möglichkeitsdenken (Pluralistisches Alternativendenken) im Einzelnen 80
a) Erläuterung des Begriffs 80
b) Bestandsaufnahme 82
c) Verfassungstheoretische Anforderungen an das Möglichkeitsdenken – Grenzen des Möglichkeitsdenkens 84
3. Die Integration der Wirklichkeit, Möglichkeiten und Notwendigkeiten im Vorgang (des Denkens und Handelns) der öffentlichen Verfassungsinterpretation und -politik 86
a) Das Verhältnis der drei Denkrichtungen untereinander (Konkurrenz und Kooperation, Konfrontation und Integration) 86
b) Die Bewertung des Wirklichen, Möglichen und Notwendigen im Horizont des Normativen 87
c) Grenzen 88
IV. Der Verfassungsstaat in entwicklungsgeschichtlicher Perspektive – Die zwei Dimensionen der entwicklungsgeschichtlichen Perspektive: Zeit und Raum 88
1. Rechtsvergleichung in der Zeit: Verfassungsgeschichte 88
2. Rechtsvergleichung im Raum: Zeitgenössische Komparatistik, weltweite Produktions- und Rezeptionsgemeinschaft in Sachen Verfassungsstaat 89
V. Zeit und Verfassungskultur: Instrumente und Verfahren zur Verarbeitung des Zeitfaktors in Gegenwart und Zukunft 91
1. Zukunfts- und Fortschrittsklauseln 91
2. Verfassungswandel kraft Verfassungsinterpretation 92
3. Sondervoten 93
4. Gesetzgebung(saufträge) 93
5. Vorwirkung von Gesetzen 94
6. Experimentier- und Erfahrungsklauseln 94
7. Verfassungsänderungen 95
VI. Die Europäisierung und Internationalisierung – der „kooperative Verfassungsstaat“ – das Weltbild des Verfassungsstaates 96
1. Die Europäisierung des Verfassungsstaates 96
a) Die „Europäisierung“ durch Europarecht im engeren und weiteren Sinne 96
b) Das „Gemeineuropäische Verfassungsrecht“ 97
c) „Nationales Europaverfassungsrecht“ 97
2. Der kooperative Verfassungsstaat 98
a) Ursachen und Hintergründe 98
b) Grenzen und Gefährdungen 99
c) Koordinations-, Koexistenz- und Kooperationsvölkerrecht:Verfassende Elemente der Völkerrechtsgemeinschaft – universales Menschheitsrecht 100
d) Vom souveränen Nationalstaat zum kooperativen Verfassungsstaat 103
3. Die – begrenzte – Integrationskraft von Verfassungen 105
4. Das Weltbild des Verfassungsstaates: „Weltgemeinschaft der Verfassungsstaaten“ 114
3. Kapitel: Kulturwissenschaftliche Aufbereitung 117
I. Textstufenentwicklung in Raum und Zeit 117
II. Artenreichtum und Funktionenvielfalt der Verfassungstexte im Spiegel des „gemischten“ Verfassungsverständnisses 120
1. Artenreichtum und Vielschichtigkeit von Verfassungstexten 120
a) Problem 120
b) Bestandsaufnahme in Auswahl, die Beispielsvielfalt 121
aa) Die sprachliche Vielfalt 121
bb) Die rechtstechnisch-dogmatische Vielfalt 124
cc) Differenzierungs- und Wandlungsprozesse 145
c) Folgerungen 147
aa) Auf der Ebene der Verfassungsinterpretation 147
bb) Auf der Ebene der Verfassungstheorie 148
cc) Auf der Ebene der Verfassungspolitik 149
d) Ausblick 149
2. Funktionenvielfalt der Verfassungstexte 150
a) Problem 150
b) Die einzelnen Funktionen der Texte im Rahmen eines anthropozentrischen Verfassungsverständnisses 151
aa) Das anthropozentrische Verfassungsverständnis 151
bb) Ratio und Emotio 153
cc) Die „Verarbeitung“ der Zeit 154
dd) Grundkonsens und Pluralität 155
ee) Die schrankenziehende Funktion 157
ff) Wirklichkeitsbezug, Wirklichkeitsgestaltung 158
III. Die potentielle Relevanz von Verfassungsentwürfen (Leitbild Schweiz) und „semantischen“ Verfassungen (die Beispiel Myanmar und Venezuela) 159
IV. Rechtsquellenprobleme im Verfassungsstaat: ein Pluralismus von Geschriebenen und Ungeschriebenen vieler Räume und Stufen 163
1. Die Fragwürdigkeit des Sprachbildes „Quelle“ 163
2. Offenheit und Pluralität der Rechtsquellen im Verfassungsstaat 164
3. Insbesondere: „neue“ Rechtsquellen 165
4. Wechselseitige Einflüsse statt einseitiger Über- und Unterordnung der Rechtsquellen 166
5. Abschied vom nationalstaatlichen Etatismus der Rechtsquellenlehre, die „Europäisierung“ der Rechtsquellen 166
Inkurs II: 60 Jahre Grundgesetz als Kultur und aus Kultur illustriert am Vorbild Italiens und am Beispiel Portugals sowie am 60-jährigen deutschen Grundgesetz – eine Projektskizze 167
Inkurs III: Das GG als „Exportgut“ im Wettbewerb der Rechtsordnungen 183
Inkurs IV: Mexiko – Konturen eines Gemeinamerikanischen Verfassungsrechts – ein jus commune americanum 211
4. Kapitel: Verfassunggebung, Verfassungsänderung, Verfassungsinterpretation und Verfassungsgerichtsbarkeit 245
I. Verfassunggebung 245
1. Ein Problemkatalog, Fragenkreise und Antworten 245
a) Die Fragestellung 245
b) Der Problemkatalog: fünf Fragenkreise als Kontinuum im Wandel der Verfassungstexte 246
c) Antworten 248
d) Die zwei Ebenen: Verfassunggebung im Typus Verfassungsstaat – Verfassunggebung eines konkreten Volkes im Kontext seiner kulturellen Individualität und Identität 250
e) Die Normativierung und Konstitutionalisierung der verfassunggebenden Gewalt des Volkes 250
2. Verfassungspolitische Erwägungen 251
3. Verfassunggebung als pluralistischer Vorgang, Normierung des „politisch Wichtigen“ 253
II. Verfassungsänderung 255
1. Die Ausgangsfragen 255
2. Ein verfassungspolitischer Problemkatalog in Sachen Verfassungsänderung 256
3. Die Grenzen der Verfassungsänderung: Ewigkeitsklauseln als verfassungsstaatliche Identitätsgarantien 259
III. „Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten“ – Ein Beitrag zur pluralistischen und „prozessualen“ Verfassungsinterpretation 263
1. Erster Teil: Grundthese, Problemstand 263
a) Die bisherige Fragestellung der Theorie der Verfassungsinterpretation 263
b) Neue Fragestellung und These 264
c) Erläuterung der These, Interpretationsbegriff 265
2. Die an Verfassungsinterpretation Beteiligten 267
a) Methodische Vorbemerkung 267
b) Systematisches Tableau 268
b) Erläuterung des systematischen Tableaus 270
3. Bewertung der Bestandsaufnahme 272
a) Mögliche Einwände, Kritik 272
b) Legitimation aus Gesichtspunkten der Rechts-, Norm- und Interpretationstheorie 273
c) Legitimation aus verfassungstheoretischen Überlegungen 275
d) Insbesondere: Demokratietheoretische Überlegungen als Legitimation 277
4. Konsequenzen für die „juristische“ Verfassungsinterpretation 281
a) Relativierung der juristischen Interpretation – neues Verständnis ihrer Aufgaben 281
b) Insbesondere: Ausmaß und Intensität der richterlichen Kontrolle – Differenzierung im Hinblick auf das Maß an Beteiligung 283
c) Konsequenzen für die Ausgestaltung und Handhabung des Verfassungsprozessrechts 284
5. Neue Fragestellungen für die Verfassungstheorie 286
a) Unterschiedliche Ziele und Methoden der Auslegung bei verschiedenen Beteiligten? 286
b) Aufgaben der Verfassungstheorie 287
6. Nachtrag (1978/2012) zu: „Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten“ 289
7. Zweiter Teil: Die Übertragung auf Europa: die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten in Europa (regional-europäisch) 291
a) Die These 291
b) Die Konkretisierung 291
c) Europäisierung der Rechtsquellen und das Desiderat einer europäischen Methodenlehre 293
aa) Die Europäisierung der Rechtsquellen 293
bb) Das Desiderat einer europäischen Methodenlehre 294
8. Dritter Teil: Wer entwickelt wie das Völkerrecht? – menschheitsrechtlich 295
a) Die Frage nach den Beteiligten 296
b) Die Frage nach der Form 296
c) Ausblick 297
9. Methoden und Prinzipien der Verfassungsinterpretation – ein Problemkatalog 297
IV. Die Rechtsvergleichung als „fünfte“ Auslegungsmethode und als Kulturvergleichung – eine Reprise 318
Inkurs V: Institutionalisierte Verfassungsgerichtsbarkeit im Verfassungsstaat 321
5. Kapitel: Einzelausprägungen 333
I. Die Menschenwürde als „kulturanthropologische Prämisse“ des Verfassungsstaates, die Demokratie als „organisatorische Konsequenz“ 333
1. Die Menschenwürde als „kulturanthropologische Prämisse“ 333
a) Problem 333
b) Einige Folgerungen 334
c) Menschenwürde im Du-Bezug und im Generationenverbund 335
d) Menschenwürde im kulturellen Wandel 336
2. Der Zusammenhang von Menschenwürde und Demokratie 336
a) Das „klassische“ Trennungsdenken und seine Kritik 336
b) Wandlungen der Verfassungstexte 337
c) Die Einzelausarbeitung 338
3. Menschenrechte/Grundrechte im Verfassungsstaat 349
a) Verfassungsstaatliche bzw. verfassungstextliche Bezugnahmen auf die Menschenrechte – eine vergleichende Typologie: die schrittweise „Konstitutionalisierung“ der Menschenrechte als Positivierung 349
b) Die Menschenrechte als Bestandteile allgemeiner Bekenntnisklauseln 350
c) Menschenrechte als Erziehungsziele 351
II. „Bilderphilosophische Aspekte“: Menschenbild, Staatsbild, Volksbild, Gottesbild, Weltbild 352
III. „Kulturelle Freiheit“, Freiheit aus Kultur, Menschenrechte/Grundrechte im Verfassungsstaat 354
1. Kulturelle Freiheit 354
2. Insbesondere: „Grund-Rechte“, die Unterscheidung zwischen „Menschen-“ und „Bürgerrechten“, insbesondere: der „status mundialis hominis“ 355
IV. Erziehungsziele (Menschenrechte als Erziehungsziele) „Verfassungspädagogik“ und Orientierungswerte 360
1. Erziehungsziele 360
a) Erziehungsziele als konsensbildende Elemente im Verfassungsstaat 360
b) Erziehungsziele als Basisbedingungen der Verfassung des Pluralismus 361
c) Erziehungsziele als Medien einer „Verfassungspädagogik“ 362
d) Erziehung der Jugend: ein Auftrag der „Verfassung als Vertrag“ 363
2. Orientierungswerte 363
Inkurs VI: Bürgerschaft durch Bildung als europäische Aufgabe 365
V. Demokratie als organisatorische Konsequenz der Menschenwürde 378
1. Demokratievarianten 378
2. Demokratietheoretische Überlegungen als Legitimation 385
VI. Gewaltenteilung im engeren und weiteren Sinne – Organkonstituierung und Funktionenteilung im Interesse der Aufgabenerfüllung 387
1. Gewaltenteilung im engeren und weiteren Sinne 387
2. Organkonstituierung und Funktionenteilung im Interesse staatlicher Aufgabenerfüllung 393
a) Das Parlament 395
b) Insbesondere: Das Staatsoberhaupt – Staatspräsident bzw. Monarch 399
c) Die Regierung 401
d) Die Verwaltung 402
e) Die Rechtsprechung 405
Inkurs VII: Kommunale Selbstverwaltung unter dem Stern des Gemeineuropäischen Verfassungsrechts 408
VII. Der soziale Rechtsstaat 422
VIII. Kulturstaat und Kulturverfassungsrecht: das offene Kulturkonzept 426
1. Sachliche Teilgebiete in Deutschland 426
2. Rechtstechnische Erscheinungsformen 427
a) Rechtstechnische Vielfalt der Kulturverfassungsnormen in den „alten“ Verfassungsstaaten 427
b) Die „Entwicklungsländer“ auf dem Felde des Kulturverfassungsrechts 428
aa) Kulturelles-Erbe- und Identitätsklauseln allgemeiner und spezieller Textfassung 429
bb) Sprachen-Artikel 431
cc) Erziehungsziele 432
dd) Kulturelle Grundrechte 434
ee) Kulturelle Pluralismus-Klauseln 436
c) Das offene Kulturkonzept als Grundlage 437
d) Das Verhältnis zur Verfassungslehre als Kulturwissenschaft 438
e) Insbesondere Musik und „Recht“ – auf dem Forum der Verfassungslehre als Kulturwissenschaft 439
IX. Gemeinwohl und Staatsaufgaben (der materielle und prozessuale Ansatz) 459
1. „Gemeinwohl“ und seine Teil- und Nachbarbegriffe im kulturellen Verfassungsvergleich 459
2. Staatsaufgaben 486
X. Arbeit und Eigentum, soziale und ökologische Marktwirtschaft 494
1. Theorieelemente einer „Verfassungslehre der Arbeit“ 494
2. Soziale und ökologische Marktwirtschaft 499
Inkurs VIII: Eine Verfassung für künftige Generationen – die „andere“ Form des Gesellschaftsvertrages: der Generationenvertrag 501
Inkurs IX: Nachhaltigkeit und Gemeineuropäisches Verfassungsrecht – eine Textstufenanalyse 522
XI. Föderalismus und Regionalismus als territorialer Pluralismus und kulturelle Gewaltenteilung 543
1. Föderalismus: Der „kulturelle Bundesstaat“ – das kulturwissenschaftliche Bundesstaatsverständnis – die „gemischte“ Bundesstaatslehre – Grundlegung 543
2. Insbesondere: Altes und Neues zum Kulturverfassungsrecht im Bundesstaat (1980/2012) 548
Inkurs X: Textstufen in österreichischen Landesverfassungen – ein Vergleich 574
Inkurs XI: Verfassung „aus Kultur“ und Verfassung „als Kultur“ – ein wissenschaftliches Projekt für den Bundesstaat Brasilien (2008) 592
3. Regionalismus: Der Regionalismus in kulturwissenschaftlich-rechtsvergleichen-der Sicht 611
a) Der verfassungsstaatliche Begriff „Region“: Ein offenes Ensemble von unterschiedlichen gemischten Größen – textliche Richtgrößen, das Bild der „Skala“ 611
b) Die sieben Legitimationsgründe von (Föderalismus und) Regionalismus 615
Inkurs XII: Konstitutionelles Regionalismus-Recht – die neuen Regionalstatute in Italien 616
XII. Gerechtigkeitsmaximen im Verfassungsstaat 626
1. Problem 626
2. Elemente einer Bestandsaufnahme der Textstufen 626
3. Auswertung, erste verfassungstheoretische Folgerungen 627
XIII. Präambeln, Gottesbezüge, Religionsverfassungsrecht sowie Sonn- und Feiertagsrecht 629
1. Präambeln 629
a) Die Präambel als Grundlegung und Bekenntnis 629
b) Die Brückenfunktion in der Zeit 631
2. Gottesbezüge 632
3. Eine Theorie des Religionsverfassungsrechts von 1976 – nach 35 Jahren wiedergelesen und im Verfassungsstaat von 2012 fortgeschrieben 633
a) Vorbemerkung 633
b) Die Ausgangsthesen zum Religionsverfassungsrecht (1976) und ihre spätere etappenhafte Fortschreibung (1978/85, 1996, 2001/02) 634
c) Rezeptionen, Kritik, Wahlverwandtschaften, Anderes? 638
d) Neue verfassungsrechtliche Textstufen in Sachen Religionsverfassungsrecht 639
Exkurs: Außereuropäische Staaten 665
e) Ein Theorierahmen: das pluralistische – offene – Religionsverfassungsrecht, insbesondere das Prinzip der „Religionsfreundlichkeit“ 673
aa) Das pluralistische – offene – Religionsverfassungsrecht 673
bb) Insbesondere: Das Prinzip der „Religionsfreundlichkeit“ des Verfassungsstaates 675
4. Feiertage/Sonntage 679
a) Feiertage 679
aa) Problem 679
bb) Feiertagsgarantien als Ausdruck der – geschichtlich geglückten – Integrierung von Bevölkerungsteilen in den Verfassungsstaat 680
cc) Das Beispiel „Osteuropa“ 682
b) Sonntage und Sonntagskultur im Verfassungsstaat, Sonntagsverhalten in der Freizeitgesellschaft, Sonntagswirklichkeit 684
XIV. Schutz der Verfassung 685
6. Kapitel: Reformbedürfnisse im Verfassungsstaat der heutigen Entwicklungsstufe 692
I. Der Verfassungsstaat in entwicklungsgeschichtlicher Perspektive – Methoden seiner wissenschaftlichen Erfassung, Kennzeichnung seiner heutigen Inhalte 692
1. Methoden der wissenschaftlichen Erfassung: Weltweite Produktions- und Rezeptionsprozesse seit Jahrhunderten, kultur- bzw. erfahrungswissenschaftlicher Ansatz, Klassikertexte, das Textstufenparadigma, Rechtsvergleichung in „weltbürgerlicher Absicht“ 692
2. Kennzeichnung der wesentlichen Inhalte (Prinzipien) des Verfassungsstaates – eine Reprise 694
II. Verfassungspolitik, Utopien 698
1. Verfassungspolitik („Möglichkeitsdenken“) 698
2. Utopien aus allen Feldern der Kunst 700
III. Beispielfelder von Verfassungspolitik: Heutige Aufgaben verfassungsstaatlicher Reformpolitik 702
1. Reformbedürfnisse heute, eine Bestandsaufnahme in Auswahl 702
a) National-verfassungsstaatsbezogene Reformbedürfnisse 703
b) Auf die Welt bzw. die Menschheit bezogene Reformbedürfnisse 705
2. Ausblick auf den nationalen und universalen Konstitutionalismus 707
Exkurs I: Aspekte einer kulturwissenschaftlich-rechtsvergleichenden Verfassungslehre in „weltbürgerlicher“ Absicht – die Mitverantwortung für Gesellschaften im Übergang 710
Exkurs II: Die Chinesische Charta 08 – auf dem Forum der Verfassungslehre als Kulturwissenschaft 738
Exkurs III: Der Arabische Frühling (2011/12) – in den Horizonten der Verfassungslehre als Kulturwissenschaft 760
Rechtsquellen (Sammlungen von Verfassungstexten) 780
Bibliographie 782
Sachregister 788