Menu Expand

Cite BOOK

Style

Lange, M. (2014). Zweckveranlassung. Ein Beitrag zur Zurechnung des Verhaltens Dritter im Öffentlichen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54314-4
Lange, Moritz. Zweckveranlassung: Ein Beitrag zur Zurechnung des Verhaltens Dritter im Öffentlichen Recht. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54314-4
Lange, M (2014): Zweckveranlassung: Ein Beitrag zur Zurechnung des Verhaltens Dritter im Öffentlichen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54314-4

Format

Zweckveranlassung

Ein Beitrag zur Zurechnung des Verhaltens Dritter im Öffentlichen Recht

Lange, Moritz

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1281

(2014)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Moritz Lange wurde 1983 in Lich geboren. Er studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaft in Heidelberg mit dem Schwerpunkt Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht. Von 2008 bis 2010 war er Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg (Wahlstation: Bundesverfassungsgericht). Anschließend war er bis 2013 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie – Abteilung 1 (Staatswissenschaft) der Universität Freiburg. Seit 2013 ist er Rechtsanwalt in Stuttgart.

Abstract

Die »Zweckveranlassung« betrifft die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht. Allgemeingültige Zurechnungsgrundsätze haben sich bis heute nicht herausgebildet. Zur Anwendung gelangen unterschiedliche, am jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Zurechnungskriterien. Der Autor schlägt eine Neukonzeption der Zweckveranlassung vor, die einzelfallabhängige Zumutbarkeitserwägungen aus der Zurechnungsentscheidung ausgliedert und die Einführung eines einheitlichen Zurechnungskriteriums ermöglicht. Anhand aktueller Fallgestaltungen - u.a. der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit für Ausschreitungen bei Fußballbundesligaspielen und bei Facebook-Partys, für Gegengewalt im Versammlungsrecht und für terroristische Anschläge auf gefährdete Objekte - wird die Neukonzeption auf ihre Angemessenheit und Praxistauglichkeit überprüft. Der Autor beleuchtet zudem, inwieweit die zur Zweckveranlassung entwickelte Zurechnungskonzeption auf ähnlich gelagerte Zurechnungsfragen außerhalb des Polizei- und Ordnungsrechts, etwa bei der Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei mittelbaren Grundrechtseingriffen und im Staatshaftungsrecht, übertragen werden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Die „Zweckveranlassung“ – ein erster Zugriff 15
B. Die Rechtsfigur und ihre Gegenstände im Wandel der Zeit – vom Schaufensterfall zur Facebook-Party 20
I. Die klassischen Rechtsprechungsfälle und ihre Rezeption in der Literatur 20
II. Die aktuellen Fallgestaltungen 23
1. Großveranstaltungen 23
2. Die Zurechnung störenden Drittverhaltens im Immissionsschutz- und Gaststättenrecht 25
3. Die Veranlassung von Gegengewalt durch Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG 27
4. Facebook-Partys und Flashmobs 27
5. Eigensicherungspflichten 29
C. Die Aktualität der Zurechnungsproblematik 31
I. Die Zweckveranlassung – ein nach wie vor ungelöstes Rechtsproblem 31
II. Die über das Recht der Gefahrenabwehr hinausreichende Bedeutung der die Zweckveranlassung kennzeichnenden Zurechnungsproblematik 33
1. Kennzeichen der in Rede stehenden Zurechnungsproblematik 33
2. Parallele Anwendungsfälle 36
a) Die Begründung gemeinwohlbezogener Handlungs- und Finanzierungslasten Privater 36
b) Durch Dritte vermittelte Grundrechtseingriffe 38
c) Staatshaftungsrecht 40
D. Notwendigkeit und Zulässigkeit der Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht 42
I. Zum Einwand der Entbehrlichkeit der Zweckveranlassung 44
1. Effektivität der Gefahrenabwehr als Argument 44
2. Effektivitätseinbußen durch Regressverbot 46
3. Zwischenergebnis 49
II. Zum Einwand der fehlenden gesetzlichen Grundlage 49
III. Zum Einwand der Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Selbstverantwortung 50
IV. Zum Einwand der „Rechtmäßigkeit“ des Veranlasserverhaltens 54
1. Das Verständnis von Rechtswidrigkeit im Polizeirecht 55
2. Das herrschende „starke“ Verursachungsverständnis 56
3. Gegenentwurf eines „schwachen“ Verursachungsverständnisses 57
4. Die Notwendigkeit einer Befreiung des Störerbegriffs von Rechtmäßigkeitserwägungen 59
a) Wortlaut und Systematik der Polizeigesetze 59
b) Fehlende Abstützung des Dogmas von der Rechtswidrigkeit der Verursachung im „starken“ Verursachungsverständnis 60
c) Die Rechtsordnung als lückenhafter Maßstab der polizeirechtlichen Verursachung 62
aa) Pflichtenkonstruktionen 64
(1) Nichtstörungspflicht 64
(2) Allgemeine Rechtsgüterschutzpflichten 65
bb) Kritik der Pflichtenkonstruktionen 66
(1) Nichtstörungspflicht 66
(2) Allgemeine Rechtsgüterschutzpflichten 67
(3) Fehlender Nutzen der Pflichtenkonstruktionen 69
(4) Zwischenergebnis 69
d) Fehlende Konsistenz des Satzes von der Rechtswidrigkeit der Verursachung 70
e) Einengung polizeilicher Handlungsmöglichkeiten 71
f) Die Betonung der Differenzierungsfunktion als primäre Funktion von Zurechnungsgründen auf Adressatenebene 72
aa) Die Funktionen von Zurechnungsgründen im öffentlichen Recht 73
bb) „Verursachung“ als taugliches Zurechnungskriterium 76
cc) Die notwendige Trennung der Differenzierungs- und der Zumutbarkeitsfunktion von Zurechnungsgründen 77
dd) Erfüllung des „Mindestzurechnungszusammenhangs“ als hinreichende Voraussetzung der Einordnung einer Person als Störer 79
(1) Die Relevanz der Stärke des Zurechnungszusammenhangs im Einzelfall 79
(a) … im Zusammenhang mit der Funktion von Zurechnungsgründen als Zumutbarkeitsgründen 79
(b) … im Zusammenhang mit der Funktion von Zurechnungsgründen als Differenzierungsgründen 80
(2) Die Maßgeblichkeit des „Mindestzurechnungszusammenhangs“ für die Störerbestimmung 82
(3) Vorteile 83
(a) Abbildung des Unterschieds zwischen Differenzierungs- und Zumutbarkeitsfunktion von Zurechnungsgründen 83
(b) Die Unterscheidung zwischen Störer und Nichtstörer als „Vorfilter“ 84
ee) Zwischenergebnis 85
g) Denkbarer Einwand: Notwendigkeit der Entschädigung von Gefahrverursachern 85
h) Ausnahme bei „Befugnis“? 88
5. Zwischenergebnis 91
V. Zum Einwand der Systemwidrigkeit der Zweckveranlassung 92
VI. Ergebnis 93
E. Die Zweckveranlassung als umfassende Figur für die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht 95
I. Die Unabhängigkeit der Zweckveranlassung von den gefahrenabwehrrechtlichen Verursachungstheorien 95
II. Die Unabhängigkeit der Zweckveranlassung von der „an sich“ gegebenen polizeirechtlichen Neutralität des Veranlasserverhaltens 99
1. Die Parallelität der „klassischen“ Zweckveranlassung zur erforderlichen Zurechnung zu einer schon „an sich“ störenden Person 100
2. Die Irrelevanz der Rechtmäßigkeit des Veranlasserverhaltens bei der Zurechnung zu einem Störer 101
3. Zwischenergebnis 103
III. Die Anwendbarkeit der Zweckveranlassung auf die Verhaltens- und die Zustandsverantwortlichkeit 104
IV. Ergebnis 108
F. Das Zurechnungskriterium 109
I. „Verursachung“ 109
II. Äquivalente Kausalität 111
1. Äquivalente Kausalität als Grundvoraussetzung der Zurechnung 111
2. Äquivalente Kausalität als allein unzureichendes Zurechnungskriterium 114
a) Die Weite der Äquivalenztheorie 115
b) Verhältnismäßigkeit als allein ungeeignetes Korrektiv der Äquivalenztheorie 116
3. Zwischenergebnis 118
III. Subjektive Vorhersehbarkeit als maßgebliches Zurechnungskriterium 118
1. Die derzeitige Bedeutung der Vorhersehbarkeit für die Zurechnung im Polizeirecht 118
2. Vorhersehbarkeit des Drittverhaltens als notwendiger Ausfluss des Prinzips der Selbstverantwortung 121
3. Subjektive Vorhersehbarkeit 124
4. Zwischenergebnis 127
IV. Zur Entbehrlichkeit eines die Vorhersehbarkeit ergänzenden Zurechnungskriteriums 127
1. Die Ungeeignetheit der gängigen Zurechnungskriterien 127
a) Schutzzweckerwägungen und andere Wertungen der Rechtsordnung als Maßstab der Zurechnung 128
b) Beteiligung im Zeitpunkt der Gefahrentstehung 132
c) „Subjektive Theorie“ 133
d) „Objektive Theorie“ 136
e) Risikonutzen 139
f) Anpassung 142
g) Zwischenergebnis 144
2. Die Angemessenheit der mittels Kausalität und subjektiver Vorhersehbarkeit gewonnenen Ergebnisse 144
a) Funktionsentsprechende Ausgestaltung des Zurechnungsgrunds 145
b) Die Zurechnung in der Praxis 146
c) Vergleich mit ähnlichen Zurechnungskonstellationen in anderen Rechtsgebieten 147
aa) Der Fahrlässigkeitstäter hinter dem Täter im Strafrecht 147
bb) Die zivilrechtliche Problematik des mittelbaren Störers im Rahmen von § 1004 BGB 149
cc) Bewertung 152
d) Zwischenergebnis 153
3. Die Handhabbarkeit des Kriteriums der subjektiven Vorhersehbarkeit 153
a) Zum Einwand der Unbestimmtheit des Kriteriums 153
b) Zum Einwand der übermäßigen Weite des Kriteriums 155
aa) Die Unanwendbarkeit des Vertrauensgrundsatzes 155
bb) Der Gewinn an Rationalität durch ein weites Zurechnungskriterium 157
c) Zwischenergebnis zur Handhabbarkeit des Kriteriums der subjektiven Vorhersehbarkeit 157
4. Zwischenergebnis zur Entbehrlichkeit eines die Vorhersehbarkeit ergänzenden Zurechnungskriteriums 158
V. Modifikation für den Fall der Zurechnung künftigen Verhaltens Dritter 158
VI. Ergebnis 158
G. Überblick über die Neukonzeption der Zweckveranlassung und ihre Vorteile 160
H. Die Anwendung der Neukonzeption auf aktuelle Fallgestaltungen 164
I. Großveranstaltungen 164
1. Zurechnung 164
2. Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen auf der Primärebene 166
3. Möglichkeiten der Heranziehung des Veranstalters zum Kostenersatz 169
a) Kostenverteilung nach den Polizeigesetzen 170
b) Gebührenrecht 171
II. Zurechnung störenden Drittverhaltens im Immissionsschutz- und Gaststättenrecht 183
III. Die Veranlassung von Gegengewalt durch Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG 190
IV. Facebook-Partys und Flashmobs 201
1. Zurechnung 201
a) Zurechnung zum Einladenden 202
b) Zurechnung zum Plattformbetreiber 204
c) Zurechnung zu anderen Veranlassern 207
2. Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen auf Primärebene 207
3. Möglichkeiten der Heranziehung des Veranlassers zum Kostenersatz 210
V. Eigensicherungspflichten 212
1. Zurechnung 212
a) Keine Zurechnung nach herkömmlichen Kriterien 212
b) Zurechnung wegen Veranlassung durch Verhalten 213
c) Zurechnung wegen Veranlassung durch den beherrschten Sachzustand 216
2. Verpflichtbarkeit zu Eigensicherungsmaßnahmen auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel 216
a) Die polizeiliche Generalklausel als hinreichend bestimmte Grundlage für die Auferlegung von Eigensicherungspflichten 217
b) Verhältnismäßigkeit der Auferlegung von Eigensicherungspflichten 218
c) „Legalisierungswirkung“ von Genehmigungen 220
3. Konsequenzen für Einordnung und Auslegung der gesetzlichen Eigensicherungspflichten 222
I. Ausblick: Die Übertragbarkeit der Zurechnungskonzeption auf andere Fälle der Zurechnung des Verhaltens Dritter im öffentlichen Recht 227
I. Die Begründung gemeinwohlbezogener Handlungs- und Finanzierungslasten Privater 227
II. Zurechnung des Verhaltens Dritter zur öffentlichen Hand aufgrund Veranlassung 232
1. Die Zurechnung von durch Dritte vermittelten Grundrechtseingriffen 233
2. Staatshaftungsrecht 240
III. Schlussbemerkung 244
J. Zusammenfassung 245
Literaturverzeichnis 248
Sachregister 264