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»Menschenrecht auf Verteidigung« und Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

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Demko, D. (2014). »Menschenrecht auf Verteidigung« und Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dargestellt anhand eines Strafrechtsvergleichs zum Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen und unter Zugrundelegung von Erkenntnissen aus Philosophie und Psychologie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54392-2
Demko, Daniela. »Menschenrecht auf Verteidigung« und Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene: Dargestellt anhand eines Strafrechtsvergleichs zum Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen und unter Zugrundelegung von Erkenntnissen aus Philosophie und Psychologie. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54392-2
Demko, D (2014): »Menschenrecht auf Verteidigung« und Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene: Dargestellt anhand eines Strafrechtsvergleichs zum Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen und unter Zugrundelegung von Erkenntnissen aus Philosophie und Psychologie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54392-2

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»Menschenrecht auf Verteidigung« und Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

Dargestellt anhand eines Strafrechtsvergleichs zum Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen und unter Zugrundelegung von Erkenntnissen aus Philosophie und Psychologie

Demko, Daniela

(2014)

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Abstract

Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende $amenschenrechtsbasierte$z Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen »Menschenrecht auf Verteidigung« ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem $adialektischen$z sowie $amenschenwürde-$z und $amenschenrechtsschützenden$z Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf $awirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt$z am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des »Menschenrechts auf Verteidigung« und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen heraus.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsübersicht VII
Inhaltsverzeichnis IX
Literaturverzeichnis XIX
Materialienverzeichnis LXXV
Abkürzungsverzeichnis LXXVII
Kapitel 1: Gegenstand und Gang der Untersuchung 1
Kapitel 2: Fairness und «Menschenrecht auf Verteidigung» im Kontext des Strafverfahrens und strafprozessualen Beweisverfahrens 7
A. Strafgerechtigkeit und Strafverfahren 7
I. «Dienende Funktion» und «eigenständige Werthaftigkeit» als die zwei Wesenszüge des Strafverfahrensrechts 8
II. Die Zusammenführung von materieller und prozeduraler Gerechtigkeitskomponente 18
III. Zusammenfassung 24
B. Das Straf- und Beweisverfahren als «wahrheitsgerichtetes Erkenntnisverfahren» 25
I. Das Straf- und Beweisverfahren im Kontext der Erkenntnistheorie und der Wahrheitstheorien der Philosophie 25
1. Das Strafverfahren als Erkenntnisverfahren 26
2. Die den verschiedenen Erkenntniselementen zugeordneten philosophischen Wahrheitstheorien in deren Bedeutung für Ziel und Weg des strafverfahrensrechlichen «wahrheitsgerichteten Erkenntnisverfahrens» 31
3. Der Begriffsgegensatz von materieller und formeller Wahrheit: Übereinstimmendes und Unterschiedliches im Wahrheitsverständnis der instruktorischen, adversatorischen sowie der«gemischten» internationalen Strafverfahren 42
a) Wahrheit als «universal» anzustrebendes Ziel eines jeden Strafverfahrens 42
b) Unterschiedlichkeit bezüglich der Art und Weise der Wahrheitsermittlungswege 49
4. Zusammenfassung 60
II. Ausgewählte Elemente und Kennzeichen des strafverfahrensrechtlichen Erkenntnisverfahrens als Wahrheitsermittlungsweg 61
1. Das Strafverfahren als ein dynamisches, finales und gesteuertes Erkenntnisverfahren 62
2. Die Verbindung und Inbezugnahme von objektivem und subjektivem Moment des strafverfahrensrechtlichen Erkenntnisverfahrens 64
3. Das Moment des Zweifelbehafteten und das Erfordernis zu wahrender Offenheit des strafverfahrensrechtlichen Erkenntnisverfahrens 68
4. Der dialektische Charakter des strafverfahrensrechtlichen Erkenntnisverfahrens und dessen Erfordernis von im Strafverfahren zu wahrender These und Antithese 77
5. Das strafverfahrensrechtliche Erkenntnisverfahren als – dialektische – Kommunikation und Interaktion 86
6. Zusammenfassung 94
Kapitel 3: Fairness des Strafverfahrens als höchstes Verfahrensprinzip und Menschenrecht 99
A. Fairness des Strafverfahrens als das an das Strafverfahren als «Gesamtheit» angelegte Verfahrensprinzip auf höchster Ebene 99
I. Fairness des Strafverfahrens als Ganzheitsbegriff 99
II. Fairness des Strafverfahrens als normativer Wert(ungs)begriff und auf Optimierung und Ausgleich ausgerichteter Lösungsbegriff 102
III. Fairness des Strafverfahrens als der die materielle und prozedurale Gerechtigkeitskomponente zusammenführende Begriff der «Strafgerechtigkeit» 112
1. Fairness des Strafverfahrens in deren Bedeutung als «Strafgerechtigkeit» 112
2. Der aus dem Fairnessbegriff als «Strafgerechtigkeit» folgende vertikale und horizontale Ausgleich und das Spannungsverhältnis zwischen den verschiedenen Fairnesselementen 116
B. Fairness des Strafverfahrens als Menschenrecht 120
I. Fairness des Strafverfahrens als Menschenrecht des Angeklagten 120
II. Begründungslinien für ein Menschenrecht des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren 127
1. Philosophische Begründungslinien für ein Menschenrecht des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren 127
a) Kant 127
b) Hegel 141
c) Rawls 145
d) Luhmann 150
e) Die Diskurstheorien von Apel, Habermas, Alexy und Tammelo 160
aa) Der ideale Diskurs und dessen Diskursbedingungen 160
bb) Der ideale Diskurs als Leit- und Rechtfertigungsmassstab für den «realen Diskurs: Strafverfahren» 164
cc) Das nach Gerechtigkeit strebende und menschenrechtsschützende Strafverfahren in dessen Einordnung als Diskurs und in dessen Annäherungsanspruch auf Verwirklichung der idealen Diskursbedingungen 171
2. Psychologische Begründungslinien für ein Menschenrecht des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren 187
III. Verankerung des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren in menschenrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Rechtsinstrumenten 202
1. Verankerung des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren in internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumenten 203
a) Internationale Menschenrechtsinstrumente: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte 203
b) Regionale Menschenrechtsinstrumente 210
aa) Amerikanische Menschenrechtsinstrumente 210
bb) Afrikanische und Arabische Menschenrechtsinstrumente 215
cc) Europäische Menschenrechtsinstrumente: Die europäische Menschenrechtskonvention 219
(1) Fair Trial – Fair Hearing 220
(2) Die menschenrechtsschützende Blickrichtung der EMRK und des EGMR auf ein faires Strafverfahren 223
(3) Das Menschenrecht des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren nach Art. 6 EMRK und dessen spezifischen Einzelgarantien in Art. 6 I, II und III EMRK 230
(4) Die spezifischen benannten und unbenannten Verteidigungsrechte des Angeklagten und dessen «Recht auf wirksame Verteidigung» als essentielle Elemente des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren 237
(4.1) Die benannten spezifischen Verteidigungsrechte in ihrer Verbindung zur wirksamen Verteidigung des Angeklagten und zu dessen Recht auf ein faires Strafverfahren in der Rechtsprechung des EGMR 245
(4.2) Die unbenannten spezifischen Verteidigungsrechte in ihrer Verbindung zur wirksamen Verteidigung des Angeklagten und zu dessen Recht auf ein faires Strafverfahren in der Rechtsprechung des EGMR 250
(5) Menschenwürde und Autonomie als Grundlage des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und des Rechts auf wirksame Verteidigung 256
2. Verankerung des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren in strafverfahrensrechtlichen Rechtsinstrumenten auf nationaler und internationaler Ebene 262
a) Verankerung in Strafverfahrensordnungen auf nationaler Ebene 262
aa) Das adversatorische Strafverfahren des common law und der Angeklagte als unverzichtbarer Grundgarant der parteizentrierten Wahrheitsermittlung 262
bb) Das instruktorische Strafverfahren des civil law 270
(1) Das instruktorische Strafverfahren und der Angeklagte als unverzichtbarer Zusatzgarant der behördenzentrierten Wahrheitsermittlung 270
(2) Das die Menschenwürde des Angeklagten wahrende faire Strafverfahren in der schweizerischen Strafverfahrensordnung 277
b) Verankerung in Strafverfahrensordnungen auf internationaler Ebene 283
aa) Einleitende Bemerkungen 283
bb) Das internationale Strafverfahren vor dem Internationalen Militärgerichtshof von Nürnberg 285
cc) Die Entwicklung der internationalen Strafverfahren beim ICTY und beim ICC 292
C. Zusammenfassung 302
Kapitel 4: «Menschenrecht auf Verteidigung» als Kernmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren 307
A. Die EMRK als Referenzsystem für ein menschenrechtsschützendes Straf- und strafprozessuales Beweisverfahren 309
I. Die menschenrechtlichen Vorgaben der EMRK für das strafprozessuale Beweisverfahren(srecht) 309
II. Die Bedeutung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR für die nationalen und internationalen Strafverfahren 322
B. Inhalt und Ausübungsstrukturen des Menschenrechts auf Verteidigung im Straf- und strafprozessualen Beweisverfahren 331
I. Das Menschenrecht auf Verteidigung und dessen Inhaltsebene 332
II. Das Menschenrecht auf Verteidigung und dessen Ausübungsebene 339
1. Das Wechselverhältnis zwischen Inhaltsebene und Ausübungsebene des Menschenrechts auf Verteidigung 339
2. Ausübungserfordernisse in der Beweiserhebungs- und Beweiswürdigungsphase des Strafverfahrens 342
III. Die «Kernausübungselemente» des Menschenrechts des Angeklagten auf Verteidigung im Strafverfahren 347
1. Das Recht des Angeklagten auf rechtliches Gehör 347
2. Das Rechtsprinzip der Waffengleichheit 356
C. Zusammenfassung 359
Kapitel 5: Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen als konkretisierte Ausformung des «Menschenrechts auf Verteidigung» 363
A. Der Wesensgehalt des Konfrontationsrechts des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 363
I. Begründung, Natur und Wesensgehalt des Konfrontationsrechts des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen nach Art. 6 III d EMRK 363
1. Wesensgehalt und Natur des Konfrontationsrechts 363
2. Begründungszusammenhang des Konfrontationsrechts in Differenzierung zwischen Inhalts- und Ausübungsebene 379
II. Die Aussagepsychologie als interdisziplinäre Begründungslinie zur Bestimmung von Wesens- und Ausübungsgehalt des Konfrontationsrechts des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 382
1. Zum Begriff der «Glaubwürdigkeit» des belastenden Zeugenbeweises 382
2. Die hypothesengeleitete Glaubwürdigkeitsbeurteilung und deren Bedeutung für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 387
3. Die Glaubwürdigkeitskriterien in deren Bedeutung für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 389
a) Die sich auf den Inhalt und die Entstehung der Zeugenaussage beziehenden Glaubwürdigkeitskriterien in deren Bedeutung für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 393
b) Die sich auf die Zeugenperson beziehenden Glaubwürdigkeitskriterien in deren Bedeutung für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 397
c) Zusammenfassung der Erkenntnisse zu der Bedeutung der sich auf den Inhalt und die Entstehung der Zeugenaussage sowie der sich auf die Zeugenperson beziehenden Glaubwürdigkeitskriterien für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 401
4. Die Glaubwürdigkeitsbeurteilung als nicht quantitäts-, sondern qualitätsgeleiteter Gesamtbeurteilungsprozess und dessen Bedeutung für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 403
5. Die aussagepsychologischen Erkenntnisse zum «konfirmatorischen Hypothesentesten» und deren Bedeutung für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen 404
III. Zusammenfassung 408
B. Menschenrechtliche Garantien zum Ausübungsgehalt des Konfrontationsrechts des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen nach Art. 6 III d EMRK und der Rechtsprechung des EGMR 410
I. Menschenrechtliche Vorgaben in Bezug auf den Schutzbereich des Konfrontationsrechts 410
1. Aktiver und passiver persönlicher Schutzbereich des Konfrontationsrechts 410
a) Der aktive persönliche Schutzbereich des Konfrontationsrechts: «Die Verteidigung» als «Einheit von Angeklagtem und Verteidiger» 410
b) Der passive persönliche Schutzbereich des Konfrontationsrechts: Der Begriff des «Belastungszeugen» im Sinne des Art. 6 III d EMRK 413
aa) Die autonome und zweckorientierte Auslegung des Begriffs des Belastungszeugen 413
bb) Zwei Grundaspekte des Begriffs des Belastungszeugen 417
(1) Der erste Grundaspekt des objektiven Gegebenseins einer den Angeklagten belastenden Aussage eines anderen Menschen 419
(2) Der zweite Grundaspekt des tatsächlichen Vorliegens der belastenden Aussage vor Gericht 423
2. Zeitlicher Schutzbereich des Konfrontationsrechts 430
a) Die unter Anknüpfung an das Gesamtverfahren an den zeitlichen Schutzbereich anzulegende weite und materielle Sichtweise 430
b) Das Protokollierungserfordernis in dessen Bedeutung für das Konfrontationsrecht 442
3. Sachlicher Schutzbereich des Konfrontationsrechts 445
a) Das Konfrontationsrecht und dessen Teilrechte auf der Ausübngsebene in der Rechtsprechung des EGMR 445
b) Die mit den Ausübungsrechten des Konfrontationsrechts verbundenen Momente des Wissens, des Wahrnehmens und des sprachlichen Handelns in Gestalt des Fragens 449
II. Menschenrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Einschränkungsvoraussetzungen für eine konventionsgemässe Einschränkung des Konfrontationsrechts 457
1. Einschränkungsvoraussetzungen auf der Beweiserhebungsebene 457
a) Das Erfordernis des Gegebenseins «sachlich gerechtfertigter Gründe» 457
b) Die mit der «Wahrung der Verteidigungsrechte» verbundenen Erfordernisse 465
aa) Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz, das Ausgleichserfordernis und die Rückbegrenzung durch den Wesensgehalt des Konfrontationsrechts 465
bb) Die unter der Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes möglichen stufenweisen Einschränkungen des Konfrontationsrechts und die (eingeschränkten) Einflussnahmemöglichkeiten des Angeklagten auf die Entstehung und/oder Bewertung der Zeugenaussage 470
cc) Die Einschränkungsvoraussetzung des Ausgleichserfordernisses 473
(1) Das Ausgleichserfordernis als von dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu unterscheidende zusätzliche Einschränkungsvoraussetzung 473
(2) Der für das Ausgleichserfordernis in Betracht kommende Verfahrensabschnitt 483
2. Einschränkungsvoraussetzungen auf der Beweiswürdigungsebene 485
a) Das Erfordernis der die Verurteilung des Angeklagten «weder allein noch im entscheidenden Aussmass» sttzenden belastenden Zeugenaussage als vom EGMR ausgeformte «dritte Prüfungsstufe» für eine konventionsgemässe Einschränkung des Konfrontationsrechts 485
b) Kritikpunkte an dem Prüfungskriterium der «Entscheidungserheblichkeit» 488
c) Grundzüge eines eigenen Lösungsvorschlages für die Bedeutung der «dritten Prüfungsstufe» unter Beachtung der Trennung zwischen Beweiserhebung, Beweisverwertung und Beweiswürdigung sowie zwischen konventionsgemässer und konventionswidriger Beweiserhebung 495
aa) Fallkonstellation der konventionswidrigen Beweiserhebung im Zusammenhang mit dem Belastungszeugenbeweis nach Art. 6 III d EMRK 498
bb) Fallkonstellation der konventionsgemässen Beweiserhebung im Zusammenhang mit dem Belastungszeugenbeweis nach Art. 6 III d EMRK 508
III. Zusammenfassung 517
C. Bedeutungen der menschenrechtlichen Vorgaben für das Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen mit Blick auf dessen Ausübung in nationalen und internationalen Strafverfahren 520
I. Das Einstellen des Konfrontationsrechts in die durch dasnationale und internationale Strafverfahrensrecht vorgegebene Form des Beweisverfahrens und der Zeugenbeweiserhebung 520
1. Charakter und Gestaltung der Zeugenbeweiserhebung sowie Verteilung der Verfahrens- und Vernehmungsherrschaft im internationalen Strafverfahren vor dem ICTY 520
2. Charakter und Gestaltung der Zeugenbeweiserhebung sowie Verteilung der Verfahrens- und Vernehmungsherrschaft im nationalen Strafverfahren der Schweiz 526
II. Die Ausgestaltung des Konfrontationsrechts in nationalen und internationalen Strafverfahren im Einzelnen 539
1. Bedeutung der menschenrechtlichen Vorgaben in Bezug auf Grundlinien und Wesensgehalt des Konfrontationsrechts 539
a) Grundlinien und Wesensgehalt des Konfrontationsrechts im internationalen Strafverfahren vor dem ICTY 539
aa) Grundlinien des Konfrontationsrechts 539
bb) Wesensgehalt des Konfrontationsrechts 550
b) Grundlinien und Wesensgehalt des Konfrontationsrechts im nationalen Strafverfahren der Schweiz 558
aa) Grundlinien des Konfrontationsrechts 558
bb) Wesensgehalt des Konfrontationsrechts 565
2. Bedeutung der menschenrechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Schutzbereich des Konfrontationsrechts 577
a) Ausgestaltung des persönlichen, zeitlichen und sachlichen Schutzbereichs des Konfrontationsrechts im internationalen Strafverfahren vor dem ICTY 577
aa) Persönlicher Schutzbereich: Der Begriff des Belastungszeugen 577
bb) Zeitlicher Schutzbereich 582
cc) Sachlicher Schutzbereich 585
b) Ausgestaltung des persönlichen, zeitlichen und sachlichen Schutzbereichs des Konfrontationsrechts im nationalen Strafverfahren der Schweiz 593
aa) Persönlicher Schutzbereich: Der Begriff des Belastungszeugen 593
bb) Zeitlicher Schutzbereich 596
cc) Sachlicher Schutzbereich 602
3. Bedeutung der menschenrechtlichen Vorgaben in Bezug auf Einschränkbarkeit und Einschränkungsvoraussetzungen des Konfrontationsrechts 613
a) Einschränkbarkeit und Einschränkungsvoraussetzungen im internationalen Strafverfahren vor dem ICTY 613
aa) Die Bedeutung des Erfordernisses «sachlich gerechtfertigter Gründe» 613
bb) Die für zulässig gehaltenen Einschränkungsformen und das Verhältnismässigkeits- und Ausgleichserfordernis 625
(1) Das Verhältnismässigkeits- und Ausgleichserfordernis 625
(2) Ausgewählte Einschränkungsformen und deren Regelungen im internationalen Strafverfahrensrecht des ICTY 626
(2.1) Einschränkungen in Bezug auf die Kenntnis der Zeugenperson 628
(2.2) Einschränkungen in Bezug auf – mündliche – Zeugenbefragungen 637
cc) Die auf der Beweiswürdigungsebene angelegten Anforderungen 660
b) Einschränkbarkeit und Einschränkungsvoraussetzungen im nationalen Strafverfahren der Schweiz 668
aa) Die Bedeutung des Erfordernisses «sachlich gerechtfertigter Gründe» 668
bb) Die für zulässig gehaltenen Einschränkungsformen und das Verhältnismässigkeits- und Ausgleichserfordernis 685
(1) Mit dem Verhältnismässigkeits- und Ausgleichserfordernis verbundene Anforderungen 685
(1.1) Die Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes 685
(1.2) Die Beachtung des Ausgleichserfordernisses 690
(2) Ausgewählte Einschränkungsformen und deren Regelungen im schweizerischen Strafverfahrensrecht 699
(2.1) «Vermittelte» Zeugenbefragungen 699
(2.2) Einschränkungen in Bezug auf – mündliche – Zeugenbefragungen 701
(2.3) Einschränkungen in Bezug auf Wahrnehmung und Kenntnis der Zeugenperson 706
cc) Die auf der Beweiswürdigungsebene angelegten Anforderungen 709
III. Zusammenfassung 717
Kapitel 6: Ergebnisse und Gesamtzusammenfassung 721
Sachregister 733