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Dössinger, T. (2018). Strafrechtliche Haftungsrisiken von Mitgliedern des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55317-4
Dössinger, Tobias. Strafrechtliche Haftungsrisiken von Mitgliedern des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55317-4
Dössinger, T (2018): Strafrechtliche Haftungsrisiken von Mitgliedern des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55317-4

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Strafrechtliche Haftungsrisiken von Mitgliedern des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands

Dössinger, Tobias

Schriften zum Strafrecht, Vol. 321

(2018)

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About The Author

Nach Ausbildung zum Bankkaufmann studierte der Autor Rechtswissenschaften in Tübingen mit Schwerpunkt Strafrecht. Dabei wurde er durch die Hanns-Seidel-Stiftung e.V. als Stipendiat gefördert. Danach folgten Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer mittelständischen Kanzlei sowie bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in München. Nach Abschluss der Referendarsausbildung war er vier Jahre in München als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in einer überregionalen Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit 2018 ist er als Syndikusrechtsanwalt in einem internationalen Konzern tätig. Der Autor engagiert sich zudem ehrenamtlich als Beirat für eine gemeinnützige Stiftung.

Abstract

Neben einer Einordnung des Begriffs Compliance stellt die Untersuchung mögliche Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands einer AG dar. Im Anschluss wird untersucht, welche zivil- und strafrechtlichen Pflichten die Mitglieder des Aufsichtsrats treffen. Nach Ansicht des Autors können Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands zum einen darin bestehen, dass dieser es unterlassen hat, in der AG geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen auf Mitarbeiterebene zu ergreifen. Zum anderen liegt eine Compliance-Pflichtverletzung durch den Vorstand vor, wenn dessen Mitglieder unmittelbar gegen geltendes Recht und damit gegen die ihnen obliegende Legalitätspflicht verstoßen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats trifft dann eine im Innenverhältnis zur AG wirkende Pflicht, die Compliance-Pflichtverletzung des Vorstands aufzuklären, diese mit den ihnen gesellschaftsrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln abzustellen und angemessen zu sanktionieren.»Criminal Liability of Members of the Supervisory Board of Stock Companies After Compliance Breaches of the Executive Board«

In case of breaches of law in a company there are different civil and criminal liability risks. This study focuses on the criminal liability risks on the level of the supervisory board after compliance breaches which have been committed by members of the executive board.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Teil 1: Einführung 25
A. Problemstellung 25
B. Ziel der Untersuchung 28
C. Untersuchungsgegenstand und Gang der Arbeit 29
Teil 2: Zivilrechtliche Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit 31
A. Stellung des Aufsichtsrats im Gesellschaftsrecht 31
I. Existenz des Aufsichtsrats in der Kapitalgesellschaft als Folge der Drittorganschaft 31
II. Die Stellung des Aufsichtsrats als Pflichtorgan in der Aktiengesellschaft 32
III. Überblick über die Stellung des Aufsichtsrats in anderen Kapitalgesellschaften 34
1. Stellung des Aufsichtsrats als Organ der Kommanditgesellschaft auf Aktien 34
2. Stellung des Aufsichtsrats als Organ in der eingetragenen Genossenschaft 36
3. Stellung des Aufsichtsrats in der GmbH 39
a) Der Pflichtaufsichtsrat in einer mitbestimmten GmbH 39
b) Der fakultativ eingerichtete Aufsichtsrat in einer GmbH 41
4. Stellung des Aufsichtsrats in der Europäischen Gesellschaft 42
IV. Fazit und Bedeutung für die weitere Untersuchung 44
B. Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats innerhalb der Aktiengesellschaft 45
I. Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats in einer Aktiengesellschaft 46
1. Überwachung der Geschäftsführung nach § 111 Abs. 1 AktG 47
a) Gegenstand der Überwachung gemäß § 111 Abs. 1 AktG 49
b) Konkrete Ausformung des Überwachungsauftrags gemäß § 111 Abs. 1 AktG 51
aa) Ausformung des Überwachungsauftrags in zeitlicher Hinsicht 51
bb) Einschränkung der Überwachung in personeller Hinsicht 53
(1) Vorstandstätigkeit 54
(2) Hauptversammlungsbeschlüsse 54
(3) Leitende Angestellte der zweiten Hierarchieebene 54
(a) Erstreckung des Überwachungsauftrags auf leitende Angestellte 55
(b) Fazit: Recht zur Überwachung von leitenden Angestellten 60
(c) Zugriffsmöglichkeiten auf leitende Angestellte de lege lata 61
(d) Sicherstellung des unmittelbaren Zugriffs auf leitende Angestellte 63
(4) Zwischenergebnis bezüglich der Ausformung in personeller Hinsicht 65
cc) Ausformung des Überwachungsauftrags in inhaltlicher Hinsicht 66
(1) Konkretisierung der Überwachungspflicht durch § 90 AktG 68
(a) Berichtspflichten nach § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4, S. 3 AktG 69
(b) Initiativrechte des Aufsichtsrats nach § 90 Abs. 3 AktG 71
(c) Externe Informationsquellen des Aufsichtsrats 72
(2) Intensität der Überwachung in Abhängigkeit von der Lage der AG 73
(3) Einfluss der Unternehmensgröße und Branche auf den Überwachungsumfang 75
dd) Maßstäbe der geschuldeten Überwachung 75
(1) Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung (Legalitätskontrolle) 76
(2) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 79
(3) Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung 80
(4) Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung 82
ee) Zwischenergebnis bezüglich Inhalt und Umfang der Überwachungspflicht 83
c) Beurteilungs- und Ermessensspielräume des Vorstands als Grenze der Überwachung durch den Aufsichtsrat 85
aa) Handeln aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung 85
bb) Beurteilungsspielraum bei Ermittlung der angemessenen Information 87
cc) Ermessensspielraum des Vorstands bei Handeln zum Wohl der Gesellschaft 89
(1) Konkretisierung durch die ARAG / Garmenbeck-Rechtsprechung 90
(2) Bedeutung der Rechtsprechung für das Ermessen des Vorstands 91
(3) Ermessensleitende Gesichtspunkte und Grenzen des Ermessens 91
dd) Schlussfolgerungen für die vom Aufsichtsrat geschuldete Überwachung 93
d) Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Aufsichtsrats bei dessen Entscheidungen 95
aa) Bei Überwachungsentscheidungen des Aufsichtsrats 95
(1) Kein Entschließungsermessen bei Überwachungsentscheidungen 95
(2) Auswahlermessen bei Wahl der Mittel 96
bb) Bei unternehmerischen Entscheidungen des Aufsichtsrats 97
e) Zwischenergebnis bezüglich zivilrechtlicher Handlungs- und Ermessenspielräume 98
2. Instrumente des Aufsichtsrats zur Erfüllung des Überwachungsauftrags 99
a) Informationsrechte gemäß § 90 AktG 100
b) Beratung des Vorstands 100
c) Beanstandung, Stellungnahme, Meinungs- und Bedenkenäußerung 102
d) Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gemäß § 84 AktG 103
aa) Bestellung gemäß § 84 Abs. 1 S. 1 AktG 104
bb) Widerruf der Bestellung gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 AktG 105
e) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand durch den Aufsichtsrat 107
f) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ngegenüber dem Vorstand 108
g) Recht auf Einsichtnahme und Prüfung gemäß § 111 Abs. 2 AktG 109
h) Bestimmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß § 111 Abs. 4 S. 2 AktG 111
aa) Ausgangspunkt: Keine Übertragung von Geschäftsführungsmaßnahmen 112
bb) Relativierung des Geschäftsführungsverbots durch § 111 Abs. 4 S. 2 AktG 112
(1) Pflicht zur Bestimmung von Zustimmungsvorbehalten für bestimmte Geschäfte 113
(2) Ermessen bei Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung 115
cc) Ermessensreduktion im Einzelfall 116
dd) Praxisrelevante zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle 116
i) Einberufung der Hauptversammlung nach § 111 Abs. 3 AktG 116
j) Einwirkungsmöglichkeiten bei Feststellung des Jahresabschlusses 118
k) Leistungs- oder Unterlassungsklage zur Erzwingung pflichtgemäßen Verhaltens 120
l) Bildung von Ausschüssen zur Wahrnehmung von Kontrollaufgaben 121
3. Ergebnis bezüglich der Einwirkungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats 122
II. Ergebnis bezüglich des Überwachungsauftrags des Aufsichtsrats in der AG 123
C. Zusammenfassung der Ergebnisse 124
Teil 3: Die Complianceverantwortung des Aufsichtsrats in der AG 126
A. Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance in der AG 126
I. Begriff und Bedeutung der Corporate Governance in der AG 127
II. Risikomanagement in der AG im Rahmen der Corporate Governance 128
1. Implementierung eines internen Überwachungssystems 129
2. Schaffung eines effektiven Frühwarnsystems durch den Vorstand 129
III. Corporate Compliance als Instrument zur Sicherstellung der Normbefolgung 131
IV. Verhältnis Corporate Governance, Corporate Compliance und Risikomanagement 134
B. Grund, Inhalt und Grenzen einer Compliance-Pflicht für den Vorstand der AG 135
I. Gegenwärtiger Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft 135
II. Gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Einführung eines Compliance-Systems in der AG 137
1. Begründung im Wege einer Gesamtanalogie? 137
a) Compliance-Pflichten nach dem Kreditwesengesetz 138
b) Compliance-Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz 139
c) Sonstige spezialgesetzliche Vorschriften mit Compliance-Bezug 140
d) Ergebnis und Stellungnahme zum Ansatz von U. H. Schneider 140
2. Pflicht des Vorstands zur Compliance aus §§ 130, 9, 30 OWiG 142
3. Pflicht des Vorstands zur Compliance aus § 91 Abs. 2 AktG 142
4. Pflicht des Vorstands zur Compliance aus §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG 146
a) Pflicht des Vorstands zur Leitung der Aktiengesellschaft 147
aa) Legalitätspflicht des Vorstands als Ausfluss der Leitungsverantwortung 149
bb) Organisationspflicht des Vorstands als Ausfluss der Leitungsverantwortung 151
(1) Anerkennung Organisationspflicht durch Deutschen Corporate Governance Kodex 152
(2) Konkretisierung der Organisationspflicht durch § 91 Abs. 2 AktG 155
(3) Konkretisierung der Organisationspflicht durch die Rechtsprechung 157
(a) Sachverhalt des „Siemens / Neubürger-Urteils“ 158
(b) Konkretisierung der Compliance-Pflicht des Vorstands 158
(4) Kategorisierung der Legalitäts- und Organisationspflichten des Vorstands 160
(a) Handlungs-, Informations- und Organisationspflichten 161
(b) Pflichtenspektrum bei Verdachtsmomenten und Verstößen 161
(c) Begleitende Prüfungs- und Nachbesserungspflichten 163
(5) Folgen einer Verletzung der Legalitäts- und Organisationspflicht 164
cc) Zwischenergebnis zum Inhalt gesellschaftsrechtlicher Compliance-Pflichten 166
b) Relative Wirkung bei Verletzung der Legalitäts- und Organisationspflicht 166
5. Schlussfolgerung bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Compliance-Pflicht 167
III. Im Außenverhältnis wirkende (Criminal-)Compliance-Pflichten des Vorstands 169
1. „Criminal Compliance“ als Untergrenze der Aufsichts- und Kontrollpflicht 170
a) Zielrichtung von Criminal Compliance 170
b) Adressaten von Criminal Compliance 171
2. Rechtsgrundlage und Pflichtenrahmen einer Criminal Compliance-Organisation 172
a) §§ 130, 9, 30 OWiG als Grundlage der strafrechtlich gebotenen Compliance 172
aa) Regelungsgehalt und Bedeutung der §§ 130, 9, 30 OWiG für den Vorstand 173
bb) Gesetzlicher Pflichtenrahmen der §§ 130, 9, 30 OWiG und Sanktionsrisiko 175
cc) Konkretisierung des Pflichtenrahmens durch Literatur und Rechtsprechung 177
(1) Pflicht zur Aufklärung und Untersuchung von Verstößen 179
(2) Pflicht zur Abstellung von Verstößen 181
(3) Pflicht zur Sanktionierung von Verstößen 182
dd) Zwischenergebnis und Verhältnis interne und externe Compliance-Pflicht 186
b) § 831 BGB als im Außenverhältnis wirkende Pflichtenquelle 188
c) Betriebliche Organisationspflicht als im Außenverhältnis wirkende Pflichtenquelle 191
aa) Inhalt und Grenzen der deliktischen Unternehmenshaftung 191
bb) „Non Compliance“ als betriebliche Gefahrenquelle? 193
d) Zwischenergebnis bezüglich deliktischer Unternehmenshaftung 196
3. Ergebnis bezüglich externer Criminal Compliance-Pflicht des Vorstands 196
IV. Organisatorische Maßnahmen des Vorstands zur Durchführung der Compliance 198
1. Erlass von internen Richtlinien und Verhaltenskodizes 200
2. Schaffung klarer Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands 202
3. Steuerung von Personalrisiken durch klare Zuständigkeiten auf personaler Ebene 202
4. Schaffung einer Compliance-Abteilung bei entsprechendem Risikoprofil 204
V. Ergebnis bezüglich Compliance-Pflichten des Vorstands 207
C. Pflichten des Aufsichtsrats bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 207
I. Zuständigkeit in der AG für die Überwachung nder Einhaltung von Compliance 208
II. Compliancebezogene Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand der AG 209
1. Pflicht zur Überwachung der Einführung eines geeigneten Compliance-Systems 209
a) Überwachung der Compliance-Aktivitäten im normalen Geschäftsgang 210
b) Gesteigerte Überwachung bei erheblichen Compliance-Verstößen und Vorbelastung 213
aa) Besondere Überwachungspflichten des Aufsichtsrats bei erhöhter Risikolage 213
bb) Pflicht zur Überwachung des konkreten Einzelsachverhalts 214
cc) Umfang und Grenzen der Kontrolle von Aufklärungsmaßnahmen des Vorstands 217
c) Divergenzen in der Compliance-Überwachung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat 218
d) Konsequenzen bei mangelhafter Überwachung 220
2. Pflicht zur Überwachung des Vorstands bezüglich dessen Compliance-Konformität 221
III. Handlungspflichten des Aufsichtsrats bei Compliance-Vertößen des Vorstands 222
1. Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Verdacht auf Compliance-Verstoß 222
a) Ausgangslage und Systematik der ARAG / Garmenbeck-Rechtsprechung 223
aa) Entscheidungen des Aufsichtsrats im Erkenntnisbereich 224
bb) Entscheidungen des Aufsichtsrats im Handlungsbereich 224
cc) Regel-Ausnahme-Verhältnis 225
b) Compliance-relevante Schlussfolgerungen aus der ARAG-Rechtsprechung 226
aa) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Straftatbegehung des Vorstands 227
bb) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Mängeln im Compliance-System 228
c) Kompetenzüberschneidungen bei Aufklärung von Compliance-Pflichtverletzungen 230
d) Handlungspflichten des Aufsichtsrats im Bereich der Sachverhaltsaufklärung 231
aa) Kooperation mit dem Vorstand bei der Sachverhaltsaufklärung 232
bb) Intensivierung der Überwachung bei Verdacht auf „Betroffenheit“ des Vorstands 233
cc) Pflicht zur Durchführung von „Internal Investigations“ und § 111 Abs. 2 AktG 234
dd) Direkter Zugriff auf Unternehmensmitarbeiter 237
ee) Erstattung Strafanzeige durch den Aufsichtsrat 239
ff) Beantragung von Akteneinsicht bei Parallelermittlungen der Staatsanwaltschaft 241
e) Zwischenergebnis 243
2. Pflicht zur Reaktion gegenüber dem Vorstand bei Verdacht auf Compliance-Pflichtverletzung 243
a) Pflicht zur bedingungslosen Geltendmachung von Schadenersatz? 244
aa) Ermessen des Aufsichtsrats bei der Anspruchsverfolgung 245
(1) Keine schematische Einordnung der Kompetenz zur Anspruchsverfolgung 245
(2) Unternehmensbezogenheit der Entscheidung über die Anspruchsverfolgung 246
bb) Konkrete Pflichten des Aufsichtsrats bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen 248
(1) Sachverhaltsermittlung, Anspruchsgrundlage nund Prozessrisikoanalyse 248
(2) Prüfung der Beitreibbarkeit der Schadensersatzforderung 250
(3) Feststellung der abwägungsrelevanten Umstände durch den Aufsichtsrat 251
(a) Für eine Regelverfolgung von Non-Compliance sprechende Gründe 252
(b) Gegen eine Regelverfolgung von Non-Compliance sprechende Gründe 255
(4) Bewertung und Abwägung mit Blick auf das Unternehmensinteresse 257
(a) Rechtliche Wertung des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG 257
(b) Reputationsschaden 259
(c) Kosten der Sachverhaltsaufklärung und Anspruchsverfolgung 261
(d) Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte 262
(e) Legalitätspflicht 264
(aa) Reichweite der Legalitätspflicht 264
(bb) Durchsetzung und Wertung des § 396 Abs. 1 AktG 265
(cc) Beschränkung der Verfolgungspflicht 267
(f) Schlussfolgerung: Verfolgungspflicht bei erheblicher Legalitätspflichtverletzung 269
(5) Zwischenergebnis bezüglich Legalitätspflicht 271
cc) Ergebnis bezüglich Verfolgungspflicht bei Compliance-Verstößen des Vorstands 271
b) Pflicht zur Einleitung von Personalmaßnahmen gegenüber dem Vorstand 274
aa) Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Compliance-Verstoß des Vorstands 275
bb) Handlungspflicht des Aufsichtsrats bei Compliance-Verstoß des Vorstands 277
c) Pflicht zur Stellung von Strafanzeigen gegenüber dem Vorstand 278
3. Schlussfolgerung bezüglich Handlungspflichten des Aufsichtsrats bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 280
IV. Handlungspflichten des Aufsichtsrats gegenüber Unternehmensmitarbeitern? 283
V. Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats in eigenen Angelegenheiten 284
1. Pflicht zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Aufsichtsratsbeschlüsse 286
2. Pflicht zur Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Aufsichtsratsarbeit 287
3. Fazit bezüglich der Sorgfaltspflichten in eigenen Angelegenheiten 288
VI. Einfluss der Qualifikation des Aufsichtsrats auf den Sorgfaltsmaßstab 288
D. Resümee, Fazit und Zusammenfassung der Ergebnisse 291
I. Compliance als spezifischer Teil der Legalitäts- und Organisationspflicht 291
II. Compliance-Pflichten des Vorstands de lege lata 292
1. Pflicht zur Einführung eines geeigneten Compliance-Systems in der AG 292
2. Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des eingeführten Systems 293
3. Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung an den Aufsichtsrat 293
III. Compliancebezogene Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand 294
1. Pflicht zur Überwachung der Einführung eines tauglichen Compliance-Systems 294
2. Pflicht zur Aufklärung, Abstellung und Ahndung von Fehlverhalten des Vorstands 295
IV. Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats in eigenen Angelegenheiten 296
Teil 4: Einfluss und Wirkung außerstrafrechtlicher Pflichten auf das Strafrecht insbesondere im Bereich der Untreue 298
A. Problemstellung und Entwicklung des Verhältnisses von Zivil- und Strafrecht 298
B. Die Strafrechtsordnung als sekundärer Teil der Gesamtrechtsordnung 300
C. Akzessorietät versus Autonomie der strafrechtlichen Begriffsbildung 306
I. Einflussmöglichkeiten des Primärrechts auf das sekundäre Strafrecht 307
1. Primärrechtliche Rechtmäßigkeit als Untergrenze strafbaren Verhaltens 308
2. Kein strenges Akzessorietätsverhältnis des Primärrechts zum Sekundärrecht 310
3. Asymmetrisches Akzessorietätsverhältnis des Primärrechts zum Sekundärrecht 314
II. Strafrechtsautonome Auslegung des Untreuetatbestandes nach Schünemann 316
D. Ergebnis und Auswirkungen der Asymmetrie für die weitere Untersuchung 318
Teil 5: Strafrechtliche Haftungsrisiken der Aufsichtsratstätigkeit bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 326
A. Strafrechtliche Haftungsrisiken bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 327
I. Risiko der Aufsichtsratsuntreue bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 328
II. Nichtüberwachung der Einführung eines tauglichen Compliance-Systems durch den dafürzuständigen Vorstand als Anknüpfungspunkt für eine Untreuestrafbarkeit 329
1. Voraussetzungen für eine Untreuestrafbarkeit in objektiver Hinsicht 329
a) Missbrauchs- oder Treubruchuntreue bei Nichtüberwachung 330
b) Vermögensbetreuungspflicht des Aufsichtsrats im Bereich der Überwachung 331
c) Vermögensbetreuungspflichtverletzung des Aufsichtsrats durch Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems durch den Vorstand 334
aa) Qualitative Anforderungen an das Pflichtverletzungsmerkmal auf Grundlage eines asymmetrischen Akzessorietätsverhältnisses 334
(1) Restriktion des Pflichtverletzungsmerkmals in der Rechtsprechung 335
(2) Restriktion des Pflichtverletzungsmerkmals in der Literatur 344
(3) Stellungnahme und Einordnung des Pflichtverletzungsmerkmals 346
(a) Dogmatische Einordung des gravierenden Pflichtverletzungsmerkmals 347
(b) Stellungnahme zum Merkmal der gravierenden Pflichtverletzung 348
(4) Ergebnis 354
bb) Schlussfolgerung für den Aufsichtsrat bei Überwachung des Compliance-Systems 355
(1) Pflichtverletzung bei gänzlicher Nichtüberwachung 355
(2) Pflichtverletzung bei evident unvertretbarer Überwachung 357
cc) Ergebnis 365
d) Strafrechtliche Handlungspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats bei Nichteinführung eines Compliance-Systems durch den Vorstand 367
aa) Anwendbarkeit des § 13 Abs. 1 StGB im Rahmen des Untreuetatbestandes 367
bb) Bedeutung der Anwendbarkeit des § 13 StGB im Rahmen des § 266 StGB 370
cc) Beschützergarantenstellung zu Gunsten des Vermögens der AG 371
dd) Keine Beschützergarantenstellung zu Gunsten von Gläubigern und Aktionären 374
ee) Zwischenergebnis 376
ff) Inhalt der Garantenpflicht im Bereich der Compliance-Überwachung 378
(1) Ausgangspunkt: Rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats 378
(2) Reichweite im Bereich der Überwachung eines Compliance-Systems 380
gg) Ergebnis und Schlussfolgerung für den Aufsichtsrat 385
e) Verursachung eines Vermögensnachteils infolge der Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems durch den Vorstand 386
aa) Keine reale Vermögenseinbuße durch Nichtüberwachung 387
bb) Schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung 391
(1) Voraussetzungen 391
(2) Vermögensgefährdung bei Nichtexistenz eines Compliance-Systems? 393
(a) Meinungsspektrum zur Schadensrelevanz bei Auslösung von Schadenersatzansprüchen und Sanktionen zum Nachteil der AG 394
(b) Stellungnahme und Bewertung des Strafbarkeitsrisikos 397
(3) Zwischenergebnis 399
cc) Ergebnis 399
f) Kausalzusammenhang zwischen Nichtüberwachung und Vermögensnachteil 400
aa) An den Kausalitätsnachweis zu stellende Anforderungen 400
bb) Anforderungen an „quasi-kausales“ Verhalten des Aufsichtsrats 402
cc) Ergebnis 405
g) Ergebnis bezüglich des Strafbarkeitsrisikos in objektiver Hinsicht 405
2. Voraussetzungen für eine Untreuestrafbarkeit in subjektiver Hinsicht 406
3. Ergebnis und Bewertung des Strafbarkeitsrisikos bei Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems 410
III. Strafrechtliche Haftungsrisiken der Mitglieder des Aufsichtsrats bei unmittelbaren Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 411
1. Strafrechtstheoretische Grundlagen zur Begründung einer Garantenstellung 412
a) Formelle Rechtspflichttheorie versus materielle Legitimationsansätze 413
aa) Keine Legitimation durch die formelle Rechtspflichttheorie 413
bb) Materielle Ansätze zur Legitimation der Garantenhaftung 416
b) Kombination formeller und materieller Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des Herrschaftsprinzips nach Schünemann 424
c) Potentielle Reichweite einer Überwachungsgarantenstellung der Aufsichtsratsmitglieder 430
2. Überwachungsgarantenstellung des Aufsichtsrats zur Verhinderung von Straftaten des Vorstands gegenüber Dritten? 433
a) Bedeutung einer Aufsichtsgarantenstellung aus Sicht des Aufsichtsrats 433
b) Meinungsspektrum in Rechtsprechung und Literatur 434
c) Stellungnahme 436
d) Ergebnis 442
3. Schlussfolgerung für das Strafbarkeitsrisiko des Aufsichtsrats 443
4. Strafbarkeitsrisiken des Aufsichtsrats bei Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten des Vorstands gegenüber der AG 445
a) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassen 446
b) Insbesondere: (Mit-)täterschaftliche Untreue durch Unterlassen 456
aa) Einfluss durch förmlichen Aufsichtsratsbeschluss 459
bb) Einfluss durch ad hoc Zustimmungsvorbehalt 459
cc) Einfluss durch Abberufung und Kündigung 462
dd) Einfluss durch Erstattung Strafanzeige 462
c) Bewertung des Strafbarkeitsrisikos 463
5. Strafbarkeitsrisiken des Aufsichtsrats bei Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten des Vorstands gegenüber Dritten 464
a) Untreuerisiko bei unterlassener Sachverhaltsaufklärung 465
aa) Schadensrelevanz der unterlassenen Aufklärung 467
(1) Keine reale Vermögenseinbuße infolge der Nichtaufklärung 467
(2) Schadensgleiche Vermögensgefährdung infolge der Nichtaufklärung? 468
bb) Ergebnis und Bewertung des Untreuerisikos 471
b) Untreuerisiko bei unterlassener Abstellung des Fehlverhaltens des Vorstands 471
c) Untreuerisiko bei unterlassener Verfolgung von Schadenersatz 473
6. Ergebnis Strafbarkeitsrisiko bei Verdacht auf Straftatbegehung gegenüber Dritten 475
IV. Bewertung Strafbarkeitsrisiko bei Straftatbegehung durch Vorstand 475
B. Zusammenfassung strafrechtliche Haftungsrisiken des Aufsichtsrats bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands 477
Teil 6: Präventiv-begleitende Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats zur Sicherstellung seiner ­Compliance-Verantwortung 479
A. Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats zur Sicherstellung seiner Compliance-Verantwortung und Reduktion seiner strafrechtlichen Haftungsrisiken 479
I. Rechtsgrund für präventive Organisationsmaßnahmen des Aufsichtsrats 480
II. Ausschussbildung zur Überwachung im Bereich der Compliance 482
1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen der Ausschussbildung 482
2. Bildung eines ständigen Compliance-Ausschusses durch den Aufsichtsrat 484
3. Bildung anlassbezogener Sonder- oder Untersuchungsausschüsse 487
III. Schaffung von Compliance-Regelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats 489
IV. Regelung der Kommunikationswege durch Schaffung einer „Informationsordnung“ 491
1. Regelung des Informationsflusses zwischen Aufsichtsrat und Vorstand 493
2. Regelung des Informationsflusses zwischen Aufsichtsrat und leitenden Angestellten 494
3. Regelung des Informationsflusses innerhalb des Aufsichtsrats 495
V. Sicherstellung der Compliance durch Schaffung von Zustimmungsvorbehalten 495
VI. Mitwirkung des Aufsichtsrats beim Aufbau eines Compliance-Systems? 497
VII. Implementierung eines Compliance-Beauftragten im Aufsichtsrat 498
VIII. Erteilung eines besonderen Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer 500
B. Ergebnis bezüglich präventiver Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats 501
Teil 7: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Reformüberlegungen 503
A. Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse 503
I. Überwachung der leitungsbezogenen Entscheidungen des Vorstands 503
II. Compliance als Teil der Legalitäts- und Organisationspflicht 504
III. Akzessorisch ausgestaltete Compliance-Verantwortung in der AG 505
1. Compliance-Pflichten des Vorstands 505
2. Compliancebezogene Pflichten des Aufsichtsrats 507
a) Pflicht zur Überwachung der Einführung eines tauglichen Compliance-Systems 507
b) Pflicht zur Aufklärung, Abstellung und Ahndung von Fehlverhalten des Vorstands 508
IV. Asymmetrisches Akzessorietätsverhältnis des Primärrechts zum Sekundärrecht 509
V. Strafrechtliche Haftungsrisiken des Aufsichtsrats 510
1. Allgemeine Untersuchungsergebnisse 510
a) Potentielles Risiko der Treubruchuntreue durch Unterlassen 510
b) Einschränkung des objektiven Untreuetatbestands durch das Erfordernis der „gravierenden“ bzw. „evidenten“ Pflichtverletzung 510
c) Beschützergarantenstellung des Aufsichtsrats zu Gunsten des Vermögens der AG vor Schädigungen durch den Vorstand 512
d) Keine Überwachungsgarantenstellung des Aufsichtsrats im Sinne einer „Aufsichtsgarantenstellung“ zum Schutz Dritter vor Schädigungen durch den Vorstand 513
2. Spezielle Erkenntnisse bei Compliance-Pflichtverletzungen durch den Vorstand 513
a) Kein Strafbarkeitsrisiko des Aufsichtsrats bei Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems durch den dafür zuständigen Vorstand 514
b) Strafbarkeitsrisiko des Aufsichtsrats bei unmittelbar strafrechtswidrigem Verhalten des Vorstands 515
aa) Straftatbegehung des Vorstands unmittelbar zum Nachteil der AG 515
bb) Straftatbegehung des Vorstands zum Nachteil von externen Dritten 516
VI. Erhöhung der Überwachungseffizienz und Absenkung des Strafbarkeitsrisikos durch frühzeitige Einleitung von „präventiv-begleitenden“ Maßnahmen 516
B. Abschließende Betrachtung und Reformüberlegungen 517
I. Kein Bedarf zur Regelung einer inhaltlich bestimmten Compliance-Pflicht für die sektorunabhängige Aktiengesellschaft im Aktiengesetz 518
II. Reformüberlegungen 519
Literaturverzeichnis 527
Stichwortverzeichnis 561