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Riege, I. (2020). Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren. Rechtliche Normierung sowie tatsächliche Anlässe. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55477-5
Riege, Iris. Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren: Rechtliche Normierung sowie tatsächliche Anlässe. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55477-5
Riege, I (2020): Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren: Rechtliche Normierung sowie tatsächliche Anlässe, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55477-5

Format

Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren

Rechtliche Normierung sowie tatsächliche Anlässe

Riege, Iris

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 189

(2020)

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About The Author

Iris Riege studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften und legte 2011 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Sie promovierte bei Prof. Dr. Martin Löhnig, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, an der Universität Regensburg. Im Dezember 2016 legte sie das Rigorosum ab. Nach dem Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg bis November 2019 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik bei Prof. Dr. Kay Windthorst. Seit Anfang 2020 arbeitet sie als Referentin für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Abstract

Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen Interventionen in Familien aus Einzelfallakten der Jugendhilfe selbst feststellbar sind. Auf dieser Basis entwickelt die Autorin eine eigene These zum Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts. Demzufolge stellt sich dieses als Kompetenzzuweisungs- bzw. Organisationsrecht dar, welches der DDR-Jugendhilfe eine Art »Generalermächtigung« einräumte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort und Danksagung 7
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 18
Einführung 19
I. Erkenntnisinteresse 19
II. Forschungsstand 20
III. Untersuchungsgegenstand und Begriffsklärung 22
IV. Forschungsleitende Fragestellung 26
V. Gang der Untersuchung: Quellen, Methoden und Vorgehensweise 27
1. Primärquellen 27
a) Rechtliche Primärquellen 28
b) Archivalische Quellen 29
c) Interview mit Prof. Mannschatz 30
2. Methoden 30
a) Exegese der Rechtsnormen 31
b) Empirische Auswertung 32
c) Ergebnisse 33
3. Vorgehensweise 33
1. Kapitel: Exegese zentraler Rechtsnormen 35
A. Familie und Erziehung in der Verfassung der DDR und im FGB 36
I. Art. 38 der Verfassung der DDR von 1968 36
1. Wortlaut und Auslegung anhand des Verfassungskommentars 37
2. Normierter Gesellschaftsbegriff des Verfassungskommentars 41
3. Verständnis von sozialistischen Grundrechten und Grundpflichten nach dem amtlichen Lehrbuch von 1980 42
a) Sozialistische Grundrechte 43
b) Sozialistische Grundpflichten 44
c) Garantien und subjektive Rechte 47
4. Fazit zum Familien- und Erziehungsverständnis anhand der Verfassung der DDR 49
II. Zentrale Normen des FGB von 1965 50
1. Grundsätze des FGB 50
a) Präambel des FGB 51
aa) Legaldefinition von Familie 51
bb) Die Stellung der Familie in der sozialistischen Gesellschaft 53
(1) Hauptaufgabe bzw. Hauptfunktion der Familie 54
(2) Entwicklungsprozess zur sozialistischen Familie 55
(3) Sozialistische Idealgesellschaft 55
cc) Aufgaben des FGB 56
b) § 1 FGB 59
aa) In der Kommentierung zu § 1 FGB keine direkte Nennung von Rechten der Bürger 61
bb) Ergeben sich indirekt aus den Kommentierungen zu § 1 FGB „Rechte“ der Bürger? 62
(1) Bestehen Rechtspflichten der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Organe? 62
(2) Bestehen Schranken bei der Umsetzung des Schutzes und der Förderung? 62
(3) Die Auslegung der Begriffe Schutz und Förderung 63
c) § 3 FGB 64
aa) Sozialistisches Familienbild 65
bb) Sozialistisches Erziehungsverständnis 66
d) Fazit zu den Grundsätzen des FGB 68
2. §§ 42, 43 und 49 FGB 69
a) § 42 FGB 69
aa) Inhalt und Aufgaben des Erziehungsziels 70
(1) Umsetzung der Aufgaben aus dem Erziehungsziel 72
(2) Erziehungsprozess gem. § 42 Abs. 3 FGB 73
(3) Entwicklungstendenzen in der Kommentierung zum Erziehungsprozess 75
bb) Erziehungsrecht gemäß den Kommentierungen zu § 42 FGB 75
b) § 43 FGB 78
aa) Befriedigung der Bedürfnisse des Kindes, § 43 S. 1 FGB 79
bb) Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes, § 43 S. 1 FGB 79
cc) Betreuung 80
dd) Beaufsichtigung 81
ee) Rechtliche Vertretung des Kindes 82
ff) Regelung der Vermögensangelegenheiten des Kindes 83
gg) Bestimmung des Aufenthalts des Kindes 83
c) § 49 FGB 85
d) Fazit zu den §§ 42, 43 und 49 FGB 87
3. Fazit zu den zentralen Normen des FGB 87
III. Zwischenergebnis: Normiertes sozialistisches Familienverständnis und Erziehungsideal sowie Gesellschafts- bzw. Staatsbegriff 88
1. Entwicklung der zentralen Begrifflichkeiten im Untersuchungszeitraum 89
2. Sozialistischer Familienbegriff 90
3. Sozialistisches Erziehungsverständnis 91
4. Sozialistischer Staats- und Gesellschaftsbegriff 93
5. Aufgaben statt Rechte für die Eltern 93
6. Fazit 95
B. Rechtliche Normierung der Tätigkeit und Organisation der Jugendhilfe 96
I. Die Jugendhilfe als staatliches Organ: Grundsätzliche Normierung staatlicher bzw. gesellschaftlicher Tätigkeit im Bereich der Familie nach dem FGB 97
1. Staatliche bzw. gesellschaftliche Tätigkeit anhand der unter Kap. 1 A. analysierten Normen 97
2. Staatliche bzw. gesellschaftliche Tätigkeit anhand der §§ 4 und 44 FGB 103
a) § 4 FGB 104
aa) § 4 Abs. 1 S. 1 FGB: Die Pflichten der staatlichen Organe 104
bb) § 4 Abs. 1 S. 2 FGB: Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven 105
b) § 44 FGB 108
II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der Jugendhilfe 113
1. Organe auf unterer Verwaltungsebene (Kreise, Stadtkreise, Stadtbezirke) 113
a) Das Referat Jugendhilfe 113
b) Der Jugendhilfeausschuss 114
c) Die Jugendhilfekommission 115
d) Der Vormundschaftsrat 116
2. Organe auf Bezirksebene 117
3. Organe auf Ministerialebene 117
4. Leitung und Kontrolle der örtlichen Organe 117
5. Verfahrens- und Formvorschriften der JHVO 119
III. Zwischenergebnis: Normierte Tätigkeit der Jugendhilfe 120
C. Rechtliche Normierung der Interventionen der Jugendhilfe 121
I. Rechtliche Normierung der Interventionen der Jugendhilfe, insbesondere nach dem FGB 122
1. Rechtsgrundlagen für Interventionen der Jugendhilfe 123
2. Wortlaut der §§ 49 Abs. 2, 50 FGB und § 1 JHVO 125
3. Auslegung der §§ 49 und 50 FGB anhand des FGB-Kommentars 129
a) Auslegung des § 49 FGB, insbesondere Absatz 2 129
aa) Kommentierung von 1966 129
bb) Kommentierung von 1970 130
cc) Kommentierung von 1973 131
dd) Kommentierung von 1982 132
b) Auslegung des § 50 FGB 133
aa) „Allgemeines“ 133
(1) Kommentierung von 1966 134
(2) Kommentierung von 1970 135
(3) Kommentierung von 1973 136
(4) Kommentierung von 1982 137
(5) Fazit zu den Kommentierungen zu § 49 Abs. 2 FGB (i.R.d. § 49 Abs. 2 FGB und auch i.R.d. § 50 FGB) 138
Exkurs: Begriff der Erziehungsschwierigkeiten i.S.d. § 49 Abs. 2 FGB 139
Exkurs: Erkenntnisse zum sozialistischen „Eingriffs“-Begriff und zur gesellschaftlichen Hilfe 141
bb) Voraussetzungen des § 50 FGB 144
(1) Auslegung des Begriffs der „Gefährdung“ sowie der „Gefährdung der Erziehung und Entwicklung“ im Speziellen i.S.v. § 50 FGB 144
(2) Kein Verschulden der Eltern für die Gefährdung, § 50 S. 1 FGB 154
4. Fazit zu den §§ 49 Abs. 2, 50 FGB und § 1 JHVO 156
II. Zwischenergebnis: Rechtliche Normierung von Interventionen und Bedeutung vor dem Hintergrund der generellen Konzeption der Jugendhilfe 158
1. Rechtliche Normierung von Interventionen 158
2. Bedeutung vor dem Hintergrund der generellen Konzeption der Jugendhilfe 159
D. Ergebnisse der Exegese und Notwendigkeit einer empirischen Untersuchung 162
2. Kapitel: Empirische Analyse von Einzelfallakten der Jugendhilfe des ehemaligen Kreises Hoyerswerda 166
A. Vorgehen 168
I. Aktenbestand: Einzelfallakten der Jugendhilfe aus dem ehemaligen Kreis Ho‍yerswerda 168
1. Aktenlage und Auswahl des Aktenbestandes 168
2. Beschreibung des Quellenmaterials und datenschutzrechtliche Anforderungen 171
II. Gang der Auswertung, Begrifflichkeiten und Auswertungsmethoden 178
III. Kritische Beleuchtung der Valenz der zu erzielenden Ergebnisse 179
B. Ermittlung der relevanten Einzelfallakten: Untersuchungszeitraum, „Arbeiterschicht“ und ambulante Tätigkeit der Jugendhilfe 181
I. Geburtenjahrgänge 1955–1980 181
II. Arbeitergeber der Eltern bzw. Wohnort der Familie 181
III. Akte dokumentiert ambulante Maßnahmen 182
IV. Relevante Akten 182
C. Auswertung: Tatsächliche Anlässe der Interventionen der Jugendhilfe 183
I. Auswertung des Aktenbestandes nach quantitativen Verfahren: Erforschung der Rechtspraxis der Jugendhilfeverfahren 183
1. Erarbeitung von auswertungsleitenden Fragen und Indikatoren bezüglich der Rechtspraxis der Verfahren 184
2. Ergebnisse der statistischen Auswertung 184
3. Fazit zur quantitativen Analyse 186
II. Auswertung nach qualitativen Verfahren: Analyse der Lebenssachverhalte 187
1. Deduktive Erarbeitung einer qualitativen Auswertungsmethode 189
2. Erarbeitung von objektiven Kriterien für eine Typisierung der Akten 190
Exkurs: Verhältnis des Quellenmaterials zu den geltenden Normen einerseits und dem zu ermittelnden tatsächlichen Lebenssachverhalt andererseits 191
a) Soziale Ausgangssituation in der Familie zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens 193
b) Gegenstand des Schwerpunktes der Interventionen der Jugendhilfe 195
3. Ergebnisse der qualitativen Analyse 196
a) „Typisierbare“ und „komplexe“ Akten 196
b) Die Stichprobenlänge als Ergebnis 198
c) Typenmodell der durch die Kriterien abbildbaren Akten 199
d) Akten mit „komplexerem“ Lebenssachverhalt bzw. nicht typisierbare Akten 207
4. Fazit zur qualitativen Analyse 215
a) „Typisierbare“ Akten 215
b) „Komplexe“ Akten 216
D. Ergebnis: Tatsächliche Anlässe der dokumentierten Interventionen 217
Schlussbetrachtung: Rechtsbegriff des „öffentlichen“ DDR-Familienrechts 221
Anhang I: Interview mit Prof. Dr. Eberhard Mannschatz am 21.03.2012 in Berlin 228
Anhang II: Auszüge aus den Gesetzestexten der DDR sowie Art. 6 GG 237
Anhang III: Liste der von der Untersuchung ausgeschlossenen Akten 244
Anhang IV: Ergebnisse der statistischen Auswertung 249
Anhang V: Ergebnisse der qualitativen Auswertung 254
Quellen- und Literaturverzeichnis 257
I. Quellen 257
II. Literatur 258
Stichwortverzeichnis 261