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Göttgen, M. (2019). Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55680-9
Göttgen, Martin. Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55680-9
Göttgen, M (2019): Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55680-9

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Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren

Göttgen, Martin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 333

(2019)

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About The Author

Martin Göttgen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach seinem 1. Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Professuren von Prof. Dr. Bernd Hecker und Prof. Dr. Till Zimmermann tätig. 2018 begann er das Referendariat am Landgericht Mainz. Zudem war er von November 2017 bis Februar 2019 als Redakteur für die Juristische Schulung (JuS) tätig, für die er zuvor über sechs Jahre Korrekturleser war. 2015 erhielt er den ersten Preis im Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtanwaltschaft zum Thema »Deals im Strafverfahren. Darf sich ein Angeklagter im Strafverfahren ›freikaufen‹?«. Göttgen lebt mit Ehefrau und Tochter in Mainz-Marienborn und liebt Musik und Reisen.

Abstract

Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen zur Verständigung werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verständigung zumeist nicht prozessökonomisch ist, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Zwar kann die Problematik bereits dadurch entschärft werden, dass ein ernsthaft reuiges Geständnis den entscheidenden Vorrang vor dem rein taktischen verständigungsbasierten Geständnis erfährt. Allheilmittel ist dies aber sicher nicht.

Daher wurde in ausführlichen Rechtsvergleichen mit dem Strafprozessrecht in Österreich, der Schweiz (abgekürztes Verfahren) und Luxemburg (jugement sur accord) nach prozessökonomischen Alternativen gesucht. Eine solche findet sich bereits im bestehenden deutschen Verfahrensrecht, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der §§ 154, 154a StPO. Diese geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um auch den aus Großverfahren resultierenden Problemen begegnen zu können.
»Trial-Efficient Alternatives to the Plea Bargaining in Germany«

The plea bargaining in Germany (negotiated agreement) is almost never trial-efficient. Although the negotiated tactical confession helps to reduce the amount of proof needed, there are too many duties alongside every plea bargaining. Only the remorseful confession is trial-efficient. From the plea bargaining in other countries (Austria, Switzerland and Luxembourg) we learn that the more trial-efficient alternative is the dispense of insignificant penalties.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
A. Gegenstand der Arbeit und praktische Relevanz 13
B. Rechtslage in Deutschland und Problemstellung 16
I. Verfassungsrechtliche Grundsätze im Widerstreit 16
1. Grundsätze, die von der Verständigung beeinträchtigt werden können 16
a) Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren 17
b) Selbstbelastungsfreiheit 19
c) Öffentlichkeitsgrundsatz 20
d) Schuldprinzip 24
e) Richterliche Neutralität 27
f) Unschuldsvermutung 30
g) Gleichheitsgrundsatz 31
h) Anspruch auf rechtliches Gehör 34
2. Grundsätze, die von der Verständigung gefördert werden sollen 34
a) Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege 34
b) Beschleunigungsgebot 35
c) Prozessökonomie 36
d) Konzentrationsmaxime 36
3. Abwägung der widerstreitenden Belange im Rahmen der praktischen Konkordanz 37
II. Einfach-rechtliche Probleme des Verständigungsgesetzes 40
1. Strafober- und Strafuntergrenze 40
2. Beweisverwertungsverbot des § 257c IV 3 StPO und Fernwirkung 42
3. Kein zwingendes Geständnis 44
4. Ermessensfehler bei kategorischer Ablehnung der Verständigung durch das Gericht 45
5. Trägt die Verständigung tatsächlich zur Prozessökonomie bei? 47
III. Die fehlerhafte Systematik des § 257c StPO 53
IV. Tatsächliche Probleme – oder: wo kein Kläger (Rechtsmittelführer), da kein (Revisions-)Richter 54
C. Rechtliche Situation im Ausland und Lehren für das deutsche Recht 56
I. Österreichisches Strafprozessrecht 56
1. Verständigungstendenzen und Kodifizierung 56
2. Lehren für das deutsche Recht 59
II. Schweizerisches Strafprozessrecht 61
1. Verständigungstendenzen und Kodifizierung 61
a) Antrag des Beschuldigten 64
b) Aufgaben der Staatsanwaltschaft 67
c) Das Durchführungsverfahren 71
aa) Ermittlungen 71
bb) Dokumentation 79
cc) Privatklägerbeteiligung 80
d) Das gerichtliche Bestätigungsverfahren 82
aa) Weg zum Urteil 82
bb) Öffentlichkeit 90
cc) Abwesenheitsverfahren 91
dd) Mögliche Entscheidungen 93
e) Rechtsmittel 97
f) Sonderproblem: Abgekürztes Verfahren bei mehreren Tatbeteiligten 99
2. Lehren für das deutsche Recht 102
a) Differenzierung bei der richterlichen Unabhängigkeit 102
b) Unterschiede im Beweisrecht 103
c) Rechtliche Stellung des Privatklägers 106
d) Selbstbelastungsfreiheit 106
e) Begründungserfordernis 107
f) Ermittlungsgrundsatz 107
g) Systematik 108
h) Rechtsmittelverzicht 108
aa) Diametral entgegengesetzte Regelung der Anfechtbarkeit 108
bb) Beispielsfälle und Vorzug der Opportunitätsregelungen 110
i) Vergleich zum deutschen vereinfachten Jugendverfahren 116
j) Vergleich zum deutschen beschleunigten Verfahren 117
k) Möglichkeit der Verfahrenserleichterung 119
l) Begrenzung des Strafmaßes 120
III. Luxemburgisches Strafprozessrecht 121
1. Verständigungstendenzen und Kodifizierung 121
2. Lehren für das deutsche Recht 127
D. Konsequenzen und Problemlösung 130
I. Möglichkeiten der Umgehung der rechtmäßigen Verständigung 130
II. Strafbarkeitsrisiken bei informellen „Deals“ 133
1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB) 134
a) Beispielsfall und Grundsätzliches 134
b) Täterkreis, Tatsituation und Tathandlung 135
aa) Staatsanwalt als möglicher Täter 135
bb) Richter als Täter 137
c) Subjektiver Tatbestand 138
d) Prägnante weitere Beispiele 139
2. Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258a StGB) 140
a) Objektiver Tatbestand 140
b) Beispielsfälle 141
3. Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) 141
a) Objektiver Tatbestand 141
b) Mangelnde Urkundsqualität 141
4. Fazit und aktuelle Folgen für Richter und Staatsanwalt 143
5. Strafbarkeit des Verteidigers 144
a) Parteiverrat (§ 356 StGB) 144
b) Weitere Tatbestände 146
III. Verfahren nach §§ 154 II und 154a II StPO als prozessökonomische Alternative zur Verständigung 146
1. Abwägung der Vor- und Nachteile der Verständigung 146
2. Opportunitätsprinzip prozessökonomischer als die Verständigung 147
a) Reduzierte Anwendbarkeit von §§ 153, 153a StPO 147
b) Vorzüge der §§ 154, 154a StPO 148
c) „Königsweg“ der §§ 154 II und 154a II StPO nach Eröffnung des Hauptverfahrens 149
aa) Grundsätzliche Erwägungen 149
bb) Einbindung des Beschuldigten nicht erforderlich 151
cc) Ermöglichung schuldangemessener Bestrafung 152
dd) Realisierung der Strafzwecke 154
ee) Keine Schlechterstellung des Nebenklägers im Vergleich zur Verständigung 155
ff) Rechtssicherheit 156
gg) Einsparpotenzial anhand eines Beispielsfalls 156
hh) Gegenleistung des Beschuldigten nicht erforderlich 158
ii) Keine Kumulation von Verständigung und §§ 154 II, 154a II StPO 158
jj) Prägnanter Beispielsfall 160
E. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick 162
Literaturverzeichnis 168
Sachregister 180