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Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren

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Kulhanek, T. (2019). Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren. Eine Untersuchung des deutschen Umgangs mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55721-9
Kulhanek, Tobias. Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren: Eine Untersuchung des deutschen Umgangs mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55721-9
Kulhanek, T (2019): Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren: Eine Untersuchung des deutschen Umgangs mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55721-9

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Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren

Eine Untersuchung des deutschen Umgangs mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots

Kulhanek, Tobias

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 287

(2019)

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About The Author

Der Autor ist in der Justiz des Freistaats Bayern und als Lehrbeauftragter an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Dort erfolgte auch seine Promotion zum Dr. jur. im Wintersemester 2018/2019.

Abstract

Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Der Zweck einer wahrheitsbasierten, verfahrensökonomischen, konsequenten und effektiven Strafverfolgung steht dabei mit der Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten in einem nicht unerheblichen natürlichen Konflikt. Die Arbeit behandelt das strafprozessuale Verfahren in seinem gesamten Anwendungsbereich vom ersten Kontakt der Strafverfolgungsbehörden mit dem Tatverdächtigen über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens, die Durchführung der Hauptverhandlung, den Akt der Strafzumessung und Rechtsfolgenbestimmung, bis hin zur Vollstreckung samt Strafvollzug. Insofern wird auch den vielschichtigen Komponenten einer supranationalen Einkleidung verschiedener Rechtspositionen und der Ausstrahlungswirkung des Art. 18 AEUV besondere Beachtung geschenkt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
A. Einleitung 23
I. Statistische Betrachtung 24
1. Sprachfremdheit 24
2. Ortsfremdheit 26
II. Umgang mit Personen ohne verlässliche Personaldokumente 27
III. Gang der Untersuchung in den Teilen B–E 29
B. Gerichtssprache und die Sprachfremdheit von Beschuldigten 31
I. Der Rechtssatz „Die Gerichtssprache ist Deutsch“ 31
1. Rechtshistorischer Ursprung seit Inkrafttreten des GVG 31
2. Entwicklung des Gesetzes bis heute 32
3. Sinn und Zweck der Beschränkung der Gerichtssprache auf Deutsch 33
4. De lege ferenda: Reformüberlegungen 36
II. Internationale Einflüsse 38
1. Einfluss des Völkerrechts 38
2. Einfluss des supranationalen Rechts 39
a) Hintergründe der Richtlinie 2010/64/EU – Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren 40
b) Ziele und relevante Normen der Richtlinie 2010/64/EU zum Thema Gerichtssprache und Dolmetschleistungen 41
c) Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU in deutsches Recht 42
III. Ausformungen und Eintrübungen des Rechtssatzes „Die Gerichtssprache ist Deutsch“ sowie Maßnahmen zur Kompensation sprachbedingter Nachteile 45
1. Der Anspruch des Beschuldigten auf Ausgleich nsprachbedingter Nachteile 45
a) Das Dolmetschen/Übersetzen im Strafverfahren aus translationswissenschaftlicher Perspektive 47
aa) Gelungene Kommunikation 47
bb) Wortgetreu vs. sinngetreu 48
b) Unterstützung bei der verbalen wie schriftlichen Kommunikation 52
aa) Verfahrensrechtliche Herleitung 52
bb) Praktische Erwägung und Durchführung der Zuziehung 54
(1) Feststellung der Sprach(un)kundigkeit 55
(2) Der teilweise sprachkundige Beschuldigte 57
(3) Vorschriftswidrige Abwesenheit eines Dolmetschers, § 338 Nr. 5 StPO i. V. m. § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG 59
(4) Anordnung des Selbstleseverfahrens, § 249 Abs. 2 StPO 60
cc) Der sog. Vertrauensdolmetscher 61
c) Pflichtverteidigerbestellung, § 140 Abs. 2 StPO 62
d) Justizielle Schriftstücke 64
aa) Gesetzliche Regelbeispiele und abgestufte schriftliche Übersetzung, § 187 Abs. 2 GVG 65
(1) Anklageschrift und Ladung zur Hauptverhandlung 66
(2) Urteil 68
(3) Strafbefehl – EuGH, Urteil vom 12.10.2017, Az. C-278/16 (Frank Sleutjes) 69
bb) Verzicht, § 187 Abs. 3 GVG 72
e) Schriftliche Eingaben in fremder Sprache 73
aa) Herkömmliche Auffassung 73
bb) EuGH, Urteil vom 15.10.2015, Az. C-216/14 (Gavril Covaci) 75
(1) Eine Ansicht: Rechtsmittel in fremder Sprache als wesentliches, von Amts wegen zu übersetzendes Dokument 76
(2) Andere Ansicht: Keine Pflicht zur amtsseitigen Übersetzung 77
(a) Keine Pflicht zur Übersetzung von Schriftstücken in die Verfahrenssprache aus Art. 2, 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64/EU 78
(b) Keine Pflicht zur Übersetzung von Schriftstücken in die Verfahrenssprache aus Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2010/64/EU 78
cc) BGH, Beschluss vom 09.02.2017, Az. StB 2/17 80
2. Qualitätssicherung 82
a) Maßnahmen zur Sicherstellung einer hinreichenden Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2010/64/EU 83
b) Sog. Privatdolmetscher 85
c) Überprüfung der Qualität der Translation in der Hauptverhandlung 86
aa) Dolmetschereid, § 189 GVG 86
bb) Rüge der mangelnden Qualität der Dolmetschleistung 87
cc) Ablehnung des Dolmetschers, § 191 GVG 89
d) Beanstandungsrecht nach Art. 2 Abs. 5, 3 Abs. 5 Richtlinie 2010/64/EU 91
C. Der Umgang mit ortsfremden Beschuldigten 92
I. Das Institut der strafprozessualen Zustellungsvollmacht 92
1. Begriffsklärung und Funktionsweise 93
a) Begriff des Zustellungsbevollmächtigten 93
b) Funktionsweise und Anwendungsbereiche der Zustellung über einen Zustellungsbevollmächtigten 95
aa) Allgemeine Funktionsweise der Zustellung über einen Zustellungsbevollmächtigten 95
bb) Pflichten des Beschuldigten, der Justizbehörden und des Zustellungsbevollmächtigten 96
cc) Über einen Zustellungsbevollmächtigten übermittelbare Schriftstücke 98
(1) Gewährung rechtlichen Gehörs über einen Zustellungsbevollmächtigten 99
(2) Zustellung eines Strafbefehls über einen Zustellungsbevollmächtigten 99
(3) Zustellung einer Anklage und der Ladung zur Hauptverhandlung über einen Zustellungsbevollmächtigten 101
(a) Mitteilung der Anklageschrift gem. § 201 Abs. 1 StPO und Zustellung der Ladung zur Hauptverhandlung 101
(b) Sicherungshaftbefehl gem. § 230 Abs. 2 StPO (Sitzungshaftbefehl) 103
(4) Zustellung eines Urteils über einen Zustellungsbevollmächtigten 107
c) Der Grundsatz rechtlichen Gehörs sowie das Fairnessprinzip bei Zustellung über einen Zustellungsbevollmächtigten 108
2. Rechtsgrundlagen und Anforderungen der strafprozessualen Zustellungsvollmacht 110
a) Arten der strafprozessualen Zustellungsvollmacht 110
aa) Gesetzliche Zustellungsvollmacht, § 145a Abs. 1 StPO 110
bb) Verfahrenssichernde Zustellungsvollmacht 112
(1) Aussetzung gegen Sicherheitsleistung, § 116a Abs. 3 StPO 113
(2) Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme, § 127a Abs. 2 i. V. m. § 116a Abs. 3 StPO 113
(3) Verfahrenssicherung bei Nichtvorliegen der Haftbefehlsvoraussetzungen, § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO 114
cc) Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht 115
(1) Rechtsgeschäftliche Spezialvollmacht des Verteidigers betreffend Ladungen des Beschuldigten, § 145a Abs. 2 StPO 115
(2) Allgemeine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht 116
b) Anforderungen an die handelnden Personen sowie den Akt der Benennung des Zustellungsbevollmächtigten 117
aa) Person des Vollmachtgebers und Beschaffenheit der Zustellungsvollmacht 117
(1) Jugendliche Beschuldigte 118
(2) Beschuldigte ohne jeglichen festen Wohnsitz 118
(3) Beschuldigte, welche das Inland (mutmaßlich) bereits wieder verlassen haben oder sonst unbekannten Aufenthalts sind 119
(4) Formerfordernisse 122
bb) Person des Zustellungsbevollmächtigten 123
(1) Angehörige der Ermittlungs-, Strafverfolgungsbehörden und der Justiz als Zustellungsbevollmächtigte 124
(2) Im Bezirk des zuständigen Gerichts wohnende Person 127
(3) Einverständnis des Zustellungsbevollmächtigten 127
(4) Untervollmacht und Verhinderung des Zustellungsbevollmächtigten 128
cc) Straferwartungsprognose, Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug und isolierte Anordnungskompetenz 130
(1) Verfahrenssichernde Zustellungsvollmachten 130
(a) Prognoseprüfung i. R.v. § 127a StPO 131
(b) Richtervorbehalt des § 132 Abs. 2 StPO 132
(c) Gefahr im Verzug i. S. d. § 132 Abs. 2 StPO 132
(2) Isolierte Anordnung der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten nach § 161 Abs. 1 StPO 135
(a) Maßnahme ohne wesentlichen Eingriffscharakter/Grundsatz der Freiwilligkeit 135
(b) Ermittlungsgeneralklausel, § 161 Abs. 1 StPO 137
(c) Durchsetzbarkeit und Anschein des Zwangs 139
dd) Verbindung der Anordnung der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten mit einer Fahndungsnotierung nach § 131a Abs. 1 StPO 141
c) Fehlerfolgen 143
aa) Verstoß gegen Anordnungsvoraussetzungen 144
bb) Verstoß gegen Richtervorbehalt des § 132 Abs. 2 StPO 144
d) Erleichterte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen des Beschuldigten 146
3. Supranationaler Einfluss 148
a) Die Richtlinie 2012/13/EU 149
aa) Hintergründe der Richtlinie 2012/13/EU 149
bb) Ziele der Richtlinie 2012/13/EU 149
cc) Relevante Normen der Richtlinie 2012/13/EU zum Thema Zustellungsvollmacht 150
dd) Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU in deutsches Recht 153
b) EuGH, Urteil vom 15.10.2015, Az. C-216/14 (Gavril Covaci) 153
aa) Grundsätzliche Kritik am Ausgangspunkt der Argumentation des EuGH 155
bb) Eine Ansicht: Fristbeginn ab tatsächlicher Kenntnis 156
cc) Andere Ansicht: Fristbeginn ab Zustellung beim Zustellungsbevollmächtigten bei gleichzeitiger unionrechtskonformer Auslegung der Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 158
(1) Fristbeginn ab tatsächlicher Kenntnis widerspricht dem Institut der Zustellungsbevollmächtigung 159
(2) Wiederaufnahme von Amts wegen nicht statthaft 159
(3) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 160
(a) Unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht geboten 161
(b) Unionsrechtskonforme Auslegung der Vorschriften zur Wiedereinsetzung (in die Wiedereinsetzungsfrist) 162
dd) Anklagen mit Zustellungsbevollmächtigtem 167
c) EuGH, Urteil vom 22.03.2017, Az. C-124/16, C-188/16, C-213/16 (Tranca, Reiter, Opria) 168
4. Entwurf eines umfassenden Zustellungsvollmachtsformulars 172
II. Zustellung im Ausland 175
1. Zustellung im Rechtshilfewege 175
2. Direkte Kommunikation mit Beschuldigten im Ausland 176
3. Sicherungshaftbefehl gem. § 230 Abs. 2 StPO (Sitzungshaftbefehl) 178
III. Öffentliche Zustellung 179
1. Anwendungsbereich der öffentlichen Zustellung 179
a) Gerichtliche Entscheidungen 179
b) Übermittlung der Anklageschrift 179
c) Strafbefehl 180
2. Anwendungsvoraussetzungen der öffentlichen Zustellung 181
a) Notwendigkeit einer (zeitweiligen) Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung 181
b) Rechtsfolge bei fehlenden Voraussetzungen 183
IV. Untersuchungshaft 184
1. Das Wesen der Untersuchungshaft 184
2. Übergeordnete Interessen bei der konkreten Entscheidung über die Frage der Anordnung von Untersuchungshaft 185
a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Freiheit der Person 185
b) Unschuldsvermutung 185
c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 187
d) Rechtsstaatsprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz 187
3. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft unter dem Blickwinkel der Sprach- und Ortsfremdheit 187
a) Dringender Tatverdacht, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO 188
b) Haftgründe 188
aa) Flucht, § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO 189
bb) Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO 190
(1) Äußerung des fehlenden Willens, sich dem Verfahren zu stellen 192
(2) Keine Gestellungspflicht des Angeklagten 192
(3) Erreichbarkeit für Zustellungen 194
cc) Verdunkelungsgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO 199
dd) Hauptverhandlungshaft, § 127b StPO 199
c) Verhältnismäßigkeit, § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO 204
aa) Strafbefehlsverfahren zur Haftvermeidung 205
bb) Beschleunigungsgebot und Haftbefehl bei faktischem Abschluss der Ermittlungen 206
cc) Sicherungshaftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO) nach vorangegangener Haftbefehlsaufhebung (§ 112 StPO) i. R. d. §§ 121, 122 StPO 209
dd) Anklage über Zustellungsbevollmächtigten vs. Zweckentfremdung der Untersuchungshaft 211
4. Besonderheiten des Vollzugs der Untersuchungshaft gegen sprach- und ortsfremde Beschuldigte 212
5. Supranationaler Einfluss 215
a) Unterrichtung und Belehrung – Richtlinie 2012/13/EU 215
b) Abgabe von Überwachungsmaßnahmen zur ­Untersuchungshaftvermeidung – Rahmenbeschluss 2009/829/JI 215
c) Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI 217
6. Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK 220
D. Folgen der Tat für sprach- und ortsfremde Beschuldigte 222
I. Die Berücksichtigung der Sprach- und Ortsfremdheit bei der Rechtsfolgenbestimmung 224
1. Einleitender Überblick über die anerkannten Straftheorien 224
2. Kulturelle Vorzeichen als rechtsfolgenbestimmender Umstand 226
a) Vermeidbarer Verbotsirrtum, § 17 Satz 2 StGB (i. V. m. § 49 Abs. 1 StGB) 228
aa) Der Einfluss sprach- und ortsfremder Faktoren auf das Unrechtsbewusstsein 229
bb) Die Bestimmung der Vermeidbarkeit und ihr Wechselspiel mit der Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten 230
(1) Die Maßgeblichkeit deutscher Wertvorstellungen und mögliche Erkundigungsobliegenheiten 231
(2) Die (eingeschränkte) Bedeutung des sog. Kernstrafrechts 233
cc) Die Rechtsfolgenbestimmung beim vermeidbaren Verbotsirrtum ­sprach- und ortsfremder Beschuldigter 235
b) Zugehörigkeit zu fremdem Kulturkreis als konkreter ­Strafzumessungsgrund im engeren Sinne 236
aa) Strafschärfende Wirkungsweisen 236
bb) Strafmildernder Niederschlag 238
c) Besondere Strafempfindlichkeit infolge Sprach- oder Ortsfremdheit 239
aa) Strafempfindlichkeit infolge Sprachfremdheit 240
bb) Strafempfindlichkeit infolge örtlicher Distanz 242
cc) Strafempfindlichkeit infolge Obdachlosigkeit 244
d) Erlittene Untersuchungs-/Abschiebungshaft 245
3. Einfluss mangelnder Sprachkenntnisse auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB 246
4. Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen 250
a) Das aktuelle Regelungsregime des Aufenthaltsgesetzes 251
aa) Ausweisungsinteresse, § 54 AufenthG 252
bb) Bleibeinteresse, § 55 AufenthG 254
cc) Ausweisungsabwägung, § 53 AufenthG 254
b) Art und Ausmaß der Berücksichtigung bei der konkreten Strafzumessung 258
aa) Befürwortende Auffassung 258
bb) Herrschende, ablehnende Ansicht 259
cc) Bewertung 260
II. Der Umgang mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten bei der Strafverwirklichung (Strafvollstreckung und Strafvollzug) 263
1. Strafvollstreckung gegen sprach- und ortsfremde Beschuldigte 263
a) Übersetzungserfordernisse in der Strafvollstreckung 265
b) Vollstreckungsverlauf 266
aa) Vollstreckung deutscher Urteile im Ausland, § 71 IRG 266
bb) Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung, § 456a StPO i. V. m. § 17 StVollstrO 268
cc) Vorwegvollzug, § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB 270
dd) Strafrestaussetzung, § 57 StGB 270
(1) Prognose(er)stellung für ortsfremde Beschuldigte 271
(2) Verhältnis von § 57 StGB und § 456a StPO 273
c) Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, § 69b StGB 276
d) Vollstreckung von Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen gegen ortsfremde Beschuldigte 279
2. Sprach- und ortsfremde Beschuldigte im Strafvollzug 280
a) Ladung zum Strafantritt 280
aa) Anordnungskompetenzen zum Erlass eines Vollstreckungshaftbefehls 282
bb) Zustellung der Ladung zum Haftantritt über den Zustellungsbevollmächtigten 283
cc) Einzuleitende Fahndungsmaßnahmen 284
b) Das gesetzliche Leitbild des Strafvollzugs gegen sprach- und ortsfremde Beschuldigte 285
aa) Integration trotz (möglicherweise) mangelnder Bleibeperspektive 290
bb) Kriminalwissenschaftlich-strafvollzugskundliche Betrachtung 293
(1) Sprachbarriere 294
(2) Religion 296
(3) Ausreiseperspektive 298
(4) Kulturelle Fremde 299
(5) Subkultur 302
(6) Gegenmaßnahmen und Verbesserungsansätze 303
cc) Praktische Evaluation des gesetzlichen Leitbilds 305
3. Führungsaufsicht mit Auslandsbezug 308
E. Vertiefende Betrachtung im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots 311
I. Das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot 315
1. Allgemeine Anforderungen 318
a) Unmittelbare Diskriminierung 318
b) Mittelbare Diskriminierung 318
c) Allgemeines Beschränkungsverbot 319
2. Anwendungsvorrang des supranationalen Rechts 319
II. Diskriminierungsrechtliche Anknüpfungspunkte betreffend die Sprachfremdheit von Beschuldigten 320
1. Deutsch als alleinige Gerichtssprache 321
2. Beiziehung des Dolmetschers, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG 321
a) Übersetzungsumfang 321
b) Translation in sog. Relaissprache 322
3. Übersetzer, soweit dies zur Ausübung der strafprozessualen Rechte erforderlich ist, § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG 323
a) Keine vollständige Aktenübersetzung 323
b) Regelausnahme des § 187 Abs. 2 Satz 5 GVG 326
c) Behandlung fremdsprachiger Schriftstücke 327
4. Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) wegen mangelnder Sprachkompetenz 329
III. Diskriminierungsrechtliche Anknüpfungspunkte betreffend die Ortsfremdheit von Beschuldigten 331
1. Verfahrenssichernde Zustellungsvollmacht (§§ 116a, 127a, 132 StPO) nur für Personen ohne festen Wohnsitz im Inland 331
2. Haftgrundbegründende Berücksichtigung des fehlenden inländischen Wohnsitzes bzw. der Auslandskontakte 336
a) Flucht/Fluchtgefahr 336
b) Hauptverhandlungshaft 339
3. Rechtsfolgen und Strafverwirklichung gegen Unionsbürger 340
a) Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für Unionsbürger 340
b) Integrierender Untersuchungshaft- und Strafvollzug 341
c) Vollstreckungsverlauf, insbesondere Übertragung auf den Heimatstaat 342
F. Zusammenfassende Schlussbetrachtung 345
Literaturverzeichnis 356
Sachwortverzeichnis 384