Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875
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Lotz, W. (1888). Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56583-2
Lotz, Walther. Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875. Duncker & Humblot, 1888. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56583-2
Lotz, W (1888): Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56583-2
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Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875
(1888)
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»L. begann 1883 in Leipzig das Studium der Volkswirtschaftslehre bei Wilhelm Roscher und ging 1885 nach Straßburg zu G. F. Knapp und Lujo Brentano, wo er 1887 zum Dr. rer. pol. promoviert wurde. Anschließend verbrachte er in Berlin und Wien zwei Jahre in der Bankpraxis, um dann an die Universität zurückzukehren. Er wurde 1890 Assistent Brentanos in Leipzig, habilitierte sich noch im selben Jahr und begleitete seinen Lehrer auf dessen Reisen nach England zum Studium sozialpolitischer Fragen. Als Brentano einen Ruf nach München erhielt, folgte L. ihm auch dorthin und wurde 1893 neben Brentano ao. Professor für Finanzwissenschaft, Statistik und Volkswirtschaftslehre (1897 o. Professor). Nach langer, erfolgreicher Lehrtätigkeit zog L. 1935 als Emeritus nach Heidelberg, wo er die letzten Lebensjahre verbrachte.L. war ein typischer Repräsentant der jüngeren historischen Schule der Nationalökonomie. Sein Interesse an wissenschaftlichen Problemen war so umfassend, daß er – stets auf der Suche nach verläßlichen Quellen – fremde Völker und ferne Jahrhunderte in seine Untersuchungen einbezog. L.s wichtigstes Arbeitsgebiet war die Finanzwissenschaft. In einer umfangreichen Darstellung (Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14.3.1875, 1888) behandelte er die bank- und volkswirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung der Reichsbank. Sein Hauptwerk, ›Finanzwissenschaft‹ (1917, 1931), wurde von Vertretern einer neueren finanzwissenschaftlichen Richtung wegen seines Mangels an theoretischen Fragestellungen kritisiert, ist aber in seiner großangelegten historischen Darstellung des Tatsachenmaterials eine bedeutende Zusammenfassung. – Politisch von liberaler Grundhaltung, dabei ausgesprochen sozialpolitisch interessiert, wirkte L. nicht nur als akademischer Lehrer, sondern darüber hinaus als Referent im Verein für Socialpolitik, in der Bayer. Akademie der Wissenschaften und in bildungsorientierten Verbänden.«Braeuer, Walter, in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 252Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | VII | ||
Vorwort | V | ||
Einleitung | 1 | ||
Erstes Buch: Die Entwicklung der deutschen Notenbanken bis zur Gründung des Deutschen Reiches | 7 | ||
Erstes Kapitel: Die ersten Anfänge einer Notenbankentwickelung in Deutschland (1765—1846) | 9 | ||
Zweites Kapitel: Die Zeit von 1846 bis 1848 (Gründung der Preußischen Bank) | 23 | ||
Drittes Kapitel: Die Zeit von 1848 bis zur Krisis von 1857 (Entstehung der kleineren deutschen Zettelbanken) | 49 | ||
Viertes Kapitel: Die deutschen Notenbanken von der Krisis 1857 bis zum Jahre 1866 | 88 | ||
Fünftes Kapitel: Das Jahr 1866 — Der norddeutsche Bund und die Bankfrage — Der deutsch-französische Krieg 1870/71 | 112 | ||
Zweites Buch: Die Entstehung des Bankgesetzes | 135 | ||
Sechstes Kapitel: Die Währungsreform im Deutschen Reiche (1871—1874) | 137 | ||
Siebentes Kapitel: Der Bankgesetzentwurf des Bundesrats | 163 | ||
Achtes Kapitel: Der Reichstag und das Bankgesetz | 182 | ||
Drittes Buch: Darstellung und Kritik der einzelnen Bestimmungen des Bankgesetzes | 197 | ||
Neuntes Kapitel: Rechtsvorschriften für alle Notenbanken | 199 | ||
Zehntes Kapitel: Die zur freiwilligen Annahme empfohlenen Rechtsvorschriften für Privatnotenbanken | 221 | ||
Elftes Kapitel: Die einzelnen Bestimmungen des Bankgesetzes über die Reichsbank | 233 | ||
Viertes Buch: Gesamturteil über das Bankgesetz und praktische Endergebnisse | 253 | ||
Zwölftes Kapitel: Die praktische Bedeutung des deutschen Bankgesetzes | 255 | ||
Schlußbetrachtung: Vorschläge für die Zukunft | 299 | ||
Anhang | 327 | ||
I. Tabelle der Notenkontingente | 329 | ||
II. Das Bankgesetz Sir Robert Peels von 1844 als Vorbild des deutschen Bankgesetzes | 331 |