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Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst

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Vogt, J. (2023). Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58664-6
Vogt, Jannis. Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58664-6
Vogt, J (2023): Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58664-6

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Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst

Vogt, Jannis

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1492

(2023)

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About The Author

Jannis Vogt studierte von 2010 bis Ende 2015 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Fabian Wittreck (Institut für Öffentliches Recht und Politik) und war zeitweise promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei tätig. Die Promotion wurde zudem durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Seit Anfang 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bochum.

Abstract

Die heimliche Erfassung grenzüberschreitender und rein ausländischer Telekommunikationsverkehre durch den Bundesnachrichtendienst geriet durch die Enthüllungen Edward Snowdens und den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in den Fokus. Mittels dieser im Grundsatz vom BVerfG gebilligten »Ausnahmebefugnis« werden gewichtige Erkenntnisse gewonnen, zugleich jedoch anlasslos grundrechtlich geschützte Daten in enormem Ausmaß gefiltert und analysiert. Die Arbeit beleuchtet den Filtermechanismus vor dem Hintergrund des Fernmeldegeheimnisses und zeigt auf, dass dessen formaler Geheimnisschutz sowohl für die Frage der territorialen Reichweite als auch für die Einordnung informationstechnisch anspruchsvoller Filterkaskaden fruchtbar gemacht werden kann. Zugleich werden die strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen an die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung im Lichte der Leitentscheidung kritisch gewürdigt und Defizite des zersplitterten einfachen Rechts aufgezeigt.»Foreign telecommunications surveillance by the German Federal Intelligence Service«: The German Federal Intelligence Service surveils foreign telecommunications by analyzing content and metadata on a mass scale. The study points out that the Basic Law also protects foreigners not residing on German territory. Furthermore, it discusses how the strategic surveillance that is not based on specific grounds and only limited by the purpose pursued can by justified in the light of Art. 10 of the Basic Law protecting the confidentiality of individual communications and Art. 8 ECHR.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 20
A. Snowden, der Bundesnachrichtendienst und eine sicherheitsrechtliche Ausnahmebefugnis im Lichte des Verfassungsrechts 25
I. Begriffsbestimmung der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung 31
II. Gang der Untersuchung 32
III. Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 33
B. Der Bundesnachrichtendienst in der deutschen Sicherheitsarchitektur 35
I. Nachrichten- oder Geheimdienst? Terminologische Unterscheidung im Wandel 35
II. Das Trennungsgebot – Verortung der Nachrichtendienste im Rechtsstaat qua Einhegung operativer Fähigkeiten 39
1. „Polizeibrief“ als historische Ausgangslage 42
2. Organisatorische Trennung 44
3. Befugnisrechtliche Trennung 45
a) Gesicherter Stand einfachgesetzlicher Regelung 45
b) Ausschluss der Polizei von nachrichtendienstlichen Mitteln? 46
aa) Faktische Ausweitung heimlicher Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht 46
bb) Grundsätzliche Anbindung der Polizei und Strafverfolgungsbehörden an den Gefahrbegriff und Verdachtsgrade 50
4. Funktionale Trennung: Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten im Koordinatensystem der Sicherheitsbehörden 51
a) Verfassungsgerichtliche Standortbestimmung durch Urteile zum Antiterrordateigesetz und zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung 51
b) Vermischung tradierter Aufgabenbereiche 54
c) Materiell-rechtliche Konsequenzen organisationsrechtlicher Differenzierung – (De-)Privilegierung der Nachrichtendienste? 59
5. Informationelles Trennungsprinzip als hypothetische Datenneuerhebung 69
6. Verfassungsrang des Trennungsgebotes als rechtsstaatliche Sicherung 76
III. Die Nachrichtendienste des Bundes im Überblick 81
1. Bundesamt für Verfassungsschutz 82
a) Aufgaben und Ressourcen 84
b) Befugnisse jenseits der Fernmeldeaufklärung 85
2. Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst 91
a) Aufgaben und Ressourcen 91
b) Befugnisse jenseits der Fernmeldeaufklärung 93
3. Bundesnachrichtendienst 94
a) Historischer Hintergrund des Dienstes 96
b) Auftrag zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland 98
aa) Das Produkt „intelligence“: Von Rohdaten zu Lageeinschätzungen 98
bb) Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung 99
(1) Auftrag Auslandsaufklärung 101
(2) Gegenspionage 105
(3) Sonderaufträge des Bundeskanzlers und der Bundesregierung als Relikt 106
(4) Spionageabwehr zur Eigensicherung 107
c) Signals und Communications Intelligence als bundesnachrichtendienstliche Mittel 107
d) Organisation und Ressourcen 108
e) Befugnisse jenseits der Fernmeldeaufklärung 110
4. Kontrollstrukturen im Überblick 111
C. Historie und Bestandsaufnahme der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung 116
I. Abschichtung der Individualkontrollen durch Nachrichtendienste 117
1. Individualmaßnahmen zur Erfassung der Telekommunikationsinhalte nach § 3 G10 117
2. Individualmaßnahmen zur Einholung von Telekommunikationsverkehrsdaten 119
3. Anordnungsverfahren und Praxis 120
II. Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung – übergeordnete Grundlagen 120
III. Strategische Fernmeldeaufklärung nach G10-Gesetz 123
1. Historischer Abriss: Von der Fernmeldeaufklärung des Kalten Krieges hin zur digitalen Welt – politischer und technischer Wandel im Lichte der Verfassungsrechtsprechung 124
a) Notstandsgesetzgebung und erstes Abhörurteil – BVerfGE 30, 1 124
b) Strategische Kontrolle im Kalten Krieg und zweite Abhörentscheidung – BVerfGE 67, 157 126
c) Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 und dritte Abhörentscheidung – BVerfGE 100, 313 129
d) Neufassung des G10 und jüngere Entwicklung 135
e) Entwicklungslinien der Rechtsprechung zur strategischen Fernmeldeaufklärung 136
2. Einfachrechtliche Ausgestaltung der strategischen Beschränkungen 138
a) Voraussetzungen und Ziele der Überwachung 138
b) „Internationale Telekommunikationsbeziehungen“ als verfassungsdogmatische Prämisse 140
aa) Bisheriges ständiges Verfassungsverständnis der Staatspraxis 141
bb) Ausschluss rein nationaler Telekommunikation aus der strategischen Fernmeldeaufklärung 142
c) Durchsuchung des Rohdatenstromes mittels Selektoren und Löschpflichten 143
d) Teilverbot der Überwachung einzelner Kommunikationsanschlüsse 144
aa) Kernbereichsschutz mit Unklarheiten 145
bb) Kein Schutz für besondere Vertrauensbeziehungen 146
e) Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung 147
aa) Übermittlung an inländische Behörden, insbesondere an operative Stellen 147
bb) Übermittlung an ausländische Nachrichtendienste 150
f) Anordnungsverfahren und Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsdienstleister 151
aa) Beschränkungsanordnung 151
bb) Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsdienstleister 152
g) G10-Kommission als Richtervorbehalt ersetzende Kontrollinstanz sui generis mit komplementärer Datenschutzkontrolle 154
IV. Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – vom Datenfischen im grundrechtsfreien Raum zur vorerst gescheiterten Legalisierung des Faktischen 160
1. § 1 II 1 BNDG als Generalklausel oder der Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis 162
a) „Weltraumtheorie“ 164
b) „Theorie des virtuellen Auslands“ 165
2. Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – ein verfassungsrechtlicher Spagat 165
a) Zentralnorm des § 6 BNDG 168
b) Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung vom Ausland aus ohne Ermächtigungsgrundlage 171
c) Eingeschränkte Datenverarbeitungsregelungen und Löschpflichten 173
d) Kein Schutz besonderer Vertrauensbeziehungen und unkontrollierte Kernbereichssicherung 174
e) Anordnungsverfahren, Mitwirkungspflichten und eingeschränkte Regeln für Selektoren 175
f) Allgemeines Übermittlungsregime statt angepasster leges speciales 176
g) Grundzüge des Kooperationsrechts – Die Ausnahme von der Ausnahmebefugnis 178
h) Zaghafte Kontrolle durch das Unabhängige Gremium – keine zweite G10-Kommission 182
D. Grundsatzurteil zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – eine erste Annäherung 185
I. Strategisch ausgewählte Beschwerdeführer und ihr Vortrag 186
II. Wiederholung größtenteils bekannter Linien: Der Vortrag der Bundesregierung 188
III. Die wesentlichen Erwägungen des Ersten Senats 189
1. Zulässigkeit als Ausblick auf die Grundsatzentscheidung 189
2. Lehrbuchartige Ausführungen zum Grundrechtsschutz samt detaillierter „Segelanweisung“ für den Gesetzgeber im Einzelnen 192
E. Technische Hintergründe, praktische Umsetzung und Differenzierungsprobleme der technischen Fernmeldeaufklärung: Erkenntnisse der Post-Snowden-Ära I 198
I. Überwachung paket- statt leitungsvermittelter Telekommunikation auf unterschiedlichen Strecken: Technische Evolution respektive Revolution der Fernmeldeaufklärung 200
1. Geringeres Volumen nicht-leitungsgebundener Übertragung 200
2. Unterschiedliche technische Vermittlung von Kommunikation 201
a) Leitungs- und paketvermittelte Datenübertragung 201
b) All-IP-Kommunikation als einheitlicher Standard – Funktionsweise der Paketvermittlung im Überblick 203
aa) Das Internet als Netz von Netzen 203
(1) Glasfaserkabel als physische Netzstruktur 204
(2) Netzwerkarchitektur, IP und Routing 205
(a) OSI-Schichten- und TCP/IP-Referenzmodell 205
(b) IP-Adresse 206
(aa) Festnetzanschlüsse 207
(bb) IP-Adresse im Mobilfunk und bei öffentlichen Netzwerken 208
(cc) Ermittlung von Kommunikationsanschlüssen und Kommunikationsteilnehmern mittels IP-Adressen 209
(c) IP-Pakete 209
(d) Routing – stetig wechselnde Übertragungswege von Datenpaketen 210
II. Zugriff auf Telekommunikationssatelliten und Strecken durch den Bundesnachrichtendienst 211
III. Identifizierung relevanter und legal erhebbarer Verkehre bei paketvermittelter Kommunikation als konstitutive technische Herausforderung 214
1. Streckenauswahl mittels Datenanalyse 214
2. Separator und „Daten-Filter-System“ als technischer Grundrechtsschutz 216
a) Separator 217
b) DAFIS-Filter 218
aa) Geolokalisation von IP-Adressen mittels Separator nicht gänzlich fehlerfrei 220
bb) Aussonderung von geschützten Telekommunikationsteilnehmern als komplexe Herausforderung 223
(1) Mehrere Übertragungswege bei Client-Server-Architektur 224
(2) Einschränkungen der DAFIS-Filter 225
IV. Fazit: Technische Herausforderungen als drohendes Vollzugsdefizit normativer Fiktion 228
F. Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung 230
I. Schutzdimensionen und territorialer Geltungsbereich des Fernmeldegeheimnisses 232
1. Sachlicher Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses aus praxisorientierter Warte 233
a) Vertraulichkeitsschutz von Fernkommunikation durch formalen Anknüpfungspunkt 233
b) Neue Kommunikationsformen als Herausforderung für den Grundrechtsschutz: Vermischung von Massen- und Individualkommunikation in der digitalen Welt 238
aa) Theoretische Fragen der Abgrenzung anhand des Mediums und der Telekommunikationsteilnehmer im Überblick 240
bb) Technologische Praxisperspektive: Ununterscheidbarkeit in Zeiten paketvermittelter Telekommunikation 244
c) Lex specialis zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung 247
d) Verhältnis zum Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und zur Pressefreiheit 248
e) Fazit 249
2. Jedermann-Grundrecht unter Bewährungsdruck – die „Funktionsträgertheorie“ des Bundesnachrichtendienstes 250
a) Schutz natürlicher Personen durch das Menschenrecht des Fernmeldegeheimnisses 250
b) Wesensmäßiger Schutz von juristischen Personen 251
aa) „Funktionsträgertheorie“ bei juristischen Personen des Privatrechts unanwendbar 254
bb) Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts: Unterscheidung von Organwaltern und grundrechtsberechtigten Individuen „hinter dem Amt“ 258
cc) Ausländische Staaten, inter- und supranationale Organisationen jenseits des nationalen Verfassungsrec 262
c) Fazit 268
3. Territoriale Reichweite des Fernmeldegeheimnisses: Räumlich begrenzter Schutzbereich oder globales Freiheitsrecht? 269
a) Begriffsklärung der Termini und Abschichtung rein objektivrechtlicher Ansätze 273
b) Definition von Extraterritorialität im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses 274
c) Abschichtung allgemein grundrechtsdogmatischer Ansätze oder eines „Verfassungskollisionsrechtes“ 276
d) Status negativus des Fernmeldegeheimnisses 279
e) Die zentralen Eckpfeiler der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts: Vom Washingtoner Abkommen zur dritten Abhörentscheidung 281
aa) Meilensteine der Rechtsprechung bis zur dritten Abhörentscheidung 281
bb) Urteil zur strategischen Fernmeldeaufklärung – BVerfGE 100, 313 286
(1) Fortführung bekannter Argumentationslinien 287
(2) Geographische Belegenheit der Überwachungsanlagen als genuine link des Grundrechtsschutzes 288
(3) Vermeintliche und tatsächliche Unsicherheiten nach der Entscheidung 1999 289
cc) Extraterritoriale Datentransfers im BKAG-Urteil 291
f) Überblick über die bisherigen Strömungen der Debatte im Schrifttum 292
aa) Anknüpfung an die Rechtsprechung zum Gebietskontakt 293
bb) Technologiespezifische Ansätze 296
cc) Wirkungsprinzip bei der Grundrechtsgeltung 297
dd) Territorialprinzip als abgeschwächte Demarkation zur Vermeidung völkerrechtlicher Konflikte und Beschneidung außenpolitischer Gestaltungsmacht 299
ee) Grundrechtsschutz durch Subordination unter staatliche Herrschaftsgewalt 302
(1) Verfassungskollisionsrecht nach Isensee als gangbarer Mittelweg? 302
(2) Rein völkerrechtlich determinierte Zuständigkeitsabgrenzung 305
(3) Überhöhung verfassungspolitischer und völkerrechtlicher Prämissen 307
ff) Der Bundesnachrichtendienst als illegaler Akteur im Ausland? 308
g) Zäsur durch das Urteil zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung 311
aa) Art. 1 III GG als verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung einer umfassenden Grundrechtsbindung deutscher Staatsgewalt 312
bb) Internationale Einbindung durch das Grundgesetz und der Blick Richtung Straßburg 314
cc) Konkret: Grundrechtsbindung des Bundesnachrichtendienstes als rechtsstaatliche Kompensation ubiquitärer Überwachungstechnologien 316
dd) Kraftvolles Plädoyer für eine grundsätzlich umfassende Bindung staatlicher Gewalt 318
h) Stellungnahme: Art. 10 I GG als Sonderfall einer grundrechtsimmanenten extraterritorialen Reichweite 319
aa) Extraterritoriale Geltung des Fernmeldegeheimnisses durch teleologische Auslegung 320
bb) Keine völkerrechtliche Grenze extraterritorialer Geltung des Fernmeldegeheimnisses 324
i) Ergebnis: Globales Freiheitsrecht durch formalen Geheimnisschutz 326
j) Unmodifizierte Übertragung des Grundrechtsverhältnisses auf Ausländer im Ausland? 327
II. Eingriffscharakter der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung 332
1. Eingriffsbegriff und Abgrenzungsfragen bei technisch induzierten Eingriffen 333
a) Verlagerung des Eingriffes durch hoheitliche Indienstnahme Privater 335
b) Massendatenabgleich als Herausforderung an die Eingriffsdogmatik 338
aa) Geolokalisation ohne Eingriffswirkung? 338
bb) Irrelevanz der Differenzierung zwischen „Treffern“ und „Nichttreffern“ – Relativierung einer verfehlten Eingriffsdogmatik 339
(1) Datenabgleich als „Akt der Auswahl“ und bisherige Nichttrefferfälle-Rechtsprechung 340
(2) Beschluss zur Kennzeichenerfassung II – Rücknahme der Nichttreffer-Rechtsprechung 344
cc) Bewertung und Teilübertragung der Rechtsprechung zur Kennzeichenerfassung II 346
(1) Selektorenabgleich auf „Datenautobahnen“ als Grundrechtseingriff 348
(2) Exkurs: Grundrechtseingriff durch Einschüchterungseffekte? – Zum Wert einer juristischen Argumentationsfigur 350
(a) Einschüchterungseffekte als vermeintlich nicht validierter Gefühlsschutz für irrationale Ängste 354
(b) Antikritik: Einschüchterungseffekte als überindividueller Freiheitsschutz 357
(c) Plädoyer für eine Argumentation mit Einschüchterungseffekten 362
dd) Alles auf Anfang: Das Urteil zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung 362
ee) Ungelöste Vorstufe: Separator und DAFIS-Filter als eigene Grundrechtseingriffe – Stellungnahme 364
c) Individualisierbarkeit von Grundrechtsträgern als konstitutive Eingriffsvoraussetzung? 369
aa) Unbeachtlichkeit des Personenbezuges für den Ersteingriff 372
bb) Relevanz für Folgeeingriffe sowie Eingriffsintensität 374
(1) Auskunftsrechte bei der strategischen Fernmeldeaufklärung 374
(2) Metadatenauswertung durch full take und nachrichtendienstliche Kooperation 375
d) Datenerhebungen in der Verantwortlichkeit deutscher Staatsorgane 377
e) Fazit 379
2. Eingriffsintensität der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung 380
a) Parameter der Eingriffsintensität und Praxistest – zugleich Post-Snowden-Erkenntnisse II 381
aa) Art und Aussagekraft von Inhalts- und Metadaten im digitalen Zeitalter 383
(1) Ebenenanalyse jenseits der rechtswissenschaftlichen Diskussion 385
(2) XKeyscore-Nutzung im Rahmen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung 391
(3) Befund für die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung 392
bb) Anlasslosigkeit der Überwachung bei korrespondierender hoher Streubreite 393
(1) Parlamentarische Berichte: Sehr hohe Streubreite der strategischen Fernmeldeaufklärung 396
(2) Lichtschein ins Dunkle: Außerordentlich hohe Streubreite der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung 401
(a) Normative Streubreitenbegrenzungen bei Erhebung vom Inland aus gering 403
(b) Datenerhebung vom Ausland aus ohne nennenswerte Streubreitenbegrenzung 407
cc) Klandestine Überwachung als eingriffsintensive Ausnahme im Rechtsstaat 407
dd) Drohende Nachteile durch Folgeeingriffe – Erneut: Privilegierung der Nachrichtendienste? 411
(1) Ausschluss von operativen Maßnahmen und Aufenthalt jenseits der Zugriffsmöglichkeiten deutscher Staatsgewalt 411
(a) Staatliche Zugriffsmöglichkeiten auf Individuen als entscheidender Faktor? 413
(b) Stellungnahme 415
(2) Übermittlungstatbestände mit weiten beziehungsweise ohne Rechtsgüterkataloge 419
(3) Begrenzung durch Beschränkung auf finished intelligence? 420
b) These: Besonders schwere Grundrechtseingriffe 421
c) Befundsicherung durch Rückkoppelung an andere höchstinvasive Informationseingriffe 423
III. Rechtfertigungsmöglichkeiten und Grenzen strategischer Auslandstelekommunikationsüberwachung unter dem Grundgesetz 428
1. Kompetenzrechtliche Beschränkung auf Gefahren der äußeren Sicherheit als Ausdruck eines auch föderalen Trennungsgebots 428
a) G10-Aufklärung kompetenzkonform 433
b) Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und innere Sicherheit? 434
2. Zitiergebot als formelle Sicherung mit Nichtigkeitsfolge 436
3. Universelle Geltung des Gesetzesvorbehaltes für Grundrechtseingriffe 442
a) Fehlende Ermächtigungsgrundlage für die Filterkaskade 443
b) Fehlende Ermächtigungsgrundlage für die Aufklärung vom Ausland aus 445
c) Normenklare, hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen – auch insoweit keine Privilegierung der Nachrichtendienste 447
4. Verhältnismäßigkeit einer strategischen Datenerhebung zur Auslandstelekommunikationsüberwachung 453
a) Nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung als legitimer Zweck 454
b) Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung als geeignetes technisches Mittel 455
c) Erforderlichkeit der technisch-strategischen Auslandsaufklärung 458
d) Verfassungsrechtliches Herzstück: Die Angemessenheitsanforderungen an die Datenerhebung 459
aa) Überragendes öffentliches Interesse am Auftrag Auslandsaufklärung 461
bb) Besonders schwere Grundrechtseingriffe ohne Bindung an eine Einschreitschwelle – Aufklärung „ins Blaue hinein“? 463
(1) Konkretisierungsanforderungen an eine präventive Einschreitschwelle 465
(2) Grundsätzliche Unzulässigkeit rein final angeleiteter und begrenzter Grundrechtseingriffe 468
(3) Ausnahmebefugnis im Rechtsstaat? 470
cc) Geltungserhaltende Reduktion durch Verzahnung unterschiedlicher Datenebenen 474
(1) Strengste Limitierung einer Nutzung rein inländischer Telekommunikation 475
(2) Abstufungen grundrechtlicher Schutzintensität: Fortsetzung territorialer Demarkationslinien 478
(a) Alleiniges Ziel: Außen- und sicherheitspolitische Information der Bundesregierung in ihrer Regierungsfunktion 479
(b) Verfahrensrechtliche Grundrechtssicherungen 482
(aa) Hochzonung politischer Verantwortlichkeit unabhängig von geographischen Parametern 483
(bb) Selektorenbestimmung in der Anordnung nicht generell erforderlich 484
(c) Gezielte Erfassung konkreter Personen: Grundrechtsschutz doch aufgrund Personalhoheit? 485
(3) Bevorratung und Auswertung von Daten: Verhältnismäßigkeit durch Datenverwendungsrecht 489
(4) Kernbereichsabschirmung und Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen 494
(a) Tradierter Kernbereichsschutz 494
(b) Personen- und kontextabhängige Schutzabwägung besonderer Vertraulichkeitsbeziehungen 497
(5) Löschpflichten: Wesentlicher Verhältnismäßigkeitsschutz statt reiner Formvorschriften 500
dd) Zwischenfazit 501
5. Geltungserhaltende Reduktion auf Übermittlungsebene 501
a) Übermittlungs- als Einschreitschwellen: Konkretisierungsanforderungen II 503
aa) Besonders gewichtige Rechtsgüter und besonders schwere Straftaten 503
bb) Strafprozessualer Verdachtsgrad analog § 100c StPO: Begrenzter Ausfall verfassungsgerichtlicher Detaillierungsbestrebungen 505
cc) Hinreichend konkretisierte versus konkrete Gefahr: Einhegung gezielter Überwachung 506
b) Internationale Datentransfers und Kooperationen unverzichtbar für Auslandsaufklärung 508
aa) Angemessenes Datenschutzniveau und Ausschluss menschenrechtswidriger Datennutzung 510
bb) Rechtsstaatlichkeitsvergewisserung als politische Prognose 511
cc) Formalisierte Kooperationen: An der verfassungsrechtlichen Grenze oder darüber hinaus? 515
c) Übermittlung von Erkenntnissen für außenpolitische Regierungsentscheidungen 520
d) Fazit: Datenübermittlung komplementiert verfassungsrechtlichen Erhebungsschutz 524
6. Gerichtsähnliche und administrative Kontrolle statt Transparenz und Individualrechtsschutz: Reset der bisherigen Strukturen 525
a) Transparenz und Benachrichtigungspflichten weit zurückgenommen 527
b) Gerichtsähnliche und administrative Kontrolle als umfassende operative Aufsicht 529
c) Third Party Rule: Anpassung des Verfassungsrechts an etablierte internationale Praktiken? 535
7. Resümee: Effektiver Grundrechtsschutz durch einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an der Belastungsgrenze – BKAG-Urteil reloaded für die technische Auslandsaufklärung 538
IV. Anwendung der Maßstäbe: Kontrolle einfachrechtlicher Vorschriften anhand der Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsparameter 540
1. Beziehung des Bestimmtheitsgrundsatzes zur Verhältnismäßigkeitskontrolle 541
2. BNDG von durchgreifenden verfassungsrechtlichen Mängeln durchzogen 542
a) Vielfache Mängel der Normenklarheit und Bestimmtheit im BNDG 542
aa) Keine normenklare Beschränkung auf differenzierte Datenerhebungszwecke 543
bb) Verweisungskaskaden statt normenklarer Übermittlungsbefugnisse 545
cc) Unbestimmtheit des Kooperationsrechts 549
dd) Teilweise unzureichende Normenklarheit der Eignungsprüfung 549
ee) Fazit: Bestimmtheitsmängel determinieren und reduzieren Verhältnismäßigkeitsprüfung 551
b) Vielfache Mängel in Ansehung der Verhältnismäßigkeitsanforderungen 551
aa) Datenerhebungs- und Verarbeitungsvorschriften unangemessen ausgestaltet 551
bb) Übermittlungsbefugnisse ohne belastbare Einschreitschwellen und Rechtsgüterkataloge 554
cc) Kooperationsrecht mit äquivalenten Mängeln 555
dd) Unabhängiges Gremium und administrativer Datenschutz grundlegend unzureichend 556
ee) Eignungsprüfung unzureichend begrenzt 557
3. Veraltete G10-Regelungsstrukturen verfassungsrechtlich nicht mehr tragbar 558
a) Graduelle Bestimmtheitsmängel im G10 de lege lata 559
aa) Datenerhebungsebene mit Verstößen gegen das Gebot einer normenklaren Aussonderung rein inländischer Telekommunikation 559
bb) Datenübermittlungen nach §§ 7, 7a G10 in Teilen zu unbestimmt 561
b) Partielle Verstöße gegen Verhältnismäßigkeitsanforderungen im engeren Sinne 563
aa) Gezielte Erfassung von Inländern im weiteren Sinne rechtswidrig 563
bb) Datenauswertungsrecht ohne besondere Qualifikation 564
cc) Durchgreifende Defizite beim Schutz von Vertrauensbeziehungen und des Kernbereichs 565
dd) Übermittlungsschwellen als zentrales verfassungsrechtliches Defizit auch im G10 567
ee) G10-Kommission statt umfassender gerichtsähnlicher und administrativer Kontrolle? 570
4. Fazit: Erheblicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf 573
G. Menschen- und unionsrechtliche Anforderungen an eine strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung 574
I. Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention 576
1. Rang und Bedeutung der EMRK in der nationalen Rechtsordnung 576
2. Art. 1 und 8 EMRK als konventionsrechtliche Maßstäbe nachrichtendienstlichen Handelns 579
a) Schutz des Privatlebens und der Korrespondenz als Oberbegriff 579
b) Grundrechtsberechtigte nach der Konvention 581
aa) Ratione loci bei grenzüberschreitenden und extraterritorialen Sachverhalten 582
(1) Abriss des allgemeinen case law zu extraterritorialem Handeln 583
(2) Keine Festlegung des Gerichtshofes bezüglich extraterritorialer Überwachung durch Nachrichtendienste 587
(3) Übertragung der allgemeinen judiziellen Parameter auf die nationale Überwachungspraxis 591
(a) Grenzüberschreitende Überwachung vom Inland aus – physischer Aufenthalt als konstitutive Anwendbarkeitsvoraussetzung der Konvention 591
(b) Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung vom Ausland aus jenseits deutscher Hoheitsgewalt 594
(4) Zwischenergebnis: Territoriale Zersplitterung des Konventionsschutzes 596
bb) Ratione personae 596
3. Konventionseingriff durch bloße Existenz von Befugnisnormen 598
4. Anforderungen an die Rechtfertigung einer strategischen Fernmeldeaufklärung 599
a) Formelle Anforderungen an eine „gesetzlich vorgesehene“ Überwachung 599
b) „Weber“-Katalog der materiell-rechtlichen Mindestanforderungen – kein substantielles update 600
c) Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – kontrollierte margin of appreciation 606
aa) Garantien gegen staatlichen Missbrauch im nationalen Recht weitgehend implementiert 608
bb) Mangelhafter Schutz besonderer Vertraulichkeitsbeziehungen im G10 613
5. Ergebnis: G10-Regime mit partiellen konventionsrechtlichen Defiziten 615
II. Anforderungen der EU-Grundrechtecharta und des sonstigen Unionsrechts 616
1. Strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung als Durchführung bzw. im Anwendungsbereich des Unionsrechts? 617
a) Durchführung von Unionsrecht im Sinne des Art. 51 I 1 GRCh 617
b) Anwendungsbereich des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbotes 620
2. Keine unionsrechtliche Determinierung technischer Aufklärung durch Nachrichtendienste 622
a) Keine sekundärrechtliche Öffnung im Kernbereich nationaler Sicherheit 627
b) Keine Beschränkung von Grundfreiheiten durch technische Aufklärung 633
H. Zusammenfassende Reformimpulse: Perspektivische (Neu-)Regelung der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung 636
I. Verfassungspolitischer Appell: Rechtsstaatliche Einhegung und Effizienzsicherung der Nachrichtendienste unmittelbar im Grundgesetz verankern 637
II. Vereinheitlichung der einfachrechtlichen Grundlagen der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung 640
1. Gestufte Ermächtigungsgrundlage für die Datenfilterung aller Telekommunikationsverkehre 643
2. Datenerhebungsstruktur des G10 dem Grunde nach erhalten 646
3. Datenauswertungsrecht qualifizieren 649
4. Übermittlungsbefugnisse im BKAG als Vorlage? 652
III. Vereinheitlichung der Kontrolle 655
I. Bilanz 660
Literaturverzeichnis 663
Sachregister 695