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Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte

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Skiba, M. (2022). Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte. Eine Analyse der sog. Privatrechtsklauseln in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58692-9
Skiba, Michael. Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte: Eine Analyse der sog. Privatrechtsklauseln in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58692-9
Skiba, M (2022): Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte: Eine Analyse der sog. Privatrechtsklauseln in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58692-9

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Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte

Eine Analyse der sog. Privatrechtsklauseln in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder

Skiba, Michael

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 19

(2022)

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About The Author

Michael Skiba studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt im öffentlichen Recht an der Universität zu Köln. Während seines Studiums erhielt er zweimal das Deutschlandstipendium. Von 2016 bis 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz tätig. Nach seinem Referendariat, welches er u.a. beim Polizeipräsidium Köln absolvierte, trat er im März 2020 in den richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein.

Abstract

Sämtliche Polizeigesetze enthalten sog. Privatrechtsklauseln, die das durch den Gewaltenteilungsgrundsatz determinierte Verhältnis der Polizei zu den ordentlichen Gerichten ausformen. Viele der sich in diesem Kontext stellenden Rechtsfragen sind bislang nur ansatzweise in das Bewusstsein von Forschung und Rechtsanwendung getreten, weshalb die Untersuchung in weiten Teilen gleichsam dogmatisches Neuland betritt. So wird im Rahmen einer eingehenden Analyse die Unvereinbarkeit der herrschenden Auslegung der Vorschriften mit deren ratio legis aufgezeigt und dargelegt, dass aus teleologischen Gründen unter den dort genannten privaten Rechten ›sämtliche subjektive Rechte‹, nicht aber ›subjektive Rechtsgüter‹ zu verstehen sind. Zudem erfahren die in den Privatrechtsklauseln normierten - aufgrund ihrer zivilrechtlichen Implikationen teilweise hochkomplexen - Voraussetzungen für ein polizeiliches Eingreifen sowie die sich aus den Vorschriften ergebenden Rechtsfolgen eine detaillierte Betrachtung.»The Authority of the Police to Protect Private Rights. An Analysis of the So-Called Private Rights Clauses in Federal and State Police Laws«: All police laws contain so-called private right clauses that shape the relationship of the police to the civil courts. Many of the legal questions that arise in this context have so far only rudimentarily entered the consciousness of researchers and practitioners, which is in large part why the study breaks new ground in the field. In particular, an in-depth analysis reveals the incompatibility of the prevailing interpretation of the norms with their ratio legis.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Widmungr 5
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung: Gegenstand und Aufbau der Untersuchung 21
A. Die Bedeutung des polizeilichen Schutzes subjektiver Rechte und Rechtsgüter in der Praxis – zwei Beispiele 21
B. Gegenstand der Untersuchung 22
C. Gang der Untersuchung 23
D. Subjektive Rechte und Rechtsgüter 25
I. Begriffe und Terminologie 25
1. Subjektive 26
2. Rechte und Rechtsgüter 27
II. Subjektive Rechte und Rechtsgüter als Bestandteil des Schutzguts der öffentlichen Sicherheit 30
1. Erfordernis eines öffentlichen Interesses? 30
a) Normativer Befund 30
b) Ungeschriebene Voraussetzung polizeilichen Handelns? 31
c) Öffentliches Interesse als notwendige Folge einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung? 33
d) Öffentliches Interesse keine Voraussetzung polizeilichen Handelns 33
aa) Begründung des Erfordernisses eines öffentlichen Interesses 34
bb) Entbehrlichkeit eines Abgrenzungskriteriums 34
cc) Ungeeignetes Abgrenzungskriterium 37
dd) Ergebnis 38
2. Praktische Bedeutung subjektiver Rechte und Rechtsgüter als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit 39
2. Kapitel: Der Anwendungsbereich der Privatrechtsklauseln 41
A. Verfassungsrechtlicher Hintergrund 41
I. Grundrechtliche Schutzpflichten 41
II. Prinzip der Gewaltenteilung 43
III. Ausgangslage für die weitere Untersuchung 47
B. Die Privatrechtsklauseln 48
I. Terminologie 49
II. Normativer Befund 50
1. Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes 50
2. Normative Unterschiede in den Polizeigesetzen 51
III. Dogmatische Einordnung der Privatrechtsklauseln 52
1. Erweiterung polizeilicher Aufgaben? 52
2. Beschränkung polizeilicher Aufgaben? 53
3. Die Privatrechtsklauseln als Einschränkung der polizeilichen Gefahrenabwehr 54
a) Der Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 BayPAG 54
b) Der Wortlaut der übrigen Privatrechtsklauseln 55
c) Privatrechtliche Forderungen als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit 56
IV. Anwendungsbereich 57
1. Beschränkung auf trigonale Konstellationen 57
2. Exkurs: Anwendbarkeit bei ordnungsbehördlichem Handeln 58
a) Die Privatrechtsklauseln als Ausdruck eines allgemeingültigen Rechtsgedankens 58
b) Die Auffassung von Dietlein 59
c) Die Privatrechtsklauseln als Einschränkung der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr 60
3. Begriff des privaten Rechts 63
a) Die „Ausschließlichkeitstheorie“ der allgemeinen Meinung 63
b) Vormals vertretene abweichende Auffassung 67
4. Die Konsequenzen der Ausschließlichkeitstheorie 69
a) Verhältnis zum Teilschutzgut der Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung 69
aa) Sog. pönalisierte Privatrechtsnormen 70
bb) Privatklagedelikte 71
cc) Antragsdelikte 72
b) Verbleibender Anwendungsbereich 74
C. Kritische Auseinandersetzung mit der allgemeinen Meinung 75
I. Die Weite der objektiven Rechtsordnung 75
1. Beispielsfälle und ihre Behandlung nach der Ausschließlichkeitstheorie 76
a) Fall 1: Hausbesetzung/Wohnraummietstreitigkeiten 77
aa) Die Konstellation 77
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 77
b) Fall 2: Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge 79
aa) Die Konstellation 79
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 79
c) Fall 3: Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht 83
aa) Die Konstellation 83
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 83
d) Fall 4: Äußerungsrecht 85
aa) Die Konstellation 85
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 85
e) Fall 5: Zwangsvollstreckungsverfahren 86
aa) Die Konstellation 86
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 87
f) Fall 6: Herausgabeanspruch 88
aa) Die Konstellation 88
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 89
g) Fall 7: Vertragswidriger Gebrauch von Fahrzeugen 90
aa) Die Konstellation 90
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 90
h) Fall 8: Recht am eigenen Bild 91
aa) Die Konstellation 91
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 91
i) Fall 9: Geistiges Eigentum 92
aa) Die Konstellation 92
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 92
j) Fall 10: Schutz von finanziellen Ansprüchen 94
aa) Die Konstellation 94
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 94
cc) Exkurs: Unterschlagung 96
k) Fall 11: Verstoß gegen eine Benutzungsordnung 96
aa) Die Konstellation 96
bb) Die Lösung nach der Ausschließlichkeitstheorie 97
2. Die fehlende Stringenz in der Rechtsprechung 97
a) Ausdrückliche Abkehr von der Ausschließlichkeitstheorie 98
b) „Konkludente“ Abkehr von der Ausschließlichkeitstheorie 100
c) Verkennen einer Gefahr für die objektive Rechtsordnung 102
d) Anwendung der an sich unanwendbaren Privatrechtsklauseln 103
II. Die (übersehene) Relativität der Definitiondes privaten Rechts 107
1. Erfordernis einer konkreten Betrachtung 107
2. Die Folgewidrigkeit der allgemeinen Meinung 109
III. Erfordernis einer abweichenden Auslegung 110
1. Die Wankelmütigkeit der allgemeinen Meinung 111
2. Verkannte Konsequenzen 113
3. Fehlende Praktikabilität 114
4. Zwischenergebnis 114
D. Naheliegende Auslegungsmöglichkeiten 114
I. Beschränkung des Anwendungsvorrangs auf Straftat- und Ordnungswidrigkeitstatbestände 115
1. Historischer Ursprung der Ausschließlichkeitstheorie 115
2. Zum Scheitern verurteilter Ansatz 117
a) Subjektiver Tatbestand als notwendiges Korrektiv 118
b) Ausschließlich individualschützende Ordnungswidrigkeiten 119
c) Ergebnis 121
II. Differenzierung zwischen Gefahr und Störung 121
1. Störungsbeseitigung als im Kern zivilrechtliche Auseinandersetzung 122
2. Die Auffassung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts 124
3. Zum Scheitern verurteilter Ansatz 125
a) Unüberwindbare Abgrenzungsschwierigkeiten 126
b) Störungsbeseitigung kein sachgerechter Anknüpfungspunkt für einen Dispens des Subsidiaritätsprinzips 127
c) Ergebnis 128
III. Behandlung von Privatklage- und absoluten Antragsdelikten 129
1. Privatklagedelikte 129
a) Vorüberlegungen 129
b) Keine Rechtfertigung einer gesonderten Behandlung 131
c) Ergebnis 133
2. Absolute Antragsdelikte 133
a) Vorüberlegungen 134
b) Keine Rechtfertigung einer gesonderten Behandlung 134
c) Bedeutungslosigkeit des Strafantrags für das präventiv-polizeiliche Handeln 135
aa) Alleinige Relevanz des Strafantrags für die polizeiliche Störungsbeseitigung 136
bb) Begründung eines Antragserfordernisses 137
cc) Irrelevanz des Strafantragserfordernisses im Hinblick auf die Privatrechtsklauseln 138
d) Ergebnis 139
IV. Resümee 140
E. Auslegung der Privatrechtsklauseln 141
I. Grammatikalische Auslegung 141
1. Der Begriff des Rechts 141
a) Differenzierung zwischen Rechten und Rechtsgütern 142
b) Offener Wortlaut der Privatrechtsklauseln 143
2. Der Begriff „Privat“ 144
a) Unergiebigkeit des allgemeinen Sprachgebrauchs 144
b) Die unergiebigen Definitionen der allgemeinen Meinung 144
c) Identität von privaten und subjektiven Rechten 146
aa) Kein Unterschied nach der Definition der allgemeinen Meinung 147
bb) Zusammentreffen von privatem und subjektivem Recht 147
cc) Subjektives Recht als Oberbegriff für subjektive private und subjektive öffentliche Rechte 149
dd) Subjektive öffentliche Rechte kein Bestandteil der öffentlichen Sicherheit 151
3. Ergebnisse der grammatikalischen Auslegung 155
4. Ausgangslage für die weitere Untersuchung 156
II. Historische Auslegung 156
1. Differenzierung zwischen Rechten und Rechtsgütern 157
a) Unergiebigkeit der Gesetzgebungsgeschichte 157
b) Das historische Begriffsverständnis 158
aa) Zeitgenössische Rechtsprechung 159
bb) Zeitgenössische Literatur 160
cc) Zeitgenössische parallele Gesetzgebung 160
dd) Ergebnis 162
c) Rechtsprechung des PrOVG als Ursprung des Begriffs des privaten Rechts 162
2. Anwendungsvorrang der objektiven Rechtsordnung 164
a) Der Vorbehalt der Abwehr strafbarer Handlungen nach dem PrOVG 165
b) Das Subsidiaritätsprinzip unter Geltung des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes 167
3. Ergebnisse der historischen Auslegung 169
III. Systematische Auslegung 170
1. Differenzierung zwischen Rechten und Rechtsgütern 170
a) Differenzierung in den Legaldefinitionen der öffentlichen Sicherheit 170
b) Kein einheitliches Begriffsverständnis in den Polizeigesetzen 172
2. Anwendungsvorrang der objektiven Rechtsordnung 173
a) Keine Rangfolge der polizeilichen Schutzgüter 174
b) Kein Vorrang der polizeilichen Aufgabe der Straftatenverhütung 174
3. Ergebnisse der systematischen Auslegung 176
IV. Teleologische Auslegung 176
1. Die ratio legis der Privatrechtsklauseln 177
2. Unvereinbarkeit des Anwendungsvorrangs der objektiven Rechtsordnung mit der gesetzgeberischen Intention 178
a) Das grundlegende Missverständnis der allgemeinen Meinung 179
b) Umgehungsmöglichkeit des ordentlichen Rechtswegs am Beispiel des Markenrechts 180
c) Der kompetenzrechtliche Hintergrund 185
3. Straftatenverhütung keine unbeschränkbare polizeiliche Aufgabe 186
a) Subsidiaritätsprinzip als notwendige Begrenzung der polizeilichen Straftatenverhütung 187
b) Über das Subsidiaritätsprinzip hinweggegangene Entwicklung des Gefahrenabwehrrechts 188
c) Kongruenz zur strafprozessualen Rechtslage 190
4. Beachtung der grundrechtlichen Schutzpflichten 191
a) Gerichtlicher Schutz als Äquivalent zur polizeilichen Gefahrenabwehr 191
b) Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum 193
5. Unanwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzipsbeim Schutz subjektiver Rechtsgüter 194
a) Kein „traditioneller Kernbereich“ richterlicher Aufgaben 195
b) Keine vorrangige Zuweisung des Schutzes subjektiver Rechtsgüter an die Judikative 196
c) Hervorgehobene Bedeutung subjektiver Rechtsgüter 200
d) Widerspruch zum Erfordernis einer Glaubhaftmachung 204
6. Ergebnisse der teleologischen Auslegung 205
V. Resümee 207
3. Kapitel: Die Voraussetzungen der Privatrechtsklauseln 211
A. Erfordernis eines Antrags des Berechtigten? 211
I. Normativer Befund 212
II. Antragserfordernis als ungeschriebene Voraussetzung? 212
1. Unbedingtes Antragserfordernis? 212
2. Bedingtes Antragserfordernis? 213
3. Antragserfordernis als rechtslogische Notwendigkeit? 213
4. Länderspezifisch differenzierende Auffassung 215
5. Die Auffassung der Rechtsprechung 215
III. Argumente gegen ein unbedingtes Antragserfordernis 216
1. Unmöglichkeit des Schutzes unbekannter Rechteinhaber 216
a) Sicherstellung von Bargeld 216
b) Die widersprüchliche Auffassung des OVG NRW 218
c) Zwischenergebnis 220
2. Der Trugschluss eines unbedingten Antragserfordernisses 220
a) Begründung eines unbedingten Antragserfordernisses 220
b) Keine freiverantwortliche Entscheidung des Rechteinhabers 221
c) Verkürzung des Selbstbestimmungsrechts des Rechteinhabers 223
3. Maßgeblichkeit des mutmaßlichen Willens des Rechteinhabers 224
a) Rechtslage bei der Sicherstellung von Kraftfahrzeugen 224
b) Parallele zur Geschäftsführung ohne Auftrag 225
aa) Polizeilicher Schutz subjektiver Rechte als fremdnützige Interessenwahrnehmung 226
bb) Keine Rechtfertigung einer abweichenden Behandlung der Sicherstellung 226
IV. Zwischenergebnis 227
V. Die Rechtslage in Baden-Württemberg und Sachsen 228
1. Ausgangslage: Die Polizei „zwischen Skylla und Charybdis“ 228
2. Teleologische Reduktion als Korrektur einer vom Gesetz unerwünschten Rechtsfolge 228
3. Teleologische Reduktion des Antragserfordernisses 229
a) Antragserfordernis als gesetzliche Fiktion eines fehlenden Schutzwillens 229
b) Keine Rechtfertigung einer abweichenden Behandlung der Sicherstellung 230
aa) Kein Vorrang der Sicherstellungsvorschriften 231
bb) Gesetzliche Vermutung eines mutmaßlichen Einverständnisses 232
c) Unauflösbarer Widerspruch 233
d) Übertragbarkeit der gesetzgeberischen Wertung bei der Sicherstellung 234
e) Die widersprüchliche Auffassung des VGH BW 236
f) Zwischenergebnis 238
VI. Exkurs: Bedeutung für den Anwendungsbereich der Privatrechtsklauseln 238
VII. Ergebnis 239
B. Unerreichbarkeit gerichtlichen Schutzes 240
I. Rechtliche Möglichkeit eines gerichtlichen Schutzes 240
1. Die Auffassung von Kowalzik 240
2. Unerheblichkeit der gerichtlichen Durchsetzbarkeit 242
a) Unzulässiges polizeiliches Vorverfahren 242
b) Unterschied zur zivilrechtlichen Selbsthilfe 245
c) Unvereinbarkeit mit dem aufgabenbeschränkenden Charakter der Privatrechtsklauseln 245
d) Fehlende Rechtskenntnisse des Polizeivollzugsdienstes 246
II. Unerreichbarkeit in zeitlicher Hinsicht 248
1. Die Diversität der Ansätze in der Literatur 249
2. Die Auffassung der Rechtsprechung 250
a) Maßgeblichkeit des Zeitpunkts einer hypothetischen gerichtlichen Entscheidung? 251
b) Maßgeblichkeit der Möglichkeit einer gerichtlichen Antragsstellung? 254
3. Rechtzeitig zur Abwehr der für das subjektive Recht bestehenden Gefahr 254
a) Gerichtliche Entscheidung als Maßnahme der Gefahrenabwehr 256
b) Wirksamwerden der gerichtlichen Entscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt 258
4. Ergebnis 261
III. Unerreichbarkeit in tatsächlicher Hinsicht 261
1. Das Identifizierungserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO 262
2. Nicht identifizierbare Störer 264
IV. Unerheblichkeit von Verschuldensfragen 266
1. Relevante Konstellation 267
2. Unzulässige Beschränkung des zivilprozessualen Dispositionsgrundsatzes 267
3. Ungerechtfertigte Sanktionierung des Rechteinhabers 268
4. Praktische Erwägungen 269
5. Ergebnis 269
V. „Unzumutbarkeit“ gerichtlichen Schutzes? 269
1. Die Entscheidung des VGH BW 270
2. „Unzumutbarkeit“ gerichtlichen Schutzes als teleologische Reduktion der Privatrechtsklauseln 271
3. Entbehrlichkeit einer teleologischen Reduktion 271
4. „Unzumutbarkeit“ gerichtlichen Schutzes keine hinreichende Bedingung der Privatrechtsklauseln 274
C. Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Rechtsverwirklichung 275
I. Oftmals übersehene Voraussetzung der Privatrechtsklauseln 275
1. Bestandsaufnahme in der Literatur 275
2. Die Auffassung der Rechtsprechung 277
II. Rechtsverwirklichung als (gerichtliche) Durchsetzung des subjektiven Rechts 279
1. Die ratio legis der gesetzlichen Voraussetzung 280
2. Bedeutung der gesetzlichen Voraussetzung bei der polizeilichen Störungsbeseitigung 281
III. Der Begriff der Vereitelung respektive wesentlichen Erschwerung der Rechtsverwirklichung 281
1. Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Terminologie 282
2. Subsumtion am Beispiel privatrechtlicher Forderungen 282
IV. Grenzen des gesetzlichen Abgrenzungskriteriums 283
1. Durchsetzung des aus einem subjektiven Recht erwachsenden Anspruchs 283
2. Unterlassungsanspruch als maßgeblicher Anknüpfungspunkt 285
3. Die Problematik bei Unterlassungsansprüchen 285
a) Faktische Unmöglichkeit einer Vereitelung bzw. wesentlichen Erschwerung der Anspruchsdurchsetzung 285
aa) Anspruchsvereitelung 287
bb) Wesentliche Erschwerung der Anspruchsdurchsetzung 288
b) Das Dilemma 288
c) Aktualität der Problematik für die Ausschließlichkeitstheorie 289
V. Teleologische Auslegung des Erfordernisses der Vereitelung bzw. wesentlichen Erschwerung der Rechtsverwirklichung 291
1. Die zugrundeliegende gesetzgeberische Wertung 291
2. Die Parallelproblematik im vorläufigen Rechtsschutz des Zivilprozesses 293
3. Unzumutbarkeit der Rechtsbeeinträchtigung 294
a) Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung bei zeitgebundenen Beeinträchtigungen 295
b) Substanzbeeinträchtigung/Höhe des drohenden Schadens 297
c) Umgehung zivilprozessualer Vollstreckungsvorschriften 298
aa) Die Entscheidung des VG Aachen 298
bb) Bedenken gegen die Auffassung des VG Aachen 299
cc) Indizieller Charakter des Blicks auf reguläres Vollstreckungsverfahren 302
d) Abgrenzung zum Unzumutbarkeitsbegriff des VGH BW 303
4. Exkurs: Bedeutung der Problematik für den Anwendungsbereich der Privatrechtsklauseln 303
VI. Ergebnis 304
VII. Verhältnis zu zivilrechtlichen Selbsthilferechten 305
1. Zurücktreten polizeilicher Befugnisse hinter zivilrechtliche Selbsthilferechte? 305
2. Unbeachtlichkeit etwaiger Selbsthilferechte 306
D. Erfordernis einer Glaubhaftmachung/Notwendigkeit einer Plausibilitätsprüfung 307
I. Glaubhaftmachung als ungeschriebene Voraussetzung der Privatrechtsklauseln? 307
II. Glaubhaftmachung als Voraussetzung eines Anspruchs auf polizeiliches Einschreiten 309
III. Notwendigkeit einer polizeilichen Plausibilitätsprüfung 311
1. Glaubhaftmachung als Wahrscheinlichkeitsmaßstab der Gefahrenprognose 312
2. Plausibilitätsprüfung als Äquivalent zur Glaubhaftmachung 312
3. Bestehen eines subjektiven Rechts als Vorfrage der Gefahrenprognose 313
4. Maßgeblichkeit der Perspektive ex ante 315
IV. Ergebnis 316
4. Kapitel: Rechtsfolge der Privatrechtsklauseln 317
A. (Entschließungs-)Ermessensreduzierung auf Null 317
B. Grundsätzliche Beschränkung auf vorläufige Maßnahmen 318
I. Rechtsschutzermöglichende polizeiliche Maßnahmen 319
II. Rechtsschutzsichernde polizeiliche Maßnahmen 320
1. Widerstreitende verfassungsrechtliche Vorgaben 320
2. Befristung der polizeilichen Maßnahme bis zur Erreichbarkeit gerichtlichen Schutzes 322
III. Kein abschließender Katalog polizeilicher Maßnahmen 322
C. Ausnahmsweise Zulässigkeit von endgültigen Maßnahmen 323
I. Endgültige Maßnahmen als Ersetzung des gerichtlichen Rechtsschutzes 324
II. Rechtfertigung rechtsschutzersetzender polizeilicher Maßnahmen 324
1. Relevante Konstellationen 324
2. Notwendigkeit endgültiger Maßnahmen zur Beendigung unzumutbarer Rechtsbeeinträchtigungen 326
3. Eng auszulegende Ausnahmekonstellation 327
4. Exkurs: Unbeachtlichkeit der gerichtlichen Durchsetzbarkeit des Anspruchs 328
III. Ergebnis 329
D. Die Problematik bei Unterlassungsansprüchen 329
I. Unmöglichkeit einer Differenzierung zwischen rechtsschutzsichernden und rechtsschutzersetzenden Maßnahmen 330
II. Beschränkung auf vorläufige Anspruchsdurchsetzung 331
E. Das Verhältnis vorläufiger Maßnahmen zum zivilgerichtlichen Rechtsschutz 332
I. Die Problematik 332
II. Beschränkung der Problematik auf rechtsschutzsichernde Maßnahmen 332
III. Anleihe bei den Vorschriften zur polizeilichen Wohnungsverweisung 333
1. Wohnungsverweisung als Sonderfall rechtsschutzsichernder Maßnahmen 333
2. Übertragbarkeit des Regelungssystems auf die Privatrechtsklauseln 335
a) Befristung der Maßnahmen 335
aa) Bemessung der Frist 336
bb) Fristverlängerung bei Beantragung gerichtlichen Schutzes? 336
cc) Keine Befristung eo ipso 337
b) Rechtsgestaltende Wirkung gerichtlicher Entscheidungen? 338
aa) Wegfall der Rechtfertigung des polizeilichen Kompetenzübergriffs 338
bb) Keine Unwirksamkeit eo ipso 339
IV. Polizeiliche Sicherungsmaßnahmen während des gerichtlichen Verfahrens 340
1. Die Entscheidung des VG Karlsruhe 340
2. Fortbestand polizeilicher Befugnisse 342
V. Pflicht des Rechteinhabers zur Einleitung eines zivilgerichtlichen Verfahrens? 343
1. Die bejahende Auffassung des VG Köln 343
2. Bedenken gegen die Auffassung des VG Köln 343
VI. Verweis auf den Zivilrechtsweg – keine Problematik der Privatrechtsklauseln 345
VII. Ergebnis 345
F. Terminologie: Eilfallzuständigkeit,Notzuständigkeit oder subsidiäre Zuständigkeit? 346
I. Privatrechtsklauseln als zuständigkeitsregelnde Vorschriften 346
II. Eilfallzuständigkeit statt subsidiärer Zuständigkeit? 347
III. Berechtigung der Bezeichnungals subsidiäre Zuständigkeit 348
5. Kapitel: Ergebnisse der Untersuchung 350
A. Der Anwendungsbereich der Privatrechtsklauseln 350
I. Die Ausschließlichkeitstheorie der allgemeinen Meinung 350
II. Die hier vertretene Auslegung: Schutz subjektiver Rechte (nicht Rechtsgüter) ohne Anwendungsvorrang der Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung 351
B. Die Voraussetzungen der Privatrechtsklauseln 351
I. Kein ungeschriebenes Antragserfordernis 352
II. „Gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen“ 352
1. Unerheblichkeit der gerichtlichen Durchsetzbarkeit 353
2. Unerheblichkeit von Verschuldensfragen 353
III. „Verwirklichung des Rechts vereitelt oderwesentlich erschwert“ 353
IV. Kein Erfordernis der Glaubhaftmachung 354
C. Rechtsfolgen der Privatrechtsklauseln 354
I. Grundsätzliche Beschränkung auf vorläufige Maßnahmen 354
II. Ausnahmsweise Zulässigkeit endgültiger Maßnahmen 354
III. Spannungsverhältnis zwischen rechtsschutzsichernden Maßnahmen und zivilgerichtlichem Rechtsschutz 355
1. Erfordernis einer Befristung 355
2. Auswirkungen einer zivilgerichtlichen Entscheidung 355
3. Auswirkungen eines anhängigen Verfahrens/Keine Pflicht zur Verfahrenseinleitung 356
4. Terminologie 356
D. Bedeutung der Ergebnisse für die polizeiliche Praxis 356
I. Hausbesetzung in Kerpen-Manheim 356
1. Unerreichbarkeit gerichtlichen Schutzes in tatsächlicher Hinsicht 357
2. Drohende Vereitelung des Räumungsanspruchs 357
3. Räumung des Hauses als unzulässige endgültige Maßnahme 357
4. Ergebnis 359
II. Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof 360
III. Die dargestellten Beispielsfälle 360
E. Schlussbemerkung 361
Literaturverzeichnis 362
Stichwortverzeichnis 377