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Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung

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Zierer, A. (2023). Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58780-3
Zierer, Alexa Anna. Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58780-3
Zierer, A (2023): Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58780-3

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Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung

Zierer, Alexa Anna

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 309

(2023)

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About The Author

Alexa Zierer studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften mit strafrechtlichem Schwerpunkt an der Ludwig-Maximilians-Universität München und schloss dieses im Jahr 2017 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte Alexa Zierer von 2017 bis 2019 am Oberlandesgericht München mit einer Wahlstation beim Bayerischen Landeskriminalamt. 2019 legte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Von Januar 2020 bis Oktober 2022 war Alexa Zierer Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Kölbel an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Sommersemester 2022 nahm die Juristische Fakultät die Arbeit als Dissertation an. Seit Oktober 2022 ist Alexa Zierer Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut.

Abstract

2 Abs. 2 JGG verzahnt das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht derart, dass die allgemeinen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts weitgehend auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Allerdings bestehen bei dieser Altersgruppe zahlreiche - empirisch abgesicherte - Besonderheiten. Straftaten junger Menschen unterscheiden sich in ihren Entstehungsprozessen und Bedeutungszusammenhängen von der Delinquenz Erwachsener. Dies wurde und wird bei der Strafgesetzgebung, aber auch in der Strafrechtspraxis kaum berücksichtigt. Die daraus resultierende altersgruppenübergreifende Anwendung der Normen des StGB und der StPO führt regelhaft zu einer Überkriminalisierung junger Menschen und es entsteht die Problemlage, dass sich das Strafrecht als widersinnig und dysfunktional für die Entwicklung der betroffenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden erweist. Für diese grundlegende Problematik bietet die Arbeit eine Lösung an: den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. Hierunter versteht man eine strafbarkeitsbegrenzende Auslegung der allgemeinen Strafnormen, die sich an den Besonderheiten Jugendlicher und Heranwachsender orientiert und insbesondere die Unterschiede gegenüber Erwachsenen bei der strafrechtlichen Rechtsanwendung berücksichtigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Wunsch nach Berücksichtigung jugendtypischer Besonderheiten im Strafrecht 19
B. Jugendspezifisches teleologisches Trennungsmodell versus Einheitsmodell 23
I. Das jugendspezifische teleologische Trennungsmodell 23
II. Das Einheitsmodell 26
III. Eigener Standpunkt 27
C. Allgemeines zum Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 29
I. Die empirisch-kriminologischen Grundlagen der jugendgemäßen Auslegung 29
1. Das Menschenbild im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht 29
2. Die Lebensphase Jugend 30
a) Begriff Jugend 30
b) Besonderheiten der Lebensphase Jugend 31
aa) Biologischer und psychologischer Blickwinkel 32
bb) Soziologischer Blickwinkel 34
c) Charakteristische Handlungsformen junger Menschen 36
d) Erhöhte Prägbarkeit Jugendlicher und Heranwachsender 38
3. Moral und Jugendstrafrecht 38
a) Zusammenhang zwischen Moral und Delinquenz 38
b) Moralentwicklung 39
4. Jugendkriminalität als ubiquitäres, normales und episodenhaftes Phänomen 40
a) Ubiquität und Normalität der Jugenddelinquenz 40
b) Episodenhaftigkeit der Jugenddelinquenz 42
c) Schlussfolgerung auf normativer Ebene 43
d) Delinquenz als Teil des Normsozialisierungsprozesses junger Menschen 44
e) Ergänzende Perspektive: Entwicklungsdynamische Theorien und Forschungsstand zum Delinquenzabbruch 45
aa) Die Alterstheorie von Greenberg 45
bb) Die Wechselwirkungstheorie von Thornberry 45
cc) Die Theorie der altersabhängigen informellen Sozialkontrolle von Sampson und Laub 46
dd) Forschungsstand zum Delinquenzabbruch 46
ee) Konsequenzen auf normativer Ebene 47
5. Abmilderung dysfunktionaler Interventionen durch eine jugendgemäße Auslegung 47
a) Erkenntnisse der Sanktionsforschung 47
b) Etikettierungsansätze 49
c) Schlussfolgerungen für die jugendgemäße Auslegung 50
II. Dogmatische Grundlagen des jugendspezifischen teleologischen Trennungsmodells 52
1. Auslegung 52
a) Auslegungsverbot 52
b) Bedürfnis nach jugendgemäßer Auslegung 52
c) Jugendgemäße Auslegung oder jugendgemäße Rechtsfortbildung 53
d) Die allgemeine Gesetzesbindung als Grenze der jugendgemäßen Auslegung 53
e) Ziele der jugendgemäßen Auslegung – objektive versus subjektive Theorie 54
2. Begründung der jugendgemäßen Auslegung anhand der Auslegungskanones 55
a) Grammatische Auslegung 55
b) Systematische Auslegung 56
c) Historische Auslegung 58
d) Teleologische Auslegung 59
3. Verfassungsrechtliche Aspekte der jugendgemäßen Auslegung 60
a) Vereinbarkeit der jugendgemäßen Auslegung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip 60
aa) lex praevia 60
bb) lex scripta 60
cc) lex certa 61
dd) lex stricta 62
b) Der Subsidiaritätsgrundsatz als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 62
c) Verfassungsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der positiven Spezialprävention und des Erziehungsgedankens 64
d) Verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der Schlechterstellung und des Gebots der Besserstellung 65
4. Internationale Grundlage der jugendgemäßen Auslegung: Die UN-Kinderrechtskonvention 67
a) Allgemeines zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes 67
b) Das Kindeswohlprinzip 68
aa) Regelungsgehalt des Kindeswohlprinzips 68
bb) Bedeutung des Kindeswohlprinzips in der deutschen Rechtsordnung 69
cc) Bedeutung des Kindeswohlprinzips für die jugendgemäße Auslegung 70
III. Jugendgemäße Auslegung als präferierter Weg – Abgrenzung zu anderen Vorgehensweisen 71
1. Ersetzt § 3 JGG eine jugendgemäße Auslegung? 71
2. Jugendgemäße Auslegung anstelle einer Flucht in das Prozessrecht 72
3. Ersetzt das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung? 74
4. Jugendgemäße Auslegung anstelle eines eigenständigen Deliktskatalogs 75
IV. Zusammenfassende Feststellung: Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung als rechtsgebietsspezifische Auslegungsmaxime 75
V. Voraussetzungen der jugendgemäßen Auslegung 76
1. Ausreichende empirisch-kriminologische Grundlage 76
2. Notwendigkeit der Berücksichtigung jugendtypischer Besonderheiten auf normativer Ebene 76
3. Kein entgegenstehender gesetzgeberischer Wille 77
VI. Leitfaden der jugendgemäßen Auslegung 79
1. Der Grundsatz der positiven Spezialprävention und der Erziehungsgedanke als Auslegungsleitlinien 80
a) Der Grundsatz der positiven Spezialprävention 80
b) Der Erziehungsgedanke 81
aa) Der jugendstrafrechtliche Erziehungsbegriff 81
bb) Kritik am Erziehungsgedanken 82
cc) Die Funktionen des Erziehungsgedankens – ein Reformulierungsversuch 83
2. Das Verbot der Schlechterstellung und das Gebot der Besserstellung als weitere Auslegungsleitlinien 84
a) Das Verbot der Schlechterstellung 84
b) Das Gebot der Besserstellung 86
3. Kriterienkatalog: Junge Menschen versus Erwachsene 86
a) Kriterienkatalog als Orientierungshilfe für die jugendgemäße Auslegung 86
b) Erkenntnisquellen für die Erstellung eines Kriterienkatalogs 87
aa) Marburger Richtlinien 88
bb) Kriterien nach Esser/Fritz/Schmidt 89
cc) Bonner Delphi-Studie 90
c) Der entwickelte Kriterienkatalog 91
D. Materiell-rechtliche Ebene der jugendgemäßen Auslegung 93
I. Jugendgemäße Auslegung auf Ebene des objektiven Tatbestands 93
1. Jugendstrafrechtliche Ausprägung der Lehre der Sozialadäquanz 93
a) Grundaussage der Lehre der Sozialadäquanz 94
b) Jugendstrafrechtliche Ausprägung der Lehre der Sozialadäquanz 94
2. Gruppenbezogene Delikte 95
a) Das Für und Wider der Peergroup 95
aa) Jugendgruppen als essenzielle Sozialisationsinstanz 95
bb) Die Gruppenzugehörigkeit als situativer Faktor der Jugenddelinquenz 97
cc) Gruppendynamische Prozesse 98
(1) Übersummativität gruppendynamischer Prozesse 98
(2) Lösungsansätze für die dogmatische Verortung gruppendynamischer Prozesse 100
b) Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen jugendtypischem Verhalten und den allgemeinen Vorschriften durch den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 101
c) Die jugendgemäße Auslegung ausgewählter Tatbestände mit Gruppenbezug 104
aa) Bandendiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB und Bandenraub § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB 104
bb) Schwerer Bandendiebstahl § 244a StGB 106
cc) Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB und gemeinschaftlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StGB 107
dd) Die Mittäterschaft § 25 Abs. 2 StGB 109
3. Scheinwaffenproblematik im Rahmen der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1b, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB 110
a) Allgemeine Kritikpunkte 110
b) Verschärfte Problemstellung im Jugendstrafrecht 112
4. Der Gewaltbegriff am Beispiel der §§ 249, 255 StGB 113
a) Der Gewaltbegriff im allgemeinen Strafrecht 113
b) Restriktive Handhabung bei jungen Menschen 113
5. Der Begriff der Drohung am Beispiel des § 241 StGB 115
a) Der Bedrohungstatbestand im allgemeinen Strafrecht 115
b) Jugendgemäße Ausformung des Bedrohungstatbestands 116
6. Jugendgemäße Auslegung der Bagatellkriminalität am Beispiel des Schwarzfahrens 118
a) Zielvorgabe: Entkriminalisierung im Bereich der Bagatellkriminalität 118
b) Jugendgemäße Auslegung des Schwarzfahrens 120
aa) Allgemeine Argumente für eine restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals „erschleichen“ 121
bb) Jugendspezifische Argumente für eine restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals „erschleichen“ 123
7. Jugendgemäße Auslegung ausgewählter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 125
a) Problemfall: Geringer Altersunterschied zwischen den Beteiligten 125
b) Berücksichtigung jugendtypischer Besonderheiten durch den Gesetzgeber 126
c) Jugendgemäße Auslegung der §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 128
aa) § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB 128
bb) § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 129
II. Subjektive Aspekte der jugendgemäßen Auslegung 129
1. Jugendgemäße Auslegung des Vorsatzes 130
a) Dolus directus zweiten Grades 130
b) Dolus eventualis 131
c) Normative Tatbestandsmerkmale 132
2. Jugendgemäße Auslegung spezifischer Absichten 133
3. Jugendgemäße Auslegung ausgewählter Anwendungsbeispiele 133
a) Tötungsdelikte 133
b) Mordmerkmale 136
aa) Mordlust 136
bb) Niedrige Beweggründe 137
cc) Heimtücke 139
dd) Gemeingefährliche Mittel 140
ee) Verdeckungsabsicht 141
c) Straßenverkehrsdelikte 142
4. Jugendgemäße Auslegung der Fahrlässigkeit 143
5. Irrtumsproblematik bei jungen Menschen 144
a) Tatbestandsirrtum 144
b) Verbotsirrtum 146
III. Jugendgemäße Auslegung auf Ebene der Rechtswidrigkeit – die rechtfertigende Einwilligung 147
1. Einwilligungsfähigkeit nach dem Einheitsmodell 147
2. Einwilligungsfähigkeit nach dem jugendspezifischen teleologischen Trennungsmodell 147
IV. Jugendgemäße Auslegung auf Ebene der Schuld 149
V. Jugendgemäße Auslegung der Rücktrittsvoraussetzungen 151
E. Jugendgemäße Auslegung der im JGG anwendbaren StGB-Rechtsfolgen 154
I. Die Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht 154
1. Überblick über die bisherige Handhabung der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht 154
a) Zwingender Charakter der Regelungen 154
b) Ermessenslösung 155
2. Jugendstrafrechtliche Vermögensabschöpfung nach dem jugendspezifischen teleologischen Trennungsmodell 157
a) Rechtsnatur der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung 158
b) Begründung der hier vertretenen Lösung anhand der aufgestellten Auslegungsleitlinien 159
c) Vermeidung eines Wertungswiderspruchs mit dem Ausschluss der Geldstrafe im Jugendstrafrecht 161
d) Keine Aushöhlung des § 15 Abs. 2 Nr. 2 JGG 161
e) Kein Ausschluss der jugendgemäßen Auslegung durch den Willen des Gesetzgebers 162
f) Kein Allheilmittel – die §§ 421 und 459g Abs. 5 StPO 163
II. Jugendgemäße Auslegung der Nebenstrafe und der Maßregeln der Besserung und Sicherung 165
1. Fahrverbot 165
a) Gründe für eine jugendgemäße Auslegung des Fahrverbots 165
b) Konkrete Ausgestaltung einer jugendgemäßen Auslegung des Fahrverbots 167
2. Entziehung der Fahrerlaubnis 168
a) Gründe für eine jugendgemäße Auslegung der Entziehung der Fahrerlaubnis 168
b) Konkrete Ausgestaltung einer jugendgemäßen Auslegung der Entziehung der Fahrerlaubnis 169
aa) Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB 169
bb) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 170
cc) Die Sperrfrist 170
3. Führungsaufsicht 171
a) Führungsaufsicht im allgemeinen Strafrecht 171
b) Übertragbarkeitstest der Varianten der Führungsaufsicht auf das Jugendstrafrecht 171
aa) §§ 7 Abs. 1 JGG, 68 Abs. 2 StGB als Rechtsgrundlage? 172
bb) §§ 2 Abs. 2 JGG, 68 Abs. 2 StGB als Rechtsgrundlage? 173
cc) Weitere Argumente gegen die Anwendung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes im Jugendstrafrecht 173
c) Jugendadäquate Anwendung des § 68 Abs. 1 StGB 174
III. Das Absehen von Strafe im Jugendstrafrecht 175
1. Anwendbarkeit des § 60 StGB im Jugendstrafrecht 175
2. Jugendgemäße Auslegung des § 60 StGB 177
a) Jugendgemäße Auslegung des Merkmals „offensichtlich verfehlt“ 177
b) Jugendgemäße Auslegung des Strafbegriffs 178
IV. Jugendgemäße Auslegung der Kronzeugenregelung nach § 46b StGB 179
F. Prozessrechtliche Ebene der jugendgemäßen Auslegung 181
I. Besondere Schutzbedürftigkeit junger Menschen im Strafverfahren 181
II. Jugendadäquate Verfahrensausgestaltung 183
III. Ausgewählte Anwendungsbeispiele 184
1. Jugendgemäße Auslegung der Zwangsmittel 184
a) Untersuchungshaft 184
aa) Haftgrund der Wiederholungsgefahr gem. § 112a StPO 185
(1) Die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat 185
(2) Wiederholungsgefahr 186
bb) Haftgrund gem. § 112 Abs. 3 StPO 187
b) DNA-Identitätsfeststellung nach § 81g StPO 188
aa) Straftat von erheblicher Bedeutung 189
bb) Negativprognose 190
cc) Zuständigkeit 191
c) Ableitung allgemeiner Prinzipien für die jugendgemäße Auslegung der Zwangsmittel 191
2. Jugendgemäße Auslegung der notwendigen Verteidigung 192
3. §§ 153, 153a StPO und der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 195
a) Anwendbarkeit der §§ 153, 153a StPO im Jugendstrafrecht 195
b) Jugendgemäße Auslegung der §§ 153, 153a StPO 196
4. Sitzungspolizeiliche Gewalt des Vorsitzenden 198
5. Aspekte der jugendgemäßen Auslegung im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit 199
6. Urteilsabsprachen im Jugendstrafrecht 201
a) Argumente für die Verständigung im Jugendstrafverfahren 201
b) Kritische Stellungnahme zu den vorgebrachten Argumenten 202
c) Argumente gegen die Verständigung im Jugendstrafverfahren 203
d) Urteilsabsprachen im Jugendstrafverfahren nach dem Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 205
e) Jugendgemäße Ausgestaltung der Verständigung im Jugendstrafverfahren 205
aa) Allgemeine Anwendungsprinzipien der Verständigung im Jugendstrafrecht 206
bb) Unzulässige Verständigungsinhalte im Jugendstrafrecht 207
(1) Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende 207
(2) Bewährung nach den §§ 21 ff., 27 ff. JGG 208
(3) Unzulässige Sanktionsschere 208
(4) Zusage einer Sanktionsobergrenze 208
cc) Bindungswirkung der Verständigung im Jugendstrafrecht 209
7. Beweisverwertungsverbote und der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 210
a) Die Abwägungslehre im Erwachsenenstrafrecht 210
b) Die Abwägungslehre nach dem Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 210
c) Jugendgemäße Auslegung der §§ 136, 136a StPO 211
8. Einschränkung von Opferrechten durch den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 213
a) Spannungsverhältnis zwischen Opferrechten und den Leitgedanken des Jugendstrafrechts 213
b) Die Nebenklage im Gefüge der jugendgemäßen Auslegung 215
aa) Die Nebenklage im Erwachsenenstrafrecht 215
bb) Dysfunktionale Effekte der Nebenklage im Jugendstrafrecht 215
cc) Jugendgemäße restriktive Auslegung der Nebenklagevoraussetzungen 217
dd) Zulässigkeit der Nebenklage in verbundenen Verfahren gegen Jugendliche und Erwachsene bzw. Heranwachsende 218
ee) §§ 472 StPO, 74 JGG und der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 218
c) Jugendgemäße Auslegung des § 406d Abs. 2 StPO 219
d) Jugendgemäße Auslegung des § 406e StPO 220
e) Jugendgemäße Auslegung des § 406f StPO 222
f) Jugendgemäße Auslegung der psychosozialen Prozessbegleitung gem. § 406g StPO 222
g) Jugendgemäße Auslegung des § 406h StPO 224
9. Aspekte der jugendgemäßen Auslegung im Zusammenhang mit der Authentizität der Strafverfolgung 225
a) Jugendgemäße Auslegung der Einwendungen gegen die Vollstreckung 225
b) § 354 Abs. 1a StPO und der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung 226
G. Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung – Zusammenfassung und Ausblick 228
Literaturverzeichnis 231
Stichwortverzeichnis 262