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Eigentum und Bildverwertung

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Yang, D. (2024). Eigentum und Bildverwertung. Zugleich eine schutzzweckorientierte Rekonstruktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59117-6
Yang, David. Eigentum und Bildverwertung: Zugleich eine schutzzweckorientierte Rekonstruktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59117-6
Yang, D (2024): Eigentum und Bildverwertung: Zugleich eine schutzzweckorientierte Rekonstruktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59117-6

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Eigentum und Bildverwertung

Zugleich eine schutzzweckorientierte Rekonstruktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse

Yang, David

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 578

(2024)

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About The Author

David Yang studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Im Jahr 2019 trat er als Richter in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs ein. Derzeit ist er zum Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg abgeordnet.

Abstract

Die unerlaubte fotografische Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Kunstgegenständen und Gebäuden sowie die Verwertung dieser Aufnahmen sind keine für die Rechtswissenschaft unbekannte Problematiken. Die rasant zunehmende Digitalisierung hat nun aber Absatzmärkte eröffnet, welche dem Interesse an den damit verbundenen zivilrechtlichen Fragen neue Dimensionen verleihen. Zu klären sind hierbei nicht nur die betroffenen subjektiven Rechte und Rechtsgüter, sondern auch die sich aus der Rechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen. David Yang betreibt mit seiner Arbeit Grundlagenforschung auf mehreren Ebenen: Ausgehend von der Vorstellung verschiedener Ordnungsfunktionen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie der Ausrichtung sämtlicher privatrechtlicher Haftungssysteme final auf den Schutz subjektiver Rechte hin gelangt er zu einer Rekonstruktion von delikts- und vertragsrechtlicher Schadensersatzhaftung, Eingriffskondiktion und geschäftsanmaßungsrechtlicher Herausgabehaftung.»Ownership and Image Use. Simultaneously a Reconstruction of Legal Obligations Based on the Purpose of Protection«: In the context of unauthorized photographic capture of objects, David Yang conducts foundational research. Starting from the concept of different regulatory functions of private law and public law and based on the alignment of all private law liability systems towards the protection of subjective rights, he arrives at a reclassification of tort and contractual liability, law of unjust enrichment and usurpation of business opportunity.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
1. Teil: Stand der Diskussion 16
A. Die Entwicklung der Rechtsprechung 16
I. „Apfel-Madonna“ 16
II. „Schloss Tegel“ 18
1. Entscheidung des Berufungsgerichts 19
2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs 19
III. „Friesenhaus“ 20
1. Entscheidung des Berufungsgerichts 21
2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs 22
IV. „Preußische Gärten und Parkanlagen“ 23
1. Entscheidung des Landgerichts 24
2. Erste Entscheidung des Oberlandesgerichts 25
3. Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs 26
4. Zweite Entscheidung des Oberlandesgerichts 27
5. Zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs 27
V. „Preußische Kunstwerke“ 28
1. Entscheidung des Amtsgerichts 29
2. Entscheidung des Landgerichts 29
3. Entscheidung des Bundesgerichtshofs 30
VI. „Museumsfotos“ 31
1. Entscheidung des Landgerichts 31
2. Entscheidung des Oberlandesgerichts 32
3. Entscheidung des Bundesgerichtshofs 33
VII. Ausgewählte Entscheidungen der Instanzrechtsprechung 34
1. „Gastwirtschaft“ 34
2. „Innenhof“ 34
3. „Trainwriting in berlin“ 35
VIII. Zwischenergebnis 36
B. Die Reaktionen der Literatur 36
2. Teil: Grundlegung 40
A. Substanzrechte, subjektive Rechte, Schutzrechte 40
B. Abgrenzung zur Imperativentheorie und: die Bedeutung der Pflicht gegenüber der Befugnis 42
C. Die Ausbalancierung von Interessen als Aufgabe des Privatrechtsgesetzgebers 47
3. Teil: Betroffene Substanzrechte im Falle fotografischer und videografischer Aufnahme und Aufnahmenverwertung 50
A. Urheberrecht am abgebildeten Werk 50
B. Eigentum an der abgebildeten Sache 52
I. Die Sache als Bezugsgegenstand des Eigentums 53
II. Die Einwirkung als Rechtsverletzungserfolg 54
III. Kein Wertungswiderspruch zur Zuführung oder zum Entzug von Umweltbedingungen 57
IV. Physische Einwirkung und rechtliche Verfügung 60
V. Grenzen der Anpassungsfähigkeit des Eigentums 61
C. Grundstückseigentum 63
I. Das Verhältnis von Vertragsverletzung und Eigentumsverletzung 64
II. Inkurs: Drohnenfotografie 69
III. Eigentumsschutz gegen Verwertungshandlungen? 71
D. Besitz 74
I. Unberechtigter Grundstücksbesitz 74
II. Der dinglich berechtigte Besitz 76
III. Der schuldrechtlich berechtigte Besitz 77
IV. Das „Hausrecht“ als verzichtbares Rechtsinstitut 83
E. Wettbewerbsrecht 88
I. Das Fehlen einer wettbewerbsrechtlichen Sonderregelung 88
II. Schutz des Leistungsergebnisses über die subsidiäre Generalklausel 89
1. Die wettbewerbsrechtliche Generalklausel als individualschützende Verbotsnorm 89
2. Kein Unterlaufen bestehender Wertungen bei Etablierung eines richterrechtlich ausgeformten Leistungsschutzes 91
3. Die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Veranstaltungs- und sonstigen Aufnahmen 93
F. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 97
G. Verbot sittenwidriger Schädigung 99
H. Vertrag 101
I. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Eigentums und Zwischenergebnis 104
4. Teil: Rechtsfolgen der Rechtsverletzung 106
A. Die Rechtsfolgen der Verletzung des Grundstückseigentums (und des berechtigten Besitzes) 106
I. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche 107
II. Deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche 111
1. Rechtswidrige und schuldhafte Rechtsverletzung 112
2. Rechtsfolge: Schadensersatz 113
a) Die abzulehnende Normativierung des Vermögensbegriffs 116
b) Das zweite Einbruchstor der Wertung: Modifikationen im Rahmen der Differenzhypothese 123
c) Die Erweiterung des positiven Inhalts der Substanzrechte 125
d) Vernichtungs- und Rückrufsansprüche im Rahmen der Naturalrestitution 127
e) Die schadensersatzrechtliche Begründung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Weiterverwertung durch den Vorverletzer 131
f) Zwischenergebnis 134
III. Die bereicherungsrechtliche Eingriffskondiktion 135
1. Das erlangte Etwas (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) 136
a) Das Verständnis des „Etwas“ als Vermögenswert 136
b) Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine (unscharfe) Vermögensorientierung im Rahmen der §§ 812, 818 Abs. 1–3 BGB 143
2. Die Erlangung auf Kosten des Rechtsinhabers 150
a) Die klassische Vermögensverschiebungslehre: Vermögenseinbuße als Zuweisungsgrund 150
b) Konsequenzen für gezogene Nutzungen und Surrogate 155
c) Die fehlende Überzeugungskraft alternativer bereicherungsrechtlicher Ansätze 166
aa) Die Lehre von der rechtswidrig erlangten Bereicherung: Kausale Bereicherungsentstehung als alleiniges Zuweisungskriterium 166
bb) Die Verwechslung von Recht und Rechtsschutz durch die Lehre vom Zuweisungsgehalt 171
cc) Die fehlende Tauglichkeit ideeller Interessensbeeinträchtigungen als Zuweisungsgrund der Bereicherung 184
d) Die Eingriffskondiktion in der Rechtsprechung 187
3. Der fehlende Rechtsgrund der Vermögensverschiebung 190
4. Die Rechtsfolgen der Eingriffskondiktion 191
a) Die kondiktionsrechtliche Naturalrestitution 191
b) Der Entreicherungseinwand im Allgemeinen und die Abzugsfähigkeit von Kosten im Speziellen 193
c) Die bereicherungsrechtliche und bereicherungsrechtsakzessorische Schadensersatzhaftung des bösgläubigen Verletzers 199
IV. Die Geschäftsanmaßungshaftung als privatrechtsfremde Bußenregelung 202
1. Die strafrechtliche Einziehung als Schwesternorm der Geschäftsanmaßungshaftung? 203
2. Die geschichtliche Entwicklung der Geschäftsanmaßungshaftung 210
3. Die Umsetzbarkeit des gesetzgeberischen Willens in der heutigen Regelung 214
V. Keine Anwendbarkeit der „Dreifachen Schadensberechnung“ 219
1. Schadensersatz, Eingriffskondiktion und Privatbuße im frühen Urheberrecht 220
2. Die richterrechtliche Modifikation des Immaterialgüterrechts 223
a) Die Anwendbarkeit der Kondiktion und die Beschränkung ihres Anspruchsumfangs 223
b) Die Entwicklung der „Dreifachen Schadensberechnung“ 227
aa) „Ariston“ 227
bb) „Maischevergärung“ 230
cc) „Harzsäureester“ 231
dd) „Regenrohrsiphon“ 231
ee) „Vitalsulfal“ 232
ff) „Wandsteckdose II“ 233
gg) „Tolbutamid“ 235
hh) „Tchibo/Rolex II“ 236
ii) „Objektive Schadensberechnung“ 238
jj) „Gemeinkosten“ 239
c) Zwischenergebnis 240
3. Die Motivation des Gesetzgebers zur gesetzlichen Verankerung der Dritten Schadensberechnungsmethode 242
a) Die frühe Kodifizierung der „Dritten Schadensberechnungsmethode“ im Urheberrecht 243
b) Die Weiterentwicklung des Immaterialgüterrechtsschutzes unter unionsrechtlichem Einfluss 243
aa) Entwurf der Durchsetzungsrichtlinie durch die Europäische Kommission 244
bb) Finale Durchsetzungsrichtlinie 246
cc) Umsetzungsgesetz: Referentenentwurf des Justizministeriums 247
dd) Weiteres Gesetzgebungsverfahren 249
c) Zwischenergebnis 249
B. Im Vergleich: Die Rechtsfolgen der Verletzungen sonstiger subjektiver Rechte 252
I. Rechtsfolgen der Mobiliareigentumsverletzung 252
II. Rechtsfolgen der Immaterialgüterrechtsverletzung 253
III. Rechtsfolgen der Verletzung der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel 254
IV. Rechtsfolgen der Vertragsverletzung 256
Ergebnisse 260
Literaturverzeichnis 273
I. Aufsätze und Urteilsanmerkungen 273
II. Monographien und Lehrbücher 286
III. Festschriften und Sammelbände 299
IV. Materialien 304
V. Kommentare 305
Stichwortverzeichnis 308