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Eine explorative Untersuchung der anwaltlichen Beratungshilfe

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Lefèvre, J. (2024). Eine explorative Untersuchung der anwaltlichen Beratungshilfe. Das Berufsbild des Rechtsanwalts und seine Pflicht aus § 49 a Abs. 1 BRAO als Instrument der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht in Recht und Praxis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59147-3
Lefèvre, Julia. Eine explorative Untersuchung der anwaltlichen Beratungshilfe: Das Berufsbild des Rechtsanwalts und seine Pflicht aus § 49 a Abs. 1 BRAO als Instrument der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht in Recht und Praxis. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59147-3
Lefèvre, J (2024): Eine explorative Untersuchung der anwaltlichen Beratungshilfe: Das Berufsbild des Rechtsanwalts und seine Pflicht aus § 49 a Abs. 1 BRAO als Instrument der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht in Recht und Praxis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59147-3

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Eine explorative Untersuchung der anwaltlichen Beratungshilfe

Das Berufsbild des Rechtsanwalts und seine Pflicht aus § 49 a Abs. 1 BRAO als Instrument der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht in Recht und Praxis

Lefèvre, Julia

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 582

(2024)

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About The Author

Julia Lefèvre studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und absolvierte ihr Referendariat beim Land Hessen (2002 bis 2009). Zuvor schloss sie erfolgreich ein BWL-Studium mit Schwerpunkt Unternehmensführung ab. Zwischen 2009 und 2015 arbeitete sie in verschiedenen Positionen, darunter als Konferenzmanagerin, Referentin für Geschäftsfeldentwicklung und Rechtsanwältin bis sie von 2015 bis 2023 unter Prof. Dr. Jens Adolphsen das Institut für anwaltsorientierte Juristenausbildung an der JLU fachlich leitete. Parallel war sie als zertifizierte Mediatorin sowie Anwältin tätig. Seit 2023 leitete sie eine Abteilung für Forschungs- und Nachwuchsförderung an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Abstract

Die Arbeit untersucht die praktische Umsetzung der Berufspflicht von Rechtsanwälten gemäß § 49 a Abs. 1 BRAO. Es wird gezeigt, dass trotz gesetzlicher Vorgaben Diskrepanzen in der rechtstatsächlichen Anwendung bestehen. Statistische Analysen und eine durch die Autorin 2023 durchgeführte Umfrage unter Rechtsanwälten bilden den Kern der Untersuchung.

Die explorierten Erkenntnisse verdeutlichen, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Beratungshilfe u.a. durch fehlende Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Viele Anwälte sehen Zugangshürden zur Beratungshilfe, wobei finanzielle und zeitliche Ressourcen als Hauptprobleme genannt werden. Ein zentrales Ergebnis ist die Notwendigkeit struktureller Verbesserungen, um die Zugänglichkeit und Effektivität der Beratungshilfe zu erhöhen. Die Arbeit liefert Impulse für zukünftige Forschungsansätze und biete Ausblicke auf Maßnahmen zur Optimierung der anwaltlichen Beratungshilfepraxis und zeigt den Handlungsbedarf auf, um den gleichberechtigten Zugang zum Recht mittels Beratungshilfe für bedürftige Rechtssuchende zukünftig sicherzustellen.
»An Exploratory Study of Legal Assistance Provided by Lawyers. The Professional Role of Attorneys and their Duty under Section 49a Paragraph 1 of the German Federal Lawyers' Act (BRAO) as an Instrument for Ensuring Equal Access to Justice in Law and Practice«: The study focuses on the practical implementation of the professional duties of lawyers according to § 49a(1) BRAO. Despite legal requirements, there are discrepancies in practice. Statistical analyses and a conducted survey show that lawyers perceive barriers to legal aid, particularly in terms of financial and time resources. Empirical data highlight that a lack of incentives and insufficient awareness of the legal framework affect the willingness to undertake such cases. The need for structural improvements is emphasized.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 18
Teil 1: Einleitung 23
A. Sichern Rechtsanwälte tatsächlich den gleichen Zugang zum Recht? 23
B. Statistische Auffälligkeiten als Anlass der Untersuchung 26
C. Anekdotische Evidenz als weiterer Untersuchungsanlass 27
D. Zukünftiges Marktungleichgewicht? 28
I. Die Anwaltschaft, der Anwaltsmarkt und Veränderungstendenzen 30
II. Die Nachfrageseite der Beratungshilfe 38
E. Bisheriger Forschungsstand und Forschungslücke 41
F. Untersuchungszielgruppe und Einschränkungen 45
G. Untersuchungsfragen 46
H. Wissenschaftliche Zielsetzung 47
I. Methodisches Vorgehen 48
I. Rechtsdogmatische Untersuchung der Soll-Situation 48
II. Empirische Untersuchung der Ist-Situation 48
III. Untersuchungsgegenstand 50
J. Gang der Untersuchung 50
Teil 2: Das Berufsbild des Rechtsanwalts und seine Rolle beim gleichen Zugang zum Recht 53
A. Wie bestimmt sich das Berufsbild des Rechtsanwalts? 53
B. Das „Berufsbild“ im rechtswissenschaftlichen Sinne 54
C. Das normative anwaltliche Berufsbild 58
I. Verfassungsrechtliche Erwägungen 58
1. Grundrechtlicher Status des Rechtsanwalts 58
2. Freie Advokatur als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips 59
II. §§ 1–3 BRAO 60
1. Unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO 61
2. Rechtspflege und Rechtspflegefunktion, § 1 BRAO 64
3. Unabhängigkeit des Rechtsanwalts, § 1 BRAO 65
4. Ausübung eines freien Berufes, § 2 BRAO 68
5. Beratung und Vertretung als Wirkungskreis des Rechtsanwalts, § 3 BRAO 70
III. Sicherung des Zugangs zum Recht als anwaltlicher Grundwert 71
1. Bedeutung und Umfang des Zugangs zum Recht 72
2. Herkunft und Entwicklung des Terminus 76
3. Terminus Zugang zum Recht im Unionsrecht 78
4. Zugang zum Gericht als anerkanntes Menschenrecht 78
5. Zugang zum Recht ohne Gericht als Menschenrecht 79
6. Verfassungsrechtliche Garantie des gleichen Zugangs zum Gericht 80
7. Anwaltliche Rechtsberatung als Teil des Zugangs zum Recht 80
8. Gleichheit des Zugangs zum Recht 82
9. Zugang zum Recht als Parameter für den Rechtsanwalt 82
IV. § 49 a Abs. 1 BRAO als Instrument zur Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht 83
1. Gesetzliche Normierung und Kontrahierungszwang 83
2. Hinweis- und Aufklärungspflicht 85
3. Ablehnung im Einzelfall und aus wichtigem Grund 86
a) Bei Tätigkeitsverboten 88
b) Bei eigener Erkrankung und beruflicher Überlastung, § 16 a Abs. 3 S. 4 Ziffer a) BORA 88
c) Bei Verweigerung der erforderlichen Mithilfe, § 16 a Abs. 3 S. 4 Ziffer c) BORA 89
d) Bei gestörtem Vertrauensverhältnis, § 16 a Abs. 3 S. 4 Ziffer d) BORA 89
e) Bei Falschangaben über wirtschaftliche Verhältnisse, § 16 a Abs. 3 S. 4 Ziffer e) BORA 89
f) Bei fehlender Voraussetzung der Beratungshilfe, § 16 a Abs. 3 S. 3 BORA 90
g) Bei fehlenden Rechtskenntnissen 90
4. Keine wichtigen Ablehnungsgründe 93
a) Nichtvorlage des Beratungshilfescheins 93
b) Niedrige Gebühren 95
5. Konsequenzen von Verstößen gegen §§ 49 a BRAO, 16, 16 a BORA 96
a) Berufsrechtliche Konsequenzen 96
b) Zivilrechtliche Konsequenzen 99
Teil 3: Anwaltliche Beratungshilfe im Überblick 100
A. Historische Entwicklung bis zum BerHG 100
B. Ziel und Zweck des Beratungshilfegesetzes 102
C. Zulässige Beratungspersonen nach dem BerHG 103
I. Amtsgericht, § 3 Abs. 2 BerHG 104
II. Rechtsanwälte, § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG 106
III. Sonstige Berechtigte, § 3 Abs. 1 S. 2 BerHG 106
IV. Beratungsstellen, § 3 Abs. 1 S. 2 BerHG 107
D. Voraussetzungen der Beratungshilfe 107
I. „Auf Antrag“, § 1 Abs. 1 BerHG 107
1. Sachliche und örtliche Zuständigkeit, § 4 Abs. 1 BerHG 107
2. Funktionale Zuständigkeit, § 24 a Abs. 1 Nr. 2 RPflG 108
3. Form, § 4 Abs. 2 BerHG 108
4. Nachträgliche Antragsstellung, § 6 Abs. 2 BerHG 109
5. Keine Mitwirkungspflicht bei Antragstellung, § 16 a Abs. 2 BORA 110
6. Antragsberechtigung, § 1 Abs. 2 BerHG 111
II. Bedürftigkeit des Rechtssuchenden, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BerHG 111
1. Anzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1, Abs. 2 ZPO 112
2. Anzusetzendes Vermögen, § 115 Abs. 3 ZPO 113
3. Selbstverschuldete Mittellosigkeit 115
4. Künftiges Vermögen und zu fordernde Kreditaufnahme 115
5. Konkrete Einkommens- und Vermögensgrenzen 116
III. Wahrnehmung von Rechten, § 1 Abs. 1 BerHG 116
IV. Außerhalb gerichtlicher Verfahren, § 1 Abs. 1 BerHG 117
V. Ohne Prüfung der Erfolgsaussichten 118
VI. Keine Mutwilligkeit, § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 BerHG 118
VII. Keine Hilfemöglichkeiten, § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG 120
1. Studentische Rechtsberatung 123
2. Schuldnerberatung 124
3. Gewerkschaften/Berufsverbände 125
4. Interessenverbände mit Mitgliedschaft 125
5. Sonstige Interessenverbände ohne Mitgliedschaft 126
6. Behörden 126
7. Betreuer 127
8. Verbraucherzentralen 127
9. Rentenberater 128
10. Öffentliche Rechtsberatungsstellen 128
VIII. Beispiele für keine anderen Hilfsmöglichkeiten 129
1. Selbsthilfe 129
2. Schlichtungs- und Einigungsstellen, Gütestellen (§ 15 a EGZPO), Schiedsrichter 131
3. Mediation 132
E. Umfang der Beratungshilfe 132
I. Rechtssuchender im Sinne des Beratungsgesetzes 132
II. Alle Rechtsangelegenheiten, § 2 Abs. 2 BerHG 133
III. Formen der Beratungshilfe, § 2 Abs. 1 BerHG 133
F. Anwaltliche Gebühren der Beratungshilfe 135
I. Im Überblick 135
II. Vereinbarung und Erfolgshonorar, § 8 Abs. 2 BerHG, §§ 3 a, 4 a RVG 137
III. Kostenersatz durch den Gegner, § 9 BerHG 137
IV. Verbot der Annahme, § 8 Abs. 2 BerHG 138
V. Vergütungsantrag und Festsetzung der Gebühr, §§ 44, 55 RVG 138
VI. Angemessenheit der Beratungshilfegebühren 139
1. Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG 139
2. Legitimer Zweck 140
3. Geeignetheit und Erforderlichkeit 140
4. Gesetzliche Gebühren als angemessene Entschädigung? 141
a) Beispielhafter Versuch der Bestimmung 142
b) Inhomogenität in der Anwaltschaft 143
5. Bestehender Handlungsbedarf des Gesetzgebers 145
G. Mögliche Zugangshürden der anwaltlichen Beratungshilfe 147
I. Hindernisse im Zusammenhang mit Informationen 147
II. Mangelnde Erreichbarkeit der Rechtsantragsstellen 150
III. Entfernung zur Rechtsantragsstelle 151
IV. Sonstige physische Hindernisse 152
V. Bürokratisierung des Verfahrens 152
VI. Zeitliche Faktoren 153
VII. Uneinheitliche Rechtsanwendung und Entscheidungspraxis 154
VIII. Sprachliche Barrieren und Verständigungsprobleme 155
IX. Sonstige kulturelle Unterschiede 156
X. Fehlendes Verständnis 157
XI. Schwellenangst 157
XII. Eigene und fremde Erfahrungswerte 158
XIII. Fehlendes Engagement des Rechtssuchenden 159
XIV. Qualitätsmängel in der Beratung 159
XV. Verfügbarkeit anwaltlicher Rechtsdienstleistungen 160
XVI. Ablehnung von Beratungshilfeersuchen durch Rechtsanwalt 160
Teil 4: Empirische Analyse und Soll-Ist-Vergleich 161
A. Einleitung und Vorbedingungen zur empirischen Untersuchung 161
B. Forschungsdesign 161
I. Anlass der empirischen Untersuchung 161
II. Forschungsstand 162
III. Untersuchungsfragen und Erkenntnisinteressen 163
IV. Methodischer Forschungsansatz 163
C. Planungen und Umsetzungen der Erhebung 164
I. Zielgruppe der Erhebung 164
II. Auswahl des Erhebungsinstruments 164
III. Stichprobe 165
IV. Fragebogen Design 167
1. Aufbau, Dramaturgie, Fragearten und -anzahl 167
2. Skalenbildung 169
3. Begleitschreiben zur Einladung der Zielgruppe 170
4. Datenschutz 170
5. Steigerung der Teilnahme- und Beantwortungsquote 170
V. Pre-Test 171
VI. Durchführung der Hauptuntersuchung 171
D. Datenanalyse 172
I. Einlesen der Daten 172
II. Datenbereinigung und -aufbereitung 172
III. Auswertungsmethoden 172
1. Auswertungsmethode der geschlossenen Fragen 172
2. Auswertungsmethode der offenen Fragen 174
E. Ergebnisse der deskriptiven statistischen Analyse 175
I. Teilnehmerkreis 175
1. Realisierte Stichprobe 175
2. Zusammensetzung der Stichprobe 176
II. Meinung der Befragten zur Existenz der Beratungshilfe 180
1. Wichtigkeit der Beratungshilfe 180
2. Übernahmebereitschaft der Anwaltschaft 182
3. Sinn und Zweck der Beratungshilfe 182
III. Erfüllen die Befragten ihre Pflicht aus § 49 a Abs. 1 BRAO tatsächlich? 183
1. Übernahmepraxis vor und seit Eintritt der Covid-19-Pandemie 183
a) Vor Eintritt der Covid-19-Pandemie 183
aa) Übernahme vor Eintritt der Covid-19-Pandemie 183
bb) Fallzahlen pro Jahr vor Eintritt der Covid-19-Pandemie 185
b) Seit Eintritt der Covid-19-Pandemie 186
aa) Übernahme seit dem Eintritt der Covid-19-Pandemie 186
bb) Fallzahlen pro Jahr seit Eintritt der Covid-19-Pandemie 187
2. Tätigkeit in Rechtsberatungsstellen 189
3. Erteilung eines unentgeltlichen Rechtsrats 192
IV. Erkenntnisse aus der Umsetzungspraxis des § 49 a Abs. 1 BRAO 194
1. Nachfrage nach Beratungshilfe 194
2. Vorlage des Beratungshilfescheins 195
3. Verhalten der Rechtsanwälte bei Direktzugang 196
4. Tatsächliche Ablehnung von Beratungshilfeersuchen 198
5. Mögliche legitime Ablehnungsgründe 206
6. Verhaltensänderung durch Covid-19-Pandemie-Eintritt 208
7. Vergütung 209
8. Was müsste sich ändern, um die Übernahme an Beratungshilfefällen bei Inaktiven zu steigern? 211
V. Rollen- und Normverständnis zu § 49 a Abs. 1 BRAO 214
VI. Zugangshürden zur Beratungshilfe 217
VII. Optimierungsideen 219
F. Ergebnisse der Auswertung der offenen Fragen 223
I. Sehen die Befragten weitere Zugangshürden? 224
1. Realisierte Stichprobe 224
2. Kodierungssystem 224
3. Häufigkeiten 226
4. Zusammenfassung der Aussagen 227
a) Zugangshürden aus der Sphäre der Rechtsanwälte 228
aa) Art und Beschaffenheit der Beratungshilfemandate 228
bb) Niedrigere Gebühren 229
cc) Verhalten der Rechtsanwälte hinsichtlich der Übernahme 229
dd) Verfügbarkeit der Rechtsanwälte 230
b) Zugangshürden aus der Sphäre der Rechtssuchenden 230
aa) Einstellung der Rechtssuchenden 230
bb) Fähigkeiten und Fertigkeiten der Rechtssuchenden 231
cc) Mangelnde Kenntnis und fehlende Information 231
c) Zugangshürden aus der Sphäre des Amtsgerichts 231
aa) Herausforderungen mit Formular und Nachweisen 232
bb) Erreichbarkeit der Rechtsantragsstellen und Wartezeiten 232
cc) Pandemieeintritt als Zugangshürde 233
dd) Verhalten der Rechtspfleger 234
(1) Unterschiedliche Praxen der Amtsgerichte 234
(2) (Verweis auf) Nachträgliche Antragsstellung 234
(3) Verweis auf schriftliche Beantragung 235
(4) Verweis an andere Stellen 235
(5) Verweis an Rechtsanwalt 236
5. Vergleich nach Geschlecht, Berufserfahrung und Ost-West 236
6. Reflexion der Ergebnisse 236
II. Ideen zur Optimierung der Beratungshilfe 237
1. Realisierte Stichprobe 237
2. Kodierungssystem 237
3. Häufigkeiten 238
4. Zusammenfassung der Aussagen 238
a) Ideen zu Verbesserung der Informationen 239
b) Ideen zur Steigerung der Attraktivität in der Anwaltschaft 239
c) Ideen rund um das Beratungsangebot 239
d) Ideen zur Digitalisierung 240
e) Ideen zur Verbesserung der Abrechnung der Vergütung 241
f) Ideen zur Verbesserung der Gebührenlage 241
g) Ideen zur Verbesserung des Antragsverfahren 241
5. Reflexion der Ergebnisse 242
G. Kernergebnisse der empirischen Untersuchung in Bezug auf die Untersuchungsfragen 242
I. Wird § 49 a Abs. 1 BRAO rechtstatsächlich umgesetzt? 243
II. Wie wird § 49 a Abs. 1 BRAO rechtstatsächlich umgesetzt? 243
1. Häufig nur bei Vorlage des Beratungshilfescheines 243
2. Hohe Fallzahlen als weibliches Übernahmephänomen 244
3. Mehr als 1⁄3 der Befragten beratungshilfeinaktiv 245
4. Ablehnung aufgrund der nachträglichen Antragsstellung 245
5. Ablehnungen weiblicher Befragter häufiger 246
6. Ablehnung aufgrund niedriger Gebühren 246
7. Zeitfaktor als häufiger Ablehnungsgrund 247
8. Rechtskenntnisse entscheidend für Gewährung 247
III. Sehen die Rechtsanwälte Zugangshürden zur Beratungshilfe? 248
1. Niedrigere anwaltliche Gebühren als Zugangshürde 248
2. Rechtsantragsstellen als Zugangshürde 249
3. Schriftlicher Antrag/Formularblatt als Zugangshürde 249
4. Skepsis zwischen Anwälten und Mitarbeitern der Rechtsantragsstellen als Barriere für den Zugang 250
IV. Haben die Rechtsanwälte Optimierungsideen für die Beratungshilfe? 251
1. Angemessene, kostendeckende Gebühren 251
2. Zentrale Webseite und Justizportal 251
V. Schlussbemerkung zur empirischen Untersuchung 252
H. Ergebnisse des Vergleichs der rechtlichen Theorie und der praktischen Anwendung (Soll-Ist-Vergleich) 252
I. Unterschiedliche Normanwendung des § 49 a Abs. 1 BRAO 252
II. Ablehnungsgründe im Recht und in der Praxis 253
1. Ablehnung bei Nichtvorlage eines Beratungshilfescheines 253
2. Ablehnung aufgrund der niedrigen Gebühren 254
3. Unkenntnis des Sinns und Zwecks des Beratungshilfegesetzes 254
III. Fazit des Soll-Ist-Vergleichs 255
Teil 5: Empfehlungen und Ausblick 256
A. Empfehlungen für Anschlussuntersuchungen 256
I. Vertiefte Untersuchungen der Anwaltschaft 257
II. Untersuchung der Rahmenbedingungen der anwaltlichen Beratungshilfe 258
1. (Weitere/fortlaufende) Untersuchung der Rechtsantragsstellen und der Rechtssuchenden 258
2. Untersuchung der Beratungshilfe-Rechtssuchenden im Kontext Rechtsanwalt-Rechtssuchender 260
3. Entwicklung effektiver anwaltlicher Beratungshilfeprozesse durch Legal Design Thinking 261
B. Optimierungsansätze für die anwaltliche Beratungshilfe und deren Rahmenbedingungen 262
I. Hinwirken auf eine einheitliche Rechtsanwendung und ein einheitliches Rechtsverständnis 263
1. Klarstellung der Ablehnungsgründe 263
2. Integration des § 49 a Abs. 1 BRAO in berufsrechtliche Fortbildung 263
II. Optimierung der Rahmenbedingungen der anwaltlichen Beratungshilfe 264
1. Verbesserte Ansprechbarkeit Rechtsantragstellen 264
2. Zugang zu Informationen über (anwaltliche) Beratungshilfe 266
3. Optimierung des schriftlichen Antrags 268
4. Fristverlängerung bei der nachträglichen Antragsstellung 269
5. Schaffung angemessener Gebühren 269
III. Einbindung des juristischen Nachwuchses 270
IV. (Digitales) Beschwerdemanagementsystem 271
Schlussbemerkung 273
Literaturverzeichnis 274
Stichwortverzeichnis 291