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Die institutionelle Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren und deren Auswirkung auf die Möglichkeit der Befangenheit

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Nowak, H. (2024). Die institutionelle Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren und deren Auswirkung auf die Möglichkeit der Befangenheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59274-6
Nowak, Hendrik Philipp. Die institutionelle Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren und deren Auswirkung auf die Möglichkeit der Befangenheit. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59274-6
Nowak, H (2024): Die institutionelle Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren und deren Auswirkung auf die Möglichkeit der Befangenheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59274-6

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Die institutionelle Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren und deren Auswirkung auf die Möglichkeit der Befangenheit

Nowak, Hendrik Philipp

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 304

(2024)

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About The Author

Hendrik Nowak studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Im Rahmen des ersten Staatsexamen spezialisierte er sich im universitären Schwerpunktfach »Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht«. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Thema der institutionellen Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren. Hendrik Nowak war zunächst promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer großen wirtschaftsberatenden Sozietät in Düsseldorf tätig und absolvierte sodann ebenfalls promotionsbegleitend sein Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Seit 2024 ist Hendrik Nowak in einer führenden internationalen Großkanzlei als Rechtsanwalt tätig.

Abstract

Die Arbeit untersucht die institutionelle Rolle und insbesondere die Objektivitätspflicht der Staatsanwaltschaft im deutschen Strafprozess. Ausgehend von der normativen Verankerung der Objektivitätspflicht, werden die Konsequenzen einer möglichen Befangenheit der Staatsanwälte thematisiert. Die Arbeit analysiert hierzu die historische Entwicklung der Staatsanwaltschaft und deren verfassungsrechtliche Stellung, wobei die psychologischen Konflikte, die durch die doppelte Rolle des Staatsanwalts als Strafverfolger und objektives Organ entstehen, herausgearbeitet werden. Durch Literatur- und Rechtsprechungsanalysen sowie Rechtsvergleiche wird verdeutlicht, dass die aktuelle Gesetzeslage die Gefahr der institutionellen Voreingenommenheit des Staatsanwalts nicht ausreichend adressiert. Abschließend zeigt die Arbeit konkrete Vorschläge zur Gesetzesreform und Verfahrensänderungen auf, die die Objektivität der Staatsanwaltschaft und somit die Fairness des Strafprozesses stärken.»The Institutional Position of the Public Prosecutor in Criminal Proceedings and Its Impact on the Possibility of Bias«: This thesis examines the dual role of public prosecutors as both prosecutors and impartial officials in criminal proceedings. It explores historical, constitutional, and psychological aspects of bias. The study also develops practical solutions to reform existing laws, aiming to enhance impartiality and fairness in criminal proceedings. The goal is to improve the integrity of judicial investigations and ensure a fair and unbiased legal process.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung und Gang der Untersuchung 13
A. Einleitung 13
B. Gang der Untersuchung 14
1. Kapitel: Meinungsstand über die Annahme der Befangenheit des Staatsanwalts 15
A. Die Pflicht des Staatsanwalts zur Wahrung der Objektivität 15
I. Literatur 16
II. Rechtsprechung 17
III. Zwischenfazit 18
B. Meinungsstand: Ausschluss und Ablehnung des befangenen Staatsanwalts 19
I. Ausschluss und Ablehnung des Staatsanwalts in der Literatur 19
1. Meinungsstand: Wann ist ein Staatsanwalt befangen? 19
a) §§ 22ff. StPO analog 20
aa) § 22 Nr. 1 bis 3 StPO 20
bb) § 22 Nr. 4 und Nr. 5 StPO 21
cc) § 23 StPO 22
dd) § 24 Abs. 2 StPO 23
b) Begründung über das Verwaltungsverfahrensgesetz nach §§ 20ff. VwVfG 26
c) Angepasster Katalog nach § 7 NdsAGGVG 27
d) Angepasster Katalog nach §§ 22ff. StPO 28
e) Zwischenfazit – Uneinheitliches Meinungsbild mit Klärungsbedarf 29
2. Meinungsstand: Gibt es einen verfahrensrechtlichen Anspruch auf die Beendigung der Mitwirkung eines befangenen Staatsanwalts? 30
a) Kein subjektiver Anspruch 30
b) Subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Auswechslung 30
3. Geltendmachung und Durchsetzung des subjektiven Anspruchs 32
a) Anwendung der §§ 22ff. StPO 32
b) Meldung zum Dienstvorgesetzten 34
aa) Keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der Entscheidung des Dienstvorgesetzten 35
bb) Pro Rechtsweg über §§ 23ff. EGGVG 37
cc) Lösung über das VwVfG 39
c) Zwischenfazit – Uneinigkeit bei Abwehrmöglichkeiten 39
II. Ausschluss und Ablehnung des Staatsanwalts in der Rechtsprechung 40
1. BGH-Entscheidungen in den 60er Jahren 40
2. OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.1968 ‒ 1 VAs 142/68 41
3. OLG Stuttgart, Urteil v. 01.04.1974 ‒ 3 Ss 33/74 42
4. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.01.1974–3 VAs 18/73 43
5. BVerfG, Beschl. v. 24.04.1978–1 BvR 425/77 44
6. BGH, Urteil v. 25.09.1979 ‒ 1 StR 702/78 44
7. Landgericht Mönchengladbach, Beschl. v. 27.03.1987 ‒ 12 KLs 12/85 45
8. Die Rechtsprechung seit 2000 bis heute 46
9. Zusammenfassung der Rechtsprechung 46
III. Gesetzesentwürfe und Vorschläge 48
1. Niedersachsen 48
2. Baden-Württemberg 49
3. Berlin 49
4. Sachsen-Anhalt 50
5. Zwischenfazit 51
C. Zusammenfassung und Bewertung der aktuellen Behandlung der Befangenheit des Staatsanwalts 52
2. Kapitel: Die Entwicklung der institutionellen Verfahrensrolle des Staatsanwalts und ihre heutige Einordnung 55
A. Entwicklung der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur NS-Zeit 55
I. Der Inquisitionsprozess 55
II. Der Anfang der Staatsanwaltschaft 57
III. Deutsches Reich 1871 60
1. Entwürfe der Reichsstrafprozessordnung 60
2. Umsetzung der Reichsstrafprozessordnung 61
3. Entwurf und Umsetzung des GVG 63
IV. Die Entwicklungen durch die Strafrechtsreformkommission 1905 64
V. Entwurf der neuen StPO 1909 65
VI. Reformpläne 1918 bis 1923 66
VII. Emminger-Verordnung 1924 67
VIII. Die Diskussion Ende der zwanziger Jahre 68
B. Die Rolle des Staatsanwalts im Nationalsozialismus 70
C. Die Entwicklung des Staatsanwalts in der Bundesrepublik Deutschland 73
I. Vereinheitlichungsgesetz von 1950 73
II. Strafprozessreform 1975 74
D. Fazit: Die Staatsanwaltschaft als Korrektiv zur Objektivitäts- und Fairnesswahrung 75
3. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Stellung des Staatsanwalts und die daraus resultierende Stellung im Strafprozess 77
A. Einordnung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Gewaltenteilung 77
I. Einordnung auf der Grundlage eines materiellen Verständnisses 78
1. Einordnung in die Judikative 78
2. Einordnung in die Exekutive 79
a) Rechtsprechung 79
b) Literatur 80
c) Einordnung in die Exekutive als Organ „sui generis“ 81
II. Einordnung auf der Grundlage des strukturellen Verständnisses (Koller) 82
III. Das strukturelle Verständnis als geeignetes Einordnungskriterium 83
IV. Die Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Stellung auf die Pflichten des Staatsanwalts auf Ermittlungs- und Hauptverfahren 84
1. Die Begründung der Objektivitätspflicht im Ermittlungsverfahren gem. § 160 Abs. 2 StPO 84
2. Begründung der Objektivitätspflicht auch im Hauptverfahren 85
a) Objektivitätspflicht aus der Strafprozessordnung 85
b) Objektivitätspflicht aus allgemeinen Verfahrensgrundsätzen 86
c) Stellungnahme: Keine Herleitung aus der StPO und kein Rückgriff auf verfassungsrechtliche Grundsätze 87
d) Die Anwendbarkeit von § 33 BeamtStG bzw. § 60 BBG 89
aa) Die dienstrechtliche Stellung des Staatsanwalts 89
bb) Anwendungsbereich und Regelungsgehalt der § 33 BeamtStG bzw. § 60 BBG 90
cc) Auswirkungen auf die Pflichten des Staatsanwalts 91
3. Fazit: Der Staatsanwalt als stets zur Objektivität verpflichteter Exekutivbeamter 93
B. Objektivitätspflicht im Konflikt: Die Doppelrolle des Staatsanwalts 94
I. Die Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren 94
1. Die Stellung als Herrin des Verfahrens im Ermittlungsverfahren 95
a) Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft 95
b) Ermittlungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft 96
2. Der Staatsanwalt als Anklagevertreter im Hauptverfahren 96
II. Die Objektivitätspflicht im Konflikt mit der institutionellen Voreingenommenheit – der Strafprozess als faktischer Parteiprozess? 98
1. Psychologische Einflussnahme durch Verlesen und Vertreten der Anklage unter Berücksichtigung der alleinigen Entscheidungsmacht des Richters 99
2. Die institutionelle Perspektivität als Konsequenz der Ausgestaltung des Hauptverfahrens 100
3. Der Strafprozess im Vergleich zwischen der normativen „Ist-Situation“ und der tatsächlichen „Ist-Situation“ des Staatsanwalts 101
a) Die normative „Ist-Situation“ des Strafprozesses 101
b) Die Analyse der tatsächlichen „Ist-Situation“ des Strafprozesses vor dem Hintergrund der möglichen institutionellen Parteistellung des Staatsanwalts 104
aa) Der Parteiprozess allgemein 104
bb) Einordnung des Zivilprozesses 105
cc) Einordnung des Verwaltungsprozesses 106
dd) Einordnung des Strafprozesses 106
(1) Grundlagen des Strafprozesses 106
(2) Ablauf des Strafprozesses 107
(3) Ziele des Strafprozesses 108
(4) Zwischenfazit 109
ee) Der Strafprozess im Vergleich zum Zivilprozess 110
(1) Unterschiedliches Ziel und unterschiedlicher Gegenstand 110
(2) Der Staat als Leitfigur des Strafprozesses 111
(3) Keine Disposition 111
(4) Zwischenfazit 112
ff) Der Strafprozess im Vergleich zum Verwaltungsprozess 112
c) Zwischenfazit: Der Strafprozesses ist kein Parteiprozess 113
4. Der Inertia-Effekt: Die Unmöglichkeit der Umsetzung der dem Staatsanwalt normativ zugeschriebenen Rolle als objektiver Strafverfolger 114
a) Der Inertia-Effekt 114
b) Die Übertragbarkeit des Inertia-Effektes auf die Tätigkeit des Staatsanwalts 115
c) Der Inertia-Effekt in der juristischen Literatur 117
d) Auswirkung auf die aktuelle Gesetzeslage 118
5. Rechtsvergleich 120
a) Rechtsvergleich mit der Schweiz 120
b) Rechtsvergleich mit den USA 122
aa) Stellung des Staatsanwalts im amerikanischen Strafprozess 122
bb) Die Befangenheit des Staatsanwalts im amerikanischen Strafprozess 122
cc) Fazit: Keine Duldung der Befangenheit trotz adversatorischer Prozessgestaltung 124
C. Zusammenfassung: der Staatsanwalt als theoretisches Idealbild unter Vernachlässigung der tatsächlichen „Ist-Situation“ 125
4. Kapitel: Lösungsvorschlag zur praktischen Handhabung des befangenen Staatsanwalts 127
A. Gesetzliche Anknüpfungspunkte zur Bewertung eines befangenen oder befangen erscheinenden Staatsanwalts 127
I. Eingeschränkte Übertragbarkeit der §§ 22ff. StPO 127
1. Maßstab der §§ 22ff. StPO 128
a) § 22 Nr. 1 bis 3 StPO 129
b) Vortätigkeit des Richters nach § 22 Nr. 4 StPO 131
c) Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger, § 22 Nr. 5 StPO 133
d) Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung, § 23 StPO 134
2. (Besorgnis der) Befangenheit nach § 24 StPO 135
a) Objektive Umstände 135
b) Subjektive Umstände 136
aa) Persönliche Einstellungen des Richters 136
bb) Vorbefassung und Wertung 137
cc) Äußerungen und weiteres Verhalten 138
c) Übertragung auf den Staatsanwalt 139
aa) Struktureller Unterschied zwischen Judikative und Exekutive 139
bb) Übertragung des § 24 Abs. 2 StPO auf den Staatsanwalt unter Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede zwischen Judikative und Exekutive 140
II. Fazit: Eingeschränkte Übertragbarkeit der §§ 22ff. StPO als Indikator für einen neuen Lösungsweg 141
B. Appell an den Gesetzgeber: Schaffung gesetzlicher Befangenheitsregelungen 142
C. Verfahrensänderungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren 143
I. Die Sicherstellung eines objektiven Ermittlungsverfahren durch Anpassung der Verfahrensstruktur 143
1. Änderung der Verfahrensstruktur aufgrund des Prinzips der Waffengleichheit gem. Art. 6 Abs. 1 EMRK 144
a) Prinzip der Waffengleichheit allgemein 144
aa) Gleichwertige Verteidigerrechte 145
bb) Erweiterung der Rechte bei Zeugenvernehmungen 146
(1) Aktuelle Situation 147
(2) Verbesserung durch kontradiktorische Vernehmung 148
(3) Befugnis zum Aussagezwang 150
cc) Stärkung des Beweisantragsrechts 151
b) Zwischenfazit: Die Stärkung der Verteidigerrechte als notwendiges Korrelat zur aktuellen Verfahrensgestaltung 152
2. Anpassung der Richterrolle im Ermittlungsverfahren 153
Exkurs: Anpassung an die Europäische Staatsanwaltschaft 154
3. Fazit: Herstellung einer Balance zwischen Staatsanwalt und Verteidiger im Sinn des fairen Verfahrens 155
II. Verfahrensänderungen für das Hauptverfahren 156
1. Parteiähnliche Stellung im Hauptverfahren 157
2. Bestehende Prozessgrundsätze vor dem Hintergrund des adversatorischen Ermittlungsverfahrens 157
a) Recht auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG 158
aa) Das Recht auf ein faires Verfahren allgemein 158
bb) Konkretisierung durch die Objektivitätspflicht des Staatsanwalts 159
b) Materielle Wahrheitsfindung 160
3. Gestaltungsvorschlag 161
a) Kontradiktorische Beweisaufnahme durch Staatsanwalt und Verteidiger 161
aa) Rolle des Staatsanwalts durch gesetzlich legitimierte Einseitigkeit 162
bb) Inquisitorische Handlungsmöglichkeiten des Richters 163
b) Vernehmung des Angeklagten 164
c) Die Eignung des Vorschlags für das strafprozessuale Ziel der Wahrheitsfindung 166
III. Zwischenfazit: Verfahrensoptimierung durch das Zusammenbringen von inquisitorischer und adversatorischer Prozessform 167
D. Gesamtfazit 168
E. Ausblick 169
Literaturverzeichnis 171
Anhang 183
Sachwortverzeichnis 199