Soziale Netzwerke in der Demokratie des Grundgesetzes
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Soziale Netzwerke in der Demokratie des Grundgesetzes
Ein verfassungsrechtlicher Blick auf Empirie und Regelungsoptionen
Der Staat, Vol. 57 (2018), Iss. 4 : pp. 501–528
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Dr. Jakob Schemmel LL.M. (NYU), Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie Abteilung 1 (Staatswissenschaft), Universität Freiburg, 79085 Freiburg
Cited By
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Rechtshandbuch Social Media
Social Media im Verfassungsrecht und der einfachgesetzlichen Medienregulierung
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Abstract
Öffentlichkeit ist eines der wichtigsten Elemente der grundgesetzlichen Demokratie. Als Gelingensbedingung der Demokratie ermöglicht sie die politische Willensbildung und wird in ihren individuellen Dimensionen von den Schutzmaßstäben der Kommunikationsgrundrechte umfasst. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob und wie soziale Netzwerke die bisherige Struktur demokratischer Öffentlichkeit verändern. Tatsächlich sind viele der von einflussreichen, US-amerikanischen Stimmen prognostizierten Entwicklungen in Deutschland bisher nur begrenzt zu beobachten. Dennoch kann insbesondere der sich durch die Digitalisierung im Umbruch befindende Medienkonsum ein zukünftiges Einschreiten des Gesetzgebers erforderlich machen. Das Grundgesetz jedenfalls stellt für gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Algorithmen sozialer Netzwerke keine unüberwindbare Hürde dar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Jakob Schemmel, Soziale Netzwerke in der Demokratie des Grundgesetzes | 501 | ||
Ein verfassungsrechtlicher Blick auf Empirie und Regelungsoptionen | 501 | ||
I. Einleitung | 501 | ||
II. Effekte der Digitalisierung auf die politische Öffentlichkeit | 503 | ||
1. Niedergang traditioneller Gatekeeper | 503 | ||
2. und Aufstieg neuer Intermediäre | 505 | ||
III. Ernste Gefahren für die deutsche Demokratie? | 509 | ||
IV. Regelungsstrategien zur Pluralisierung von Diskursräumen | 501 | ||
1. Inhalteregelung | 501 | ||
2. Ausschaltoption | 501 | ||
3. Transparenz- und Hinweispflichten | 501 | ||
4. Rechtspolitischer Regelungsbedarf | 501 | ||
5. Durchsetzungsmöglichkeiten | 501 | ||
V. Verfassungsmäßige Schranken der Regelungen | 501 | ||
1. Betreiber sozialer Netzwerke | 501 | ||
a) Berufsfreiheit | 501 | ||
b) Kommunikationsfreiheiten | 501 | ||
2. Nutzende: Bürger*innen und Medien | 502 | ||
a) Informationsfreiheit | 502 | ||
b) Meinungs- und Pressefreiheit | 502 | ||
VI. Fazit | 502 |