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Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht

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Hering, L. Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht. Der Staat, 57(4), 601-632. https://doi.org/10.3790/staa.57.4.601
Hering, Laura "Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht" Der Staat 57.4, , 601-632. https://doi.org/10.3790/staa.57.4.601
Hering, Laura: Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht, in: Der Staat, vol. 57, iss. 4, 601-632, [online] https://doi.org/10.3790/staa.57.4.601

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Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht

Hering, Laura

Der Staat, Vol. 57 (2018), Iss. 4 : pp. 601–632

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Laura Hering, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg

Abstract

Das europäische Eigenverwaltungsrecht erfreut sich einer stetig wachsenden Bedeutung. Von sowohl rechtspolitischem als auch -dogmatischem Interesse sind dabei die Fragen nach den Verfahrensfehlerfolgen im Allgemeinen und der Heilung und Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern im Besonderen. Denn die Entscheidung, welche Folgen Verfahrensfehler nach sich ziehen, kann erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Legitimation und Akzeptanz von Institutionen als auch der Sicherung ihrer Effizienz und Effektivität haben. Der Beitrag systematisiert die europäische Rechtsprechung insbesondere zu den Rechtsfiguren der Heilung und Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern und konfrontiert sie mit ihren Gegenstücken aus den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Beobachtung, dass die europäische Rechtsprechung ein Netz an Anknüpfungs- und Differenzierungskriterien zur Behandlung von Verfahrens- und Formfehlern entwickelt hat. Dabei knüpft sie an materiell-rechtliche, normbezogene und behörden- bzw. handlungsbezogene Kriterien, sowie die Struktur der beteiligten Interessen an und berücksichtigt zudem die Auswirkungen der Fehlerfolgen. Der Rechtsvergleich verdeutlicht, dass in den mitgliedstaatlichen Verwaltungsrechtsordnungen – bei Unterschieden im Detail – oft ähnliche Kriterien zum Zuge kommen, um darüber zu entscheiden, ob ein Verfahrens- oder Formfehler zur Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung führt. Diese Untersuchung kann unter anderem in der jüngst stattfindenden sowohl interinstitutionellen als auch akademischen Debatte um den Erlass eines europäischen Eigenverwaltungsverfahrensgesetzes, die die Verfahrensfehlerfolgen bisher ausgeklammert hat, fruchtbar gemacht werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Laura Hering, Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht 601
I. Einführung 601
II. Allgemeine Leitlinien der Fehlerfolgen 604
III. Einzelne Anknüpfungs- bzw. Differenzierungskriterien 607
1. Materiell-rechtliche Kriterien 609
2. Normbezogene Kriterien 601
3. Behörden- bzw. handlungsbezogene Kriterien 602
4. Die Struktur der beteiligten Interessen 602
5. Antizipatorische Berücksichtigung der Folgen der Fehlerfolgen 603
IV. Ausblick 603