Demokratische Legitimation zwischen Staatsorganisationsrecht und grundrechtlichem Teilhabeanspruch
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Demokratische Legitimation zwischen Staatsorganisationsrecht und grundrechtlichem Teilhabeanspruch
Ein Beitrag zum Verhältnis von Verfassungsrecht und Verfassungstheorie
Der Staat, Vol. 58 (2019), Iss. 1 : pp. 7–40
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Prof. Dr. Heiko Sauer, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Rechts- und StaatswissenschaftlicheFakultät, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Adenauerallee 24–42, 53113 Bonn
Cited By
-
Der Schutz des Individuums durch das Recht
Sillhalten im Verfassungsprozess – Zum Umgang mit dem Problem der Zwischenzeit in Eilverfahren über Zustimmungsgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht
Sauer, Heiko
2023
https://doi.org/10.1007/978-3-662-66978-5_72 [Citations: 0]
Abstract
Die Verfassungsrechtsprechung und weite Teile des verfassungsrechtlichen Schrifttums gehen davon aus, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Teilhabe an der demokratischen Legitimation der in Deutschland ausgeübten Hoheitsgewalt haben. Der folgende Beitrag rekonstruiert zunächst dieses Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG entnommene Grundrecht auf Legitimationsteilhabe, indem er die legitimationsbezogene Verdrängungsrüge von der kompetenzbezogenen Entleerungsrüge der Wahlberechtigten unterscheidet und darlegt, dass beide Rügen auf unterschiedlichen Begründungssträngen und Prämissen beruhen. Anschließend werden die beiden praktisch relevanten Spielarten des Legitimationsteilhaberechts – das Grundrecht auf Teilhabe an der Legitimation der europäischen Hoheitsgewalt als Abwehrrecht gegen ultra vires-Akte der Unionsorgane und das Grundrecht auf Teilhabe an der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes als Abwehrrecht gegen identitätswidrige Rechtsakte der Unionsorgane – analysiert und das auf die deutsche Staatsgewalt bezogene Legitimationsteilhaberecht als bloße Prämisse ohne operative Konsequenzen sichtbar gemacht. Auf dieser Grundlage wird das Grundrecht auf Legitimationsteilhabe kritisch hinterfragt, wofür wegen seiner zentral auf die Menschenwürde gestützten Herleitung verfassungstheoretische und verfassungsrechtliche Überlegungen angestellt werden. Dabei erweist sich die verbreitete Annahme einer Übertheoretisierung der Verfassungsrechtsprechung als unzutreffend: Namentlich, aber nicht allein im Hinblick auf das repräsentative Demokratiemodell des Grundgesetzes erweist sie sich vielmehr als deutlich untertheoretisiert. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein Grundrecht auf Legitimationsteilhabe verfassungstheoretisch denken lässt, aber nicht Bestandteil des geltenden Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Heiko Sauer: Demokratische Legitimation zwischen Staatsorganisationsrecht und grundrechtlichem Teilhabeanspruch | 7 | ||
Ein Beitrag zum Verhältnis von Verfassungsrecht und Verfassungstheorie | 7 | ||
I. Einführung | 7 | ||
II. Rekonstruktion der Verfassungsrechtsprechung zum Grundrecht auf Legitimationsteilhabe | 10 | ||
1. Konzeptionelle Unabhängigkeit der legitimationsbezogenen Verdrängungsrüge von der kompetenzbezogenen Entleerungsrüge | 10 | ||
2. Herleitung des Grundrechts auf Legitimationsteilhabe | 12 | ||
3. Ausprägungen des Legitimationsteilhaberechts | 14 | ||
a) Das auf die deutsche Staatsgewalt bezogene Legitimationsteilhaberecht als Prämisse | 14 | ||
b) Das Grundrecht auf Teilhabe an der Legitimation der europäischen Hoheitsgewalt als Abwehrrecht gegen ultra vires-Akte der Unionsorgane | 15 | ||
c) Das Grundrecht auf Teilhabe an der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes als Abwehrrecht gegen identitätswidrige Rechtsakte der Unionsorgane | 7 | ||
III. Kritische Würdigung des Grundrechts auf Legitimationsteilhabe | 7 | ||
1. Das Grundrecht auf Teilhabe an der Legitimation der deutschen Staatsgewalt | 7 | ||
a) Die Menschenwürde als Wurzel der Demokratie zwischen Verfassungstheorie und Verfassungsrecht | 7 | ||
b) Funktionale Subjektivierung: die Mobilisierung des Bürgers zur Durchsetzung der Demokratie | 8 | ||
2. Das Grundrecht auf Teilhabe an der Legitimation der Hoheitsgewalt der EU | 8 | ||
a) Keine Übertragung des Legitimationsteilhaberechts auf den europäischen Kontext ohne Inhaberwechsel | 8 | ||
b) Alternativverhältnis von Entleerungsrüge und Verdrängungsrüge | 8 | ||
c) Alleinige Betrachtung des mitgliedstaatlichen Legitimationsstrangs | 8 | ||
3. Das Grundrecht auf Teilhabe an der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes | 8 | ||
a) Verfassungstheoretische und verfassungsrechtliche Anfragen an den Umgang mit der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes | 8 | ||
b) Verfassungsrechtliche Anfragen an den Umgang mit Art. 79 Abs. 3 GG | 9 | ||
IV. Schlussbemerkung | 9 |