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Die normative Kraft der Verfassung

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Wahl, R. Die normative Kraft der Verfassung. . Die Antrittsvorlesung Konrad Hesses in ihrem historischen Kontext. Der Staat, 58(2), 195-222. https://doi.org/10.3790/staa.58.2.195
Wahl, Rainer "Die normative Kraft der Verfassung. Die Antrittsvorlesung Konrad Hesses in ihrem historischen Kontext. " Der Staat 58.2, , 195-222. https://doi.org/10.3790/staa.58.2.195
Wahl, Rainer: Die normative Kraft der Verfassung, in: Der Staat, vol. 58, iss. 2, 195-222, [online] https://doi.org/10.3790/staa.58.2.195

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Die normative Kraft der Verfassung

Die Antrittsvorlesung Konrad Hesses in ihrem historischen Kontext

Wahl, Rainer

Der Staat, Vol. 58 (2019), Iss. 2 : pp. 195–222

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Prof. em. Dr. Rainer Wahl, Institut für Öffentliches Recht – Abt. 5 (Verfassungsrecht), Universität Freiburg, 79098 Freiburg

Cited By

  1. Dynamik, Legitimität, Differenz, Interpretation: Das Grundgesetz wird 70

    Lepsius, Oliver

    Recht und Politik, Vol. 55 (2019), Iss. 2 P.118

    https://doi.org/10.3790/rup.55.2.118 [Citations: 0]

Abstract

Konrad Hesses Formel von der normativen Kraft der Verfassung gehört zu den wirkungsmäch-tigsten Leitvorstellungen des Verfassungsrechts unter dem Grundgesetz. Ihre größte Wirkung hatten die Formel und das zugrundeliegende Denken zum Zeitpunkt der Antrittsvorlesung von Konrad Hesse, weil sie ein Symbol für die gesteigerte Bedeutung der Verfassung in der deutschen Rechts- und Staatsordnung wurde, die sich damals gerade ausbildete. Hesse initiierte einen Hauptstrom des neuen Staatsrechts, nämlich das Denken von der Verfassung her. Die Formel lebte davon, dass sie die Verfassung als Norm ansprach, ihr aber zugleich Kraft und Wirksamkeit zusprach, durch die die Verfassung gegen immer mögliche Machtausübungen behaupten könnte. Nicht zu übersehen ist, dass diese Wirkung paradox erscheint: Hesses Beispiele für die Kraft der Verfassung sind im weiten Teilen keine in den Normen enthaltenen Wirkungen, sondern von außen, von den einzelnen und den Verfassungsorganen gegenüber der Verfassung erbrachten Leistungen, nämlich Anerkennung der Verfassung und Einsatz für sie. Der „Wille zur Verfassung“ von vielen gibt der Verfassung Kraft.

Die im Beitrag eingenommene Perspektive ex ante belegt, dass die Antrittsvorlesung Hesses einen beachtlichen Entwicklungsschritt manifestiert. Hesses Nachdruck auf dem Verwirklichungsaspekt der Verfassungsnormen und vor allem auch seine Interpretationslehre haben große Auswirkungen gehabt und eine Art Entwicklungspfad im Staatsrecht begründet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Rainer Wahl: Die normative Kraft der Verfassung 195
Die Antrittsvorlesung Konrad Hesses in ihrem historischen Kontext 195
I. Der entwicklungsgeschichtliche Blick auf die Antrittsvorlesung von Konrad Hesse 195
1. Die entwicklungsgeschichtliche Sicht ex-ante 195
2. Zur Staatsrechtswissenschaft in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre 197
3. Die zweite Hälfte der 1950er Jahre als Beginn der neuen Verfassungsrechtswissenschaft 200
II. Die Fragestellung von Konrad Hesse 202
III. Hesses Gedankengang im Überblick 195
1. Die Verstärker der Normativität im GG 195
2. Normen sollen verwirklicht werden – der Verwirklichungsimperativ 195
3. Verwirklichung der Verfassungsnormen durch Eintreten von Personen 195
4. Der Wille zur Verfassung 195
5. Norm-interne Faktoren für die Wirksamkeit der Verfassung 195
6. Zusammenfassend 195
IV. Notstandsverfassung 195
V. Kommentare zu zentralen Konzepten 195
1. Die normative Kraft der Verfassung 195
2. Der Wille zur Verfassung: eine problematische Kategorie 196
3. Die Interpretationslehre als direkte Konsequenz von Hesses Verwirklichungsimperativ 196
VI. Schluss 196