Die normative Kraft der Verfassung
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Die normative Kraft der Verfassung
Die Antrittsvorlesung Konrad Hesses in ihrem historischen Kontext
Der Staat, Vol. 58 (2019), Iss. 2 : pp. 195–222
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Prof. em. Dr. Rainer Wahl, Institut für Öffentliches Recht – Abt. 5 (Verfassungsrecht), Universität Freiburg, 79098 Freiburg
Cited By
-
Dynamik, Legitimität, Differenz, Interpretation: Das Grundgesetz wird 70
Lepsius, Oliver
Recht und Politik, Vol. 55 (2019), Iss. 2 P.118
https://doi.org/10.3790/rup.55.2.118 [Citations: 0]
Abstract
Konrad Hesses Formel von der normativen Kraft der Verfassung gehört zu den wirkungsmäch-tigsten Leitvorstellungen des Verfassungsrechts unter dem Grundgesetz. Ihre größte Wirkung hatten die Formel und das zugrundeliegende Denken zum Zeitpunkt der Antrittsvorlesung von Konrad Hesse, weil sie ein Symbol für die gesteigerte Bedeutung der Verfassung in der deutschen Rechts- und Staatsordnung wurde, die sich damals gerade ausbildete. Hesse initiierte einen Hauptstrom des neuen Staatsrechts, nämlich das Denken von der Verfassung her. Die Formel lebte davon, dass sie die Verfassung als Norm ansprach, ihr aber zugleich Kraft und Wirksamkeit zusprach, durch die die Verfassung gegen immer mögliche Machtausübungen behaupten könnte. Nicht zu übersehen ist, dass diese Wirkung paradox erscheint: Hesses Beispiele für die Kraft der Verfassung sind im weiten Teilen keine in den Normen enthaltenen Wirkungen, sondern von außen, von den einzelnen und den Verfassungsorganen gegenüber der Verfassung erbrachten Leistungen, nämlich Anerkennung der Verfassung und Einsatz für sie. Der „Wille zur Verfassung“ von vielen gibt der Verfassung Kraft.
Die im Beitrag eingenommene Perspektive ex ante belegt, dass die Antrittsvorlesung Hesses einen beachtlichen Entwicklungsschritt manifestiert. Hesses Nachdruck auf dem Verwirklichungsaspekt der Verfassungsnormen und vor allem auch seine Interpretationslehre haben große Auswirkungen gehabt und eine Art Entwicklungspfad im Staatsrecht begründet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Rainer Wahl: Die normative Kraft der Verfassung | 195 | ||
Die Antrittsvorlesung Konrad Hesses in ihrem historischen Kontext | 195 | ||
I. Der entwicklungsgeschichtliche Blick auf die Antrittsvorlesung von Konrad Hesse | 195 | ||
1. Die entwicklungsgeschichtliche Sicht ex-ante | 195 | ||
2. Zur Staatsrechtswissenschaft in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre | 197 | ||
3. Die zweite Hälfte der 1950er Jahre als Beginn der neuen Verfassungsrechtswissenschaft | 200 | ||
II. Die Fragestellung von Konrad Hesse | 202 | ||
III. Hesses Gedankengang im Überblick | 195 | ||
1. Die Verstärker der Normativität im GG | 195 | ||
2. Normen sollen verwirklicht werden – der Verwirklichungsimperativ | 195 | ||
3. Verwirklichung der Verfassungsnormen durch Eintreten von Personen | 195 | ||
4. Der Wille zur Verfassung | 195 | ||
5. Norm-interne Faktoren für die Wirksamkeit der Verfassung | 195 | ||
6. Zusammenfassend | 195 | ||
IV. Notstandsverfassung | 195 | ||
V. Kommentare zu zentralen Konzepten | 195 | ||
1. Die normative Kraft der Verfassung | 195 | ||
2. Der Wille zur Verfassung: eine problematische Kategorie | 196 | ||
3. Die Interpretationslehre als direkte Konsequenz von Hesses Verwirklichungsimperativ | 196 | ||
VI. Schluss | 196 |