Liberale Theorie, republikanische Praxis?
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Liberale Theorie, republikanische Praxis?
Was das deutsche Religionsverfassungsrecht legitimiert
Der Staat, Vol. 58 (2019), Iss. 3 : pp. 411–434
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Dominik Rennert, Berlin
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Wie sich das Verhältnis von Religion und Verfassungsstaat richtig bestimmen lässt, beschäf-tigt mit der stärkeren religiösen Pluralisierung wieder die Verfassungstheorie. Die Diskussion kreist dabei vor allem um die staatliche Neutralität. Unter dem Einfluss der liberalen politi-schen Theorie will man sie strenger und „neutraler“ fassen. Mit „Staat ohne Gott“ hat der Würzburger Verfassungsrechtler Horst Dreier diesen Neuansatz jetzt umfassend begründet; das Buch folgt dabei dem breiteren liberalen Trend und arbeitet ihn für das deutsche Verfas-sungsrecht mit großer Übersicht aus. Gerade wegen seines Reflexionsniveaus zeigt das Buch aber recht deutlich die Grenzen des Ansatzes. Die Annahmen der liberalen politischen Theorie lassen sich nicht reibungslos in Verfassungsrecht und Verfassungstheorie übertragen. Die Legitimation des deutschen Religionsverfassungsrechts ergibt sich im positiven Recht nicht aus einem Abgleich mit einer bestimmten politischen Theorie, sondern – republikanischer – aus seiner demokratisch konsentierten Herkunft. Der Beitrag bespricht in seinem ersten Teil das Argument des Buchs. In seinem zweiten Teil entwickelt er anhand von drei Themen, an welche Grenzen der liberale Ansatz im Verfas-sungsrecht stößt und wie sich die Legitimation des deutschen Religionsverfassungsrechts bes-ser fassen lässt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Dominik Rennert, Liberale Theorie, republikanische Praxis? | 411 | ||
I. Einleitung: Zwei Traditionen | 411 | ||
II. Die Legitimität des neuzeitlichen Verfassungsstaats | 412 | ||
1. Zu den Grundlagen | 412 | ||
2. Unterschätzte Neutralität | 414 | ||
3. Kritiken und Gegenkritiken | 418 | ||
III. Rationalismus in Geschichte und Gegenwart | 411 | ||
1. Verfassungsgeschichte: Kulturkampf und antidemokratischer Affekt | 411 | ||
2. Verfassungstheorie: Affektive Intensität und Rationalität im Verfassungsstaat | 411 | ||
3. Verfassungsdogmatik: Neutralität als demokratische Institution | 411 |