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Funke, A. Wenn es doch so einfach wäre. . Replik auf Sophie Schönberger. Der Staat, 58(3), 401-410. https://doi.org/10.3790/staa.58.3.401
Funke, Andreas "Wenn es doch so einfach wäre. Replik auf Sophie Schönberger. " Der Staat 58.3, , 401-410. https://doi.org/10.3790/staa.58.3.401
Funke, Andreas: Wenn es doch so einfach wäre, in: Der Staat, vol. 58, iss. 3, 401-410, [online] https://doi.org/10.3790/staa.58.3.401

Format

Wenn es doch so einfach wäre

Replik auf Sophie Schönberger

Funke, Andreas

Der Staat, Vol. 58 (2019), Iss. 3 : pp. 401–410

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Andreas Funke, Erlangen

Abstract

In Heft 1/2019 des „STAAT“ hat Sophie Schönberger in dem Beitrag „Klärt die Rechtstheorie die Staatsrechtslehre auf?“ kritisch Stellung bezogen zu dem Beitrag des Verfassers über „Grenzen der rechtstheoretischen Aufklärung der Staatsrechtslehre“ (Heft 2/2018). Darin hat der Verfasser einige rechtstheoretische Prämissen der Verfassungsauslegung diskutiert, mit besonderer Berücksichtigung einer jüngeren, von der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens geprägten Strömung des Verfassungsrechtsdenkens. Der Verfasser setzt sich mit der Kritik Schönbergers auseinander und zeigt, dass ihr Vorschlag einer „sozialen Wende der Rechtstheorie“ nicht überzeugt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Berichte und Kritik 401
Andreas Funke: Wenn es doch so einfach wäre, Replik auf Sophie Schönberger 401
I. Noch einmal: Das Anliegen 402
II. Die Kritik 402
1. Verhältnis von Rechtstheorie und Rechtsdogmatik 402
2. Positivität? 404
3. Selbstermächtigung? 405
4. Eine soziale Wende für die Rechtstheorie? 407
III. Stil: sich einlassen 407
IV. Schluss 408