“… und machet zu Jüngern alle Völker“ Von “universellen Verfassungsprinzipien“ und der Weltmission der Prinzipientheorie der Grundrechte
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“… und machet zu Jüngern alle Völker“ Von “universellen Verfassungsprinzipien“ und der Weltmission der Prinzipientheorie der Grundrechte
Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 1 : pp. 27–57
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Akademischer Rat a.Z. Dr. Philip Reimer, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abt. 3 – Rechtstheorie (Prof. Dr. Matthias Jestaedt), Postanschrift: 79085 Freiburg, Dienstgebäude: Hebelstraße 25, 79104
Cited By
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Können und Dürfen. Zur rechtstheoretischen Zentralität eines unterschätzten Begriffspaars
Reimer, Philipp
Rechtstheorie, Vol. 48 (2017), Iss. 4 P.417
https://doi.org/10.3790/rth.48.4.417 [Citations: 0] -
Contested Regime Collisions
Putting proportionality in proportion
Fischer-Lescano, Andreas
2016
https://doi.org/10.1017/CBO9781316411230.014 [Citations: 0]
Abstract
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit dem von Moritz Klatt und Matthias Meister im “Staat“ – 51 (2012), S. 159 ff. - veröffentlichten Aufsatz “Verhältnismäßigkeit als universelles Verfassungsprinzip“ auseinander. Er fragt nach der Zielrichtung der Untersuchung, ob es sich um Verfassungsvergleichung oder Rechtspolitik handele. Er macht schließlich in dem kritisierten Aufsatz die Suche nach Elementen eines globalen Konstitutionalismus als Thema aus. Im Weiteren wird eine Vermischung der Begriffe Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, als Teil der positiven Rechtsordnung, und Prinzipientheorie als ein Gegenstand der Verfassungstheorie kritisiert. Die Elemente des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes werden durchaus kritisch analysiert. Dem schließt sich eine Darstellung der Prinzipientheorie an, bevor die allgemein aufgeführten Gründen analysiert werden, welche die Prinzipientheorie tragen, die aber allesamt zurückgewiesen werden. Von einer Globalisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder der Prinzipientheorie kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil das, was sich davon in anderen Rechtsordnungen niederschlägt, zu uneinheitlich ist.