Die verdrängte Werttheorie und ihre Historisierung. Zu “Lüth“ und den Eigenheiten bundesrepublikanischer Grundrechtstheorie
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Die verdrängte Werttheorie und ihre Historisierung. Zu “Lüth“ und den Eigenheiten bundesrepublikanischer Grundrechtstheorie
Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 1 : pp. 31–59
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Dominik Rennert, Prenzlauer Allee 187, 10405 Berlin.
Cited By
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Das Subsidiaritätsprinzip – europäische Zauberformel oder demokratische Herausforderung für die EU-Bürger?
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Abstract
Das Lüth-Urteil begründete seine außerordentlichen grundrechtsdogmatischen Folgen mit dem grundrechtstheoretischen Vorverständnis von den “Grundrechten als objektiver Wertordnung“. Verfolgt man die Entwicklung dieser “Werttheorie“ in die heutige Zeit, ergibt sich indes ein Paradox: Während die dogmatischen Folgen fortbestehen, wurde sie selbst zunehmend verdrängt und “säkularisiert“. Ihre Folgen sind damit ohne Begründung und nur noch konsensgetragen. Der Beitrag zeigt zunächst in einer Entwicklungsgeschichte der Werttheorie, dass diese Verdrängung in Reaktion auf ihre problematischen Weimarer Vorfahren einer- und ihre Formulierung in die schwierigen Umstände der jungen Bundesrepublik andererseits geschah. Darauf aufbauend geht er in einem zweiten Schritt der Frage nach, ob nicht – wie jüngst vorgeschlagen – eine “Historisierung“ des Lüth-Urteils, eine Bewusstmachung also der einzigartigen Umstände seiner Entstehung und der daraus resultierenden Verdrängung der Werttheorie, den fortbestehenden Konsens der dogmatischen Folgen “sprengen“ könnte. Indes ist die Werttheorie, wie sich zeigt, zu eng verbunden mit dem verfassungstheoretischen Grundverständnis der Bundesrepublik. Dieses Grundverständnis, selbst eine Nachwirkung der traumatischen Erfahrung des Nationalsozialismus, trägt so ihre Folgen weiter. Nur sein Wandel, nicht aber eine dogmatische Historisierung, könnte das Paradox der Werttheorie daher auflösen.