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IDEALITÄT, INTERESSEN, IGNORANZ. Zur schwierigen Gemengelage der internationalen Rechtsstaatsförderung

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Meyer, U. IDEALITÄT, INTERESSEN, IGNORANZ. Zur schwierigen Gemengelage der internationalen Rechtsstaatsförderung. Der Staat, 51(1), 35-55. https://doi.org/10.3790/staa.51.1.35
Meyer, Ulrike "IDEALITÄT, INTERESSEN, IGNORANZ. Zur schwierigen Gemengelage der internationalen Rechtsstaatsförderung" Der Staat 51.1, , 35-55. https://doi.org/10.3790/staa.51.1.35
Meyer, Ulrike: IDEALITÄT, INTERESSEN, IGNORANZ. Zur schwierigen Gemengelage der internationalen Rechtsstaatsförderung, in: Der Staat, vol. 51, iss. 1, 35-55, [online] https://doi.org/10.3790/staa.51.1.35

Format

IDEALITÄT, INTERESSEN, IGNORANZ. Zur schwierigen Gemengelage der internationalen Rechtsstaatsförderung

Meyer, Ulrike

Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 1 : pp. 35–55

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Professor Dr. Ulrike Meyer, Universität Flensburg, Allgemeine Soziologie, Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg.

Abstract

Die internationale Rechtsstaatsförderung ist von multiplen Widersprüchen durchzogen: Dem Status des globalen Ideals stehen sowohl handfeste Schwierigkeiten bei der Implementierung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Transformationsstaaten, Entwicklungsländern, post-conflict societies und failed states als auch Unstimmigkeiten bei der konzeptionellen Konkretisierung dessen, was Rechtsstaatlichkeit im globalen Maßstab heißen kann und soll, gegenüber. Zur Klärung dieser Spannungen rekapituliert der Beitrag die divergenten historischen Vorzeichen, Zielsetzungen und Entwicklungsverläufe der nationalen Rechtsstaatsbildung und des internationalen Rechtsstaatsexports und zeigt auf, dass die aktuellen Dysfunktionalitäten und roll-back-Effekte ihren Ursprung in der analogen Übernahme nationaler Elemente auf die globale Ebene haben. Mit Rekurs auf die grundverschiedenen Ausgangsbedingungen beider Ebenen wird für eine Neuausrichtung der konzeptionellen Festlegung globaler Rechtsstaatlichkeit argumentiert, die – anders als die etablierten Ansätze – Rechtsstaatlichkeit weder abstrakt-theoretisch noch über Institutionen bestimmt, sondern stattdessen die historischen Rechtsstaatsmodelle zum Ausgangspunkt macht und deren politische Gestaltungsideale an die spezifischen Erfordernisse der globalen Ebene anpasst und die Modelle damit aktualisiert. Dazu zieht der Beitrag die beiden “Urkonzepte“ des Rechtsstaatsdenkens – die englische Rule of Law und den deutschen Rechtsstaat – heran, untersucht ihre “Globalisierungstauglichkeit“ und wägt ihre jeweiligen Potentiale ab, den Herausforderungen einer globalen Anwendung zu entsprechen.