Privatheit im Internet als Vertrauensschutz. Eine Neukonstruktion der Europäischen Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz
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Privatheit im Internet als Vertrauensschutz. Eine Neukonstruktion der Europäischen Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 1 : pp. 41–67
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Dr. Johannes Eichenhofer, Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph Gusy, Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld
Cited By
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Regulating Artificial Intelligence
Artificial Intelligence and the Fundamental Right to Data Protection: Opening the Door for Technological Innovation and Innovative Protection
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Rechtshandbuch Zivile Sicherheit
Die Einzelnen im Recht der Zivilen Sicherheit
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‹Dann sind die Menschen Spielbälle der Konzerne›
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Privatsphäre 4.0
Rechtswissenschaftliche Perspektiven auf Privatheit
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Abstract
Das Privatleben der meisten Menschen findet zu immer größeren Teilen im Internet statt. Zugleich werden immer mehr Orte der “analogen Welt“ durch den Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnologie “verdatet“ und vernetzt. Beide Entwicklungen haben zur Folge, dass immer mehr “private Daten“ auf den Servern privater Internetdienstanbieter gespeichert werden, wo sie zur Informationsgewinnung genutzt werden und (jedenfalls potentiell) dem (unbefugten) Zugriff Dritter ausgesetzt sind. Daher wird Privatheit heutzutage überwiegend als bedrohte Sphäre begriffen, ohne diese Vorstellung einer Privatsphäre dabei selbst in Frage zu stellen. Derlei Bemühungen um eine internetspezifische und für die Rechtswissenschaft anschlussfähige Konzipierung von Privatheit stehen gegenwärtig noch am Anfang. Der Beitrag will hierzu einen Beitrag leisten und vorschlagen, den Privatheitsschutz im Internet am Grundsatz des Vertrauensschutzes auszurichten. Dieser Grundsatz ist sowohl für das Staat-Bürger-Verhältnis als auch für die Rechtsbeziehung zwischen Privaten (z.B. Internetnutzer und Internetdienstanbieter) eine rechtlich anerkannte und dogmatisch ausdifferenzierte Rechtsfigur. Der rechtlich ankernannte Schutz des Vertrauens des Internetnutzers in die Einhaltung des objektiven Datenschutzrechts könnte sich als äquivalentes Substitut dafür erweisen, dass der Nutzer den Fluss seiner personenbezogenen Daten im Netz nicht kontrollieren kann. In diese Richtung tendierende Überlegungen finden sich zum Teil schon in der Rechtsprechung von EuGH und EGMR zu den Europäischen Grundrechten auf Privatleben (Art. 8 EMRK, Art. 7 GRC) und Datenschutz (Art. 8 GRC) wieder. Der Beitrag schlägt deshalb eine Neukonstruktion dieser Grundrechte am Grundsatz des Vertrauensschutzes vor.