Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Grundgesetz
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Grundgesetz
Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 1 : pp. 51–76
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
1Prof. Dr. Christian Waldhoff, Universität Bonn, Rechtswissenschaftlicher Fachbereich, Kirchenrechtliches Institut – Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Adenauerallee 24 – 42, 53113 Bonn.
Abstract
Im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes blieb ein Aspekt seiner Entstehungsgeschichte unberücksichtigt: Welchen Einfluss hatte der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus auf die Neukonstituierung 1948/49? Personelle Verbindungslinien können dabei von inhaltlichen Fragen unterschieden werden. Von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates waren zwar fast alle unbelastet, nur eine kleine Minderheit kann jedoch dem Widerstand gegen das überwundene System zugerechnet werden. Ähnliches gilt für die frühen Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts. Entsprechend gering sind auch die inhaltlichen Bezüge zwischen den Sozial- und Verfassungsvorstellungen des Widerstands und dem Grundgesetz samt seiner Interpretation – obgleich die Ausarbeitung von Verfassungsplänen den deutschen Widerstand (auch im internationalen Vergleich) kennzeichnet. Praktisch kaum ein Verfassungskonzept des Widerstands erwies sich als anschlussfähig. Die verfassungsrechtlichen Determinanten für das Grundgesetz kamen demgegenüber von außen: Durch das erste Frankfurter Dokument der westalliierten Siegermächte wurden die wesentlichen Bauprinzipien des Grundgesetzes festgelegt. Der antiwestliche Affekt, die Vernachlässigung legitimatorischer Grundfragen gegenüber der Wiederherstellung des Rechts, die einseitig negative Wahrnehmung der Weimarer Reichsverfassung sowie sozialutopische Ideen in den Plänen des Widerstands verhinderten bis zu einem gewissen Grad die Relevanz der Ausarbeitungen.