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PRIMITIVE STAATSTHEORIE

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Haack, S. PRIMITIVE STAATSTHEORIE. Der Staat, 51(1), 57-89. https://doi.org/10.3790/staa.51.1.57
Haack, Stefan "PRIMITIVE STAATSTHEORIE" Der Staat 51.1, , 57-89. https://doi.org/10.3790/staa.51.1.57
Haack, Stefan: PRIMITIVE STAATSTHEORIE, in: Der Staat, vol. 51, iss. 1, 57-89, [online] https://doi.org/10.3790/staa.51.1.57

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PRIMITIVE STAATSTHEORIE

Haack, Stefan

Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 1 : pp. 57–89

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Professor Dr. Stefan Haack, Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn.

Cited By

  1. Eine neue Verfassung für Deutschland. Art. 146 GG und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

    Schilling, Theodor

    Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 1 P.95

    https://doi.org/10.3790/staa.53.1.95 [Citations: 0]

Abstract

In der gegenwärtigen Diskussion der Wissenschaft vom öffentlichen Recht über ihre eigenen Grundlagen fehlt es bislang an einer Theorie, die dazu imstande erscheint, das Wesen des Staates juristisch fassbar zu machen und handhabbar werden zu lassen. Angesichts der Veränderungen, denen die Staatlichkeit heute mehr denn je unterliegt, wird dafür plädiert, eine solche Theorie möglichst voraussetzungslos, zugespitzt ausgedrückt also: “primitiv“, zu konzipieren. Zur Grundlegung einer solchen primitiven Staatstheorie wird zunächst die methodologische Frage erörtert, in welcher Weise eine solche juristische Theorie über das Wesen des Staates zu gewinnen sein könnte. Als Kerninhalt einer primitiven Staatstheorie werden sodann vier Komponenten jedweder Form von Staatlichkeit dargestellt: die ideelle Basis der staatlichen Ordnung, das hieraus sich ergebende Recht, die Organe und Institutionen, die dieses Recht setzen und praktizieren, und sodann die Integration des Einzelnen in diesen Staat. Von einem solcherart “primitiven“ Staatsdenken her wird Souveränität als die Fähigkeit eines Verbandes definiert, sich selbst eine höchstrangige und unabgeleitete Ordnung zu geben.