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Reform der Pflegeversicherung und rechtliche Betreuung – Integration und Finanzierung als zentrale Aufgaben einer Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur

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Pitschas, R., Thiele, G. Reform der Pflegeversicherung und rechtliche Betreuung – Integration und Finanzierung als zentrale Aufgaben einer Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 83(4), 57-65. https://doi.org/10.3790/vjh.83.4.57
Pitschas, Rainer and Thiele, Günter "Reform der Pflegeversicherung und rechtliche Betreuung – Integration und Finanzierung als zentrale Aufgaben einer Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur" Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 83.4, , 57-65. https://doi.org/10.3790/vjh.83.4.57
Pitschas, Rainer/Thiele, Günter: Reform der Pflegeversicherung und rechtliche Betreuung – Integration und Finanzierung als zentrale Aufgaben einer Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, vol. 83, iss. 4, 57-65, [online] https://doi.org/10.3790/vjh.83.4.57

Format

Reform der Pflegeversicherung und rechtliche Betreuung – Integration und Finanzierung als zentrale Aufgaben einer Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur

Pitschas, Rainer | Thiele, Günter

Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Vol. 83 (2014), Iss. 4 : pp. 57–65

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Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

  • Rainer Pitschas, Prof. Dr. jur. habil., Dr. h.c., Diplom-Verwaltungswirt, geb. am 7.7.1944 in Deutsch-Krone. Studium der Rechtswissenschaft, Politik- und Verwaltungswissenschaft in Berlin, Freiburg i. Br. und Speyer. Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Habilitation am Institut für Politik und Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Berufspraktische Tätigkeiten in der Sozialverwaltung des Landes Berlin und freiberufliche Institutionenberatung. Von 1989–2009 Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und internationale Beziehungen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer; Rufe an die Universitäten Kiel und Augsburg. Seit 2010 Seniorprofessor in Speyer (Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft); seit 2012 Erster Stellvertretender Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen. Arbeitsund Forschungsgebiete: Sozial- und Gesundheitsrecht, Risikoverwaltung und Daseinsvorsorge.
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Alice Salomon Hochschule Berlin

  • Günter Thiele, Prof. Dr., Diplom-Ökonom, Magister rer.publ., Assessor des Verwaltungsdienstes, geb. 1952. Studium der Ökonomie an der Universität Hannover, Studium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Wirtschaftsreferendariat beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Promotion 2004 an der Universität Bielefeld zum “Doctor of Public Health“. Berufspraktische Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung und im Krankenhaus; zuletzt Verwaltungsdirektor einer Klinik in Berlin. Von 1994 bis 2009 Professor für Krankenhausbetriebslehre und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Katholischen Hochschule Freiburg. Seit 2009 Professor für Betriebswirtschaft und Gesundheitsmanagement an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Seit 2014 Studiengangsleiter des Bachelor-Studiengangs Gesundheits- und Pflegemanagement. Arbeits- und Forschungsgebiete: Sozialökonomie, Arbeitsmarkt Pflege, Pflegeökonomie und Pflegewirtschaftslehre.
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Abstract

Programmatik und Infrastruktur einer zu erneuernden qualitativen Pflege stehen seit Längerem im Kreuzfeuer der Kritik. Die Bundesregierung versucht dieser Kritik kurzfristig mit der Weiterentwicklung des Pflegerechts durch eine Leistungsverbesserung im Pflegeverhältnis zu begegnen. Eine Weiterentwicklung des bisherigen Pflegebegriffs wird dagegen vertagt. Im Sinne einer gesamtheitlichen Verantwortung für die Gestaltung von Pflegeverhältnissen wird in dem Beitrag für eine Re-Kommunalisierung der Betreuung der Pflegebedürftigen in Pflegenetzwerken plädiert. Eine Konsequenz davon wäre, dass die Trennung von sozialer und rechtlicher Betreuung aufgehoben und durch eine Pflegereform zu einem einheitlichen Sozialund Rechtsschutz der Pflegebedürftigen zusammengeführt werden müsste. Vor allem Demenzkranke, die durch Institutionen versorgt werden, brauchen soziale und rechtliche Betreuung. Diese Aufgabe könnten die Leitungskräfte des Pflegemanagements mit entsprechender Weiterbildung wahrnehmen. Damit wäre eine einheitliche Betreuung im jeweiligen Pflegeverhältnis gewährleistet. Im Rahmen eines Modellversuchs, finanziert durch den Innovationsfonds, könnte die Honorierung dieser zusätzlichen qualitativen und quantitativen Arbeit der Leitungskräfte eruiert werden. Daneben wäre zu ermitteln, wie sich diese Aufgabe mit der Managementagenda der Einrichtung verträgt. Auf Dauer, so unser Vorschlag, wäre die Finanzierung der sozialen und rechtlichen Betreuung durch den erweiterten Pflegevorsorge- und Betreuungsfonds zu sichern.

Summary: The adequacy of policies and the infrastructure necessary for high quality social care services have been subject to controversy for some time now. Based on a holistic approach to social responsibility, this article argues for a re-municipalisation of care and support services in the form of care networks. This would imply ending the independent provision of social and legal care services and to combine them through a reform of the system of long-term care insurance. Particularly dependent persons with dementia who live in care homes require social and legal care services. Senior care managers could potentially provide such services, if properly trained. This would ensure an uniformity in the provision of care, but needs at the time financial support by the long-term care provident fund within Germany’s long-term care insurance.

JEL Classification: I13, I18, K32