Revolution und reines Recht – Eine Zerreissprobe
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Revolution und reines Recht – Eine Zerreissprobe
Wendischhoff, Friederike Meyer zu
Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 1 : pp. 59–85
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Stud. iur. Friederike Meyer zu Wendischhoff, Talstraße 21, 07743 Jena.
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In dem Aufsatz wird das Verhältnis von reinem Recht im Sinne Kelsens zu Revolutionen als faktischen Vorgängen untersucht. Es wird nachgewiesen, dass Kelsen in seinen Schriften durchaus nicht so fern von moralischen Werturteilen war, wie er in seiner Reinen Rechtslehre vorgibt. Trotzdem vertritt er einen wertneutralen Revolutionsbegriff, demzufolge in der Revolution ein Austausch der Grundnorm liege, ohne dass es hierfür eine Legitimationsgrundlage gibt. Was einen Staat dabei von einer Räuberbande unterscheidet, liegt in dem als mystisch qualifizierten Begriff der Spezifizität des Rechts.
Bei der Beschreibung der Revolution in der Rechtsordnung stößt die strikte von Kelsen durchgeführte Trennung von Sein und Sollen auf ihre Grenzen. Für Gerichte, welche in solchen Situationen zu entscheiden haben, welches Recht anzuwenden ist, ist es schwer, sich am Parameter der Wirksamkeit zu orientieren. Zudem tragen sie durch die Entscheidung zur Wirksamkeit einer einen oder anderen der konfligierenden Rechtsordnungen bei.