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Irrungen und Wirrungen um den Pouvoir Constituant. Die Entwicklung des Konzepts der Verfassungsidentität im deutschen Verfassungsrecht seit 1871

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Polzin, M. Irrungen und Wirrungen um den Pouvoir Constituant. Die Entwicklung des Konzepts der Verfassungsidentität im deutschen Verfassungsrecht seit 1871. Der Staat, 53(1), 61-94. https://doi.org/10.3790/staa.53.1.61
Polzin, Monika "Irrungen und Wirrungen um den Pouvoir Constituant. Die Entwicklung des Konzepts der Verfassungsidentität im deutschen Verfassungsrecht seit 1871" Der Staat 53.1, , 61-94. https://doi.org/10.3790/staa.53.1.61
Polzin, Monika: Irrungen und Wirrungen um den Pouvoir Constituant. Die Entwicklung des Konzepts der Verfassungsidentität im deutschen Verfassungsrecht seit 1871, in: Der Staat, vol. 53, iss. 1, 61-94, [online] https://doi.org/10.3790/staa.53.1.61

Format

Irrungen und Wirrungen um den Pouvoir Constituant. Die Entwicklung des Konzepts der Verfassungsidentität im deutschen Verfassungsrecht seit 1871

Polzin, Monika

Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 1 : pp. 61–94

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Professor Dr. Monika Polzin, LL.M. (NYU), Juniorprofessorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Völkerrecht, Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg.

Cited By

  1. Legal Counterrevolution: Property and Judicial Power in the Weimar Republic

    Maier, Clara

    (2024) P.1

    https://doi.org/10.1017/S1479244324000118 [Citations: 0]

Abstract

Der Aufsatz untersucht das Konzept der Verfassungsidentität aus der rechtshistorischen Perspektive und geht der Frage nach, wie sich das Konzept der Verfassungsidentität im Rahmen der deutschen Verfassungsgeschichte seit 1871 bis zur heutigen Zeit entwickelt hat. Diese Perspektive zeigt auf, anhand welcher Grundannahmen und (historischer) Konstellationen das Konzept der Verfassungsidentität entwickelt wurde und trägt so dazu bei, das Konzept zu entmystifizieren.

Der Aufsatz stellt heraus, dass das Konzept der Verfassungsidentität während der Reichsverfassung von 1871 grundsätzlich unbekannt war. Erst im Rahmen der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wird die Grundlage für seine Entwicklung gelegt. Im Jahr 1928 wird die Begrifflichkeit der Verfassungsidentität von den demokratiekritischen Staatsrechtslehrern Carl Schmitt und Carl Bilfinger erstmals eingeführt. Beide verwenden – im Rahmen unterschiedlicher verfassungstheoretischer Herleitungen – die Begrifflichkeiten “Identität und Kontinuität der Verfassung als eines Ganzen“ (Schmitt) bzw. “Identität des Verfassungssystems“ (Bilfinger), um implizite inhaltliche Schranken für Verfassungsänderungen im Rahmen der Weimarer Reichsverfassung zu begründen. Die theoretischen Konzepte von Schmitt und Bilfinger spielen dann bei der Ausarbeitung von Art. 79 Abs. 3 GG keine Rolle. Erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wird zunächst in der Lehre durch eine Betrachtung von Art. 79 Abs. 3 GG im Lichte der Lehre Carl Schmitts und schließlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der europäischen Integration das Konzept der Verfassungsidentität (wieder-) entdeckt und weiterentwickelt.