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Wiegand, M., Zabel, B. Der demokratische Verfassungsstaat zwischen Ideal und Wirklichkeit. Anmerkungen zum Freiheitsverständnis der Moderne. Der Staat, 50(1), 73-101. https://doi.org/10.3790/staa.50.1.73
Wiegand, Marc André and Zabel, Benno "Der demokratische Verfassungsstaat zwischen Ideal und Wirklichkeit. Anmerkungen zum Freiheitsverständnis der Moderne" Der Staat 50.1, , 73-101. https://doi.org/10.3790/staa.50.1.73
Wiegand, Marc André/Zabel, Benno: Der demokratische Verfassungsstaat zwischen Ideal und Wirklichkeit. Anmerkungen zum Freiheitsverständnis der Moderne, in: Der Staat, vol. 50, iss. 1, 73-101, [online] https://doi.org/10.3790/staa.50.1.73

Format

Der demokratische Verfassungsstaat zwischen Ideal und Wirklichkeit. Anmerkungen zum Freiheitsverständnis der Moderne

Wiegand, Marc André | Zabel, Benno

Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 1 : pp. 73–101

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1Dr. Marc André Wiegand, Knorrpromenade 8, 10245 Berlin.

2Dr. Benno Zabel B.A., Universität Leipzig, Juristenfakultät, Burgstraße 27, 04109 Leipzig.

Abstract

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon hat gezeigt, dass bei zunehmender Integration des Nationalstaates in den supranationalen Ordnungsrahmen der Europäischen Union auch in rechtspraktischer Hinsicht die Frage unvermeidlich wird, wie weit eine solche supranationale Ordnung in traditionell hoheitliche Kompetenzen des Staates hineinreichen kann, ohne dass dieser seine Eigenschaft als “Staat“ verliert. Damit ist die Frage verbunden, wie weit die Selbstbestimmung des Demos in einem bereits institutionalisierten supranationalen Organisationszusammenhang reichen kann. Auch wenn das BVerfG diese Frage mit dem Ansatz zu lösen versucht, dass es einen aus Art. 1 GG fließenden und sich in Art. 38 GG konkretisierenden Anspruch auf Teilhabe an der öffentlichen Gewalt herleitet, dürfte sich das Problem wohl kaum durch einen unmittelbaren Zugriff auf die verfassungs- und europarechtliche Dogmatik bewältigen lassen. Vielmehr stellt sich hier die vorgängige Frage nach Inhalt und Reichweite des Demokratieprinzips überhaupt, insbesondere im Hinblick auf dessen subjektivrechtliche Wendung. Die Verhältnisbestimmung von individueller Partizipation und institutionalisierter Dezision bedarf daher zunächst einer grundlegenden Erörterung, und zwar hinsichtlich der Frage, wie sich ein modernes Freiheitsverständnis überhaupt zu einer durch tradierte Begriffe geprägten Staatsformenlehre verhält. In diesem Sinne will der vorliegende Aufsatz zu einer Begriffsklärung beitragen, die sich an der ideengeschichtlichen Entwicklung, nicht zuletzt an dem ordnungsbildenden Zusammenhang von Staatsform und Freiheitsrecht orientiert, um schließlich einen Rahmen zu skizzieren, innerhalb dessen die Zukunft des demokratischen Nationalstaates sinnvollerweise diskutiert werden kann.