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Lange, F. Der Dehler-Faktor – Die widerwillige Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts durch die Staatsrechtslehre. Der Staat, 56(1), 77-105. https://doi.org/10.3790/staa.56.1.77
Lange, Felix "Der Dehler-Faktor – Die widerwillige Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts durch die Staatsrechtslehre" Der Staat 56.1, , 77-105. https://doi.org/10.3790/staa.56.1.77
Lange, Felix: Der Dehler-Faktor – Die widerwillige Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts durch die Staatsrechtslehre, in: Der Staat, vol. 56, iss. 1, 77-105, [online] https://doi.org/10.3790/staa.56.1.77

Format

Der Dehler-Faktor – Die widerwillige Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts durch die Staatsrechtslehre

Lange, Felix

Der Staat, Vol. 56 (2017), Iss. 1 : pp. 77–105

1 Citations (CrossRef)

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Felix Lange, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Humboldt- Universität Berlin, Institut für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Cited By

  1. Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System

    Wer beeinflusst hier wen?

    Günther, Frieder

    2023

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_19-1 [Citations: 0]

Abstract

Die Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts im September 1951 revolutionierte das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Ein neuer mächtiger Akteur beanspruchte die Deutungshoheit in verfassungsrechtlichen Fragen für sich. Dagegen hatte die Mehrheit der Staatsrechtslehrer bereits auf der Staatsrechtslehrertagung von 1950 die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit betont. Entsprechend zeigte sich die Zunft skeptisch, als das Gericht im Statusbericht und im Wehrstreit gegenüber Bundesjustizministerium und Bundesregierung auf eine unabhängige Rolle drängte. Auf Grundlage einiger bisher nicht ausgewerteter Archivquellen zeigt dieser Aufsatz, wie die anfängliche Ablehnung langsam einer positiveren oder zumindest neutraleren Grundhaltung gegenüber dem Gericht wich. Dabei trugen insbesondere die polemischen Angriffe des Bundesjustizministers Thomas Dehler auf das Gericht dazu bei, dass einige regierungsnahe Staatsrechtslehrer davon absahen, sich weiterhin kritisch zum Gericht zu positionieren.