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von Bogdandy, A. Zur sozialwissenschaftlichen Runderneuerung der Verfassungsvergleichung. Eine hegelianische Reaktion auf Ran Hirschls Comparative Matters. Der Staat, 55(1), 103-115. https://doi.org/10.3790/staa.55.1.103
von Bogdandy, Armin "Zur sozialwissenschaftlichen Runderneuerung der Verfassungsvergleichung. Eine hegelianische Reaktion auf Ran Hirschls Comparative Matters" Der Staat 55.1, , 103-115. https://doi.org/10.3790/staa.55.1.103
von Bogdandy, Armin: Zur sozialwissenschaftlichen Runderneuerung der Verfassungsvergleichung. Eine hegelianische Reaktion auf Ran Hirschls Comparative Matters, in: Der Staat, vol. 55, iss. 1, 103-115, [online] https://doi.org/10.3790/staa.55.1.103

Format

Zur sozialwissenschaftlichen Runderneuerung der Verfassungsvergleichung. Eine hegelianische Reaktion auf Ran Hirschls Comparative Matters

von Bogdandy, Armin

Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 1 : pp. 103–115

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Prof. Dr. Armin von Bogdandy, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg

Cited By

  1. The Future of European Legal Scholarship: Empirical Jurisprudence

    Dyevre, Arthur | Wijtvliet, Wessel | Lampach, Nicolas

    SSRN Electronic Journal , Vol. (2017), Iss.

    https://doi.org/10.2139/ssrn.3050486 [Citations: 1]
  2. Comparative Constitutional Studies: Two Fields or One?

    Roux, Theunis

    Annual Review of Law and Social Science, Vol. 13 (2017), Iss. 1 P.123

    https://doi.org/10.1146/annurev-lawsocsci-110316-113534 [Citations: 2]

Abstract

Der Beitrag erörtert anhand einer Auseinandersetzung mit Ran Hirschls Buch Comparative Matters zentrale Fragen der Verfassungsvergleichung. Laut Hirschl soll die vergleichende Politikwissenschaft gegenüber der Verfassungsvergleichung die Führung übernehmen. Er rechtfertigt dies mit dem Rückstand der traditionellen Verfassungsvergleichung gegenüber dem politikwissenschaftlichen Vergleich politischer Systeme, insbesondere dessen methodische Strenge gegenüber der angeblich “amorphous methodological matrix“ der bisherigen Verfassungsvergleichung. Hirschl zielt dabei im Kern auf sozialwissenschaftliches Erklären mit der Kategorie der Kausalität ab. Dem stellt der Beitrag ein hegelianisches Verständnis gegenüber, wonach das Recht eine Ausdrucksform des objektiven Geistes bildet. Rechtswissenschaft hat es danach mit einem Phänomen zu tun, das sich vor allem durch Intersubjektivität und Normativität auszeichnet. Entsprechend stehen das Verstehen normativer, also Geltung beanspruchender Akte sowie Konstruktion und Pflege normativer Strukturen und Gründe im Mittelpunkt rechtswissenschaftlicher Forschung, gerade auch der Rechtsvergleichung. Dies wird anhand der Herausforderungen der Rechtsvergleichung im europäischen Rechtsraum illustriert.