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L' État – qu'est-ce que c'est? Die Wissenschaft vom öffentlichen Recht und ihre Methoden nach sechzig Jahren Arbeit mit dem Grundgesetz

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Haack, S. L' État – qu'est-ce que c'est? Die Wissenschaft vom öffentlichen Recht und ihre Methoden nach sechzig Jahren Arbeit mit dem Grundgesetz. Der Staat, 49(1), 107-129. https://doi.org/10.3790/staa.49.1.107
Haack, Stefan "L' État – qu'est-ce que c'est? Die Wissenschaft vom öffentlichen Recht und ihre Methoden nach sechzig Jahren Arbeit mit dem Grundgesetz" Der Staat 49.1, , 107-129. https://doi.org/10.3790/staa.49.1.107
Haack, Stefan: L' État – qu'est-ce que c'est? Die Wissenschaft vom öffentlichen Recht und ihre Methoden nach sechzig Jahren Arbeit mit dem Grundgesetz, in: Der Staat, vol. 49, iss. 1, 107-129, [online] https://doi.org/10.3790/staa.49.1.107

Format

L' État – qu'est-ce que c'est? Die Wissenschaft vom öffentlichen Recht und ihre Methoden nach sechzig Jahren Arbeit mit dem Grundgesetz

Haack, Stefan

Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 1 : pp. 107–129

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1Prof. Dr. Stefan Haack, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Rechtsund Staatswissenschaftliche Fakultät, Adenauerallee 18 – 22, 53113 Bonn.

Cited By

  1. Ordnungstranszendendierende Verfassungsdogmatik im Kontext der Staatlichkeitsfrage. Anmerkungen zum Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus rechts- und staatstheoretischer Sicht

    Haack, Stefan

    Rechtstheorie, Vol. 43 (2012), Iss. 3 P.325

    https://doi.org/10.3790/rth.43.3.325 [Citations: 1]
  2. PRIMITIVE STAATSTHEORIE

    Haack, Stefan

    Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 1 P.57

    https://doi.org/10.3790/staa.51.1.57 [Citations: 1]

Abstract

Die zurückliegenden sechs Jahrzehnte deutscher Verfassungsdogmatik erscheinen, bei allen Erfolgen und aller praktischen Bewährung, von einem grundsätzlichen und folgenreichen Defizit an staatstheoretischer Reflexion geprägt, das nunmehr, im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung des öffentlichen Rechts, bewusst wird. Der vorliegende Beitrag plädiert dafür, ein anspruchsvolles Konzept von Staatlichkeit in die Verfassungsdogmatik zu re-integrieren. Der Ansatz hierzu findet sich in einer Interpretation des öffentlichen Rechts ebenso wie des Staates vom Gesichtspunkt der Ordnung her, der als Dreh- und Angelpunkt eines leistungsfähigen Rechts- und Staatsdenkens herausgestellt wird. Die Zusammenhänge eines solchen staatstheoretischen Ordnungsdenkens zur juristischen Methodik werden herausgearbeitet. Eine Staatsrechtsrechtlehre, die sich ihrer Aufgabe von dieser Seite her nähert, wird als wissenschaftlich anspruchsvoll dargestellt.