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Gärditz, K. Der digitalisierte Raum des Netzes als emergente Ordnung und die repräsentativ-demokratische Herrschaftsform. Der Staat, 54(1), 113-139. https://doi.org/10.3790/staa.54.1.113
Gärditz, Klaus Ferdinand "Der digitalisierte Raum des Netzes als emergente Ordnung und die repräsentativ-demokratische Herrschaftsform" Der Staat 54.1, , 113-139. https://doi.org/10.3790/staa.54.1.113
Gärditz, Klaus Ferdinand: Der digitalisierte Raum des Netzes als emergente Ordnung und die repräsentativ-demokratische Herrschaftsform, in: Der Staat, vol. 54, iss. 1, 113-139, [online] https://doi.org/10.3790/staa.54.1.113

Format

Der digitalisierte Raum des Netzes als emergente Ordnung und die repräsentativ-demokratische Herrschaftsform

Gärditz, Klaus Ferdinand

Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 1 : pp. 113–139

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Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, Adenauerallee 24–42, 53113 Bonn

Cited By

  1. The Rule of Law in Cyberspace

    The Impact of Artificial Intelligence on the Structures of the Modern Public Sphere

    Vesting, Thomas

    2022

    https://doi.org/10.1007/978-3-031-07377-9_8 [Citations: 0]

Abstract

Der digitalisierte Raum des Netzes ist eine emergente Ordnung, hat also Eigenschaften, die sich von den vernetzten Individuen abstrahieren lassen und als assoziative Muster erst auf einer Makroebene hervortreten. Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich diese entformalisierte, dezentrale Ordnungsbildung zur Formalität repräsentativ-demokratischer Herrschaftsform verhält. Technische Entwicklungen haben schon immer ebenso die Rechtsetzung herausgefordert wie sie vom Recht begleitet und ermöglicht worden sind. Auch die digitale Netzwelt lässt sich weder aus ihrer Verankerung in der der analogen Welt noch aus dem Recht herauslösen. Berührt sind eher traditionelle Fragen der Verteilung von Freiheitschancen in einer sich stets verändernden Gesellschaft. Soweit sich eine breitere und diffusere Gegenöffentlichkeit etabliert, stellt dies die Institutionen der repräsentativen Demokratie nicht in Frage. Vielmehr ermöglichen gerade Formalisierung der Willensbildung, Distanzierung von den Akteuren und demokratische Beweglichkeit in der Zeit einen angemessenen Umgang mit der fluiden Netzwelt, deren rechtliche Rahmenbedingungen und Risiken weiterhin öffentlicher Politisierung sowie Entscheidung zugänglich bleiben.