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Seibert-Fohr, A. Richterbestellung im Verfassungswandel. Der Einfluss des Individualrechtsschutzes auf Funktion und Auswahl oberster Richter in Europa. Der Staat, 49(1), 130-156. https://doi.org/10.3790/staa.49.1.130
Seibert-Fohr, Anja "Richterbestellung im Verfassungswandel. Der Einfluss des Individualrechtsschutzes auf Funktion und Auswahl oberster Richter in Europa" Der Staat 49.1, , 130-156. https://doi.org/10.3790/staa.49.1.130
Seibert-Fohr, Anja: Richterbestellung im Verfassungswandel. Der Einfluss des Individualrechtsschutzes auf Funktion und Auswahl oberster Richter in Europa, in: Der Staat, vol. 49, iss. 1, 130-156, [online] https://doi.org/10.3790/staa.49.1.130

Format

Richterbestellung im Verfassungswandel. Der Einfluss des Individualrechtsschutzes auf Funktion und Auswahl oberster Richter in Europa

Seibert-Fohr, Anja

Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 1 : pp. 130–156

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1Dr. Anja Seibert-Fohr, LL.M., Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg.

Abstract

Der Aufsatz nimmt die Diskussion um die Verfassungsrichterbestellung zum Anlass, um auf aktuelle Verfassungsreformen im europäischen Ausland hinzuweisen und in einen breiteren Entwicklungszusammenhang zu stellen. Am Beispiel der jüngsten Verfassungsänderungen in England und Frankreich weist die Autorin nach, dass mit der zunehmenden Bedeutung des Grundrechtsschutzes tiefgreifende verfassungsorganisatorische Änderungen einhergehen, die langfristig auch Einfluss auf die Richterbestellung haben. Dabei geht sie insbesondere auf die im Juli 2008 in Frankreich verabschiedete Verfassungsänderung zur Modernisierung der Institutionen der Fünften Republik und die nun bevorstehende Einführung der konkreten Normenkontrolle durch den Conseil constitutionnel sowie den im Oktober 2009 geschaffenen britischen Supreme Court ein. Die mit diesen Reformen einhergehenden Forderungen nach einer wirksameren institutionellen Absicherung der richterlichen Unabhängigkeit haben dazu geführt, dass in mehreren Staaten inzwischen der Einfluss der politischen Gewalten durch die Einrichtung unabhängiger Berufungskommissionen zurückgedrängt wurde.