Theologie als staatsrechtswissenschaftliches Argument: Hans Kelsen und Carl Schmitt
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Theologie als staatsrechtswissenschaftliches Argument: Hans Kelsen und Carl Schmitt
Der Staat, Vol. 47 (2008), Iss. 2 : pp. 163–186
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1Prof. Dr. Volker Neumann, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Staatstheorie, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
Cited By
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Abstract
Ziele des Aufsatzes sind die Herausarbeitung der Übereinstimmungen und Unterschiede in den Äußerungen von Hans Kelsen und Carl Schmitt zu dem Thema “Theologie und Staatsrechtslehre“ und der Nachweis, dass dieses Thema keinen beliebigen Ort in der deutschen Geistesgeschichte hat, sondern eine Antwort auf ein grundlegendes und hausgemachtes Problem der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs zu geben versucht. Dieses Problem steckt in der Annahme, dass der Staat dem Recht kategorial und historisch vorgehe, aber gleichwohl rechtlichen Bindungen unterliege. Georg Jellinek wollte das Problem mit der Lehre von der rechtlichen Selbstverpflichtung des Staates lösen, die Kelsen zu der generellen Kritik veranlasste, die deutsche Staatsrechtslehre leide an Ungereimtheiten und Widersprüchen, die den erkenntnistheoretischen Mängeln der Theologie nachgebildet seien. Schmitt griff Kelsens Analogisierung von Staatsrecht und Theologie auf und wendete sie ins Positive: “Alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre sind säkularisierte theologische Begriffe“. Seine Argumentation setzt steil an und führt hoch hinaus, landet aber bei der eher schlichten Erkenntnis, dass souverän ist, wer sich machtpolitisch durchsetzt.