Zur Strafbarkeit der Befruchtung einer befruchteten Eizelle
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Zur Strafbarkeit der Befruchtung einer befruchteten Eizelle
Anmerkungen zu BayObLG, Urt. v. 4. 11. 2020 – 206 St RR 1459/19
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 73–81
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Josef Franz Lindner, Dr. iur., Professor an der Universität Augsburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie.
Abstract
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass das Auftauen von kryokonservierten imprägnierten Eizellen im Vorkernstadium zum Zwecke der Herbeiführung der Schwangerschaft einer Frau, von der die Eizelle nicht stammt, nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar ist. Das Gericht hat angenommen, dass solche Eizellen noch nicht als befruchtet anzusehen sind und das Auftauen der Eizelle, durch welches die Verschmelzung der Zellkerne ausgelöst wird, eine Befruchtung darstellt. Der Beitrag beleuchtet zunächst die Ontologie der Eizelle und setzt sich im Folgenden kritisch mit den Entscheidungsgründen auseinander. Insbesondere widerlaufe die Entscheidung dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 ESchG, der zwischen der befruchteten Eizelle und der späteren Kernverschmelzung differenziert. Zudem wird die fehlende Diskussion der Verfassungskonformität des Verbots der Eizellspende kritisiert. Der Verfasser sieht die Entscheidung als Beleg für die Reformbedürftigkeit des Fortpflanzungsmedizinrechts.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Josef Franz Lindner: Zur Strafbarkeit der Befruchtung einer befruchteten Eizelle | 73 | ||
Anmerkungen zu BayObLG, Urt. v. 4.11.2020–206 St RR 1459/19 | 73 | ||
I. Einleitung | 73 | ||
II. Das Verbot der Eizellspende als Paradigma des Embryonenschutzgesetzes | 74 | ||
III. Zur Ontologie der Eizelle | 74 | ||
IV. Die Berufungsentscheidung des LG Augsburg | 75 | ||
V. Die Revisionsentscheidung des BayObLG | 76 | ||
VI. Fazit | 80 | ||
Abstract | 81 |