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Anspruch auf Zustimmung der Ethikkommission zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei individuell schwerwiegender Erbkrankheit?

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Hillgruber, C. Anspruch auf Zustimmung der Ethikkommission zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei individuell schwerwiegender Erbkrankheit?. . Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 5. 11. 2020 – 3 C 12/19. Zeitschrift für Lebensrecht, 30(1), 61-72. https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.61
Hillgruber, Christian "Anspruch auf Zustimmung der Ethikkommission zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei individuell schwerwiegender Erbkrankheit?. Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 5. 11. 2020 – 3 C 12/19. " Zeitschrift für Lebensrecht 30.1, , 61-72. https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.61
Hillgruber, Christian: Anspruch auf Zustimmung der Ethikkommission zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei individuell schwerwiegender Erbkrankheit?, in: Zeitschrift für Lebensrecht, vol. 30, iss. 1, 61-72, [online] https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.61

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Anspruch auf Zustimmung der Ethikkommission zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei individuell schwerwiegender Erbkrankheit?

Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 5. 11. 2020 – 3 C 12/19

Hillgruber, Christian

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 61–72

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Christian Hillgruber, Dr. iur., Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Direktor des Instituts für Kirchenrecht.

Abstract

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Entscheidung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik, die Zustimmung zu der beantragten Durchführung einer PID zu verweigern, verwaltungsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar ist und bei der Einordnung einer Erbkrankheit als schwerwiegend auch individuelle Gesichtspunkte und Befindlichkeiten, die mit der betreffenden genetischen Disposition in Zusammenhang stehen, einzubeziehen sind. Christian Hillgruber kritisiert die Entscheidung. Er sieht angesichts der Wertungsoffenheit der Zulässigkeitskriterien der PID die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Beurteilungsspielraums der Ethikkommission als gegeben an und moniert die fehlende Maßstabkonkretisierung bei der Bestimmung des Schweregrads einer Erbkrankheit.

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Christian Hillgruber: Anspruch auf Zustimmung der Ethikkommission zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei individuell schwerwiegender Erbkrankheit? 61
Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 5.11.2020–3 C 12/19 61
I. Einleitung 61
II. Die Verneinung eines Beurteilungsspielraums der Ethikkommission 61
1. Die gesetzliche und verordnungsrechtliche Ausformung der Bewertungsentscheidung der Ethikkommission 62
2. Die Wertungsoffenheit der Zulässigkeitskriterien der PID 64
III. Der erforderliche Schweregrad einer Erbkrankheit 66
1. Die myotone Dystrophie Typ 1 – eine schwerwiegende Erbkrankheit im Sinne des § 3a Abs. 2 S. 1 ESchG? 66
2. Die fehlende Maßstabskonkretisierung 67
a) Die Bedeutung der Lebenserwartung 68
b) Die fehlende Gewichtung der verschiedenen Kriterien 68
3. Die Subjektivierung des Tatbestandsmerkmals „schwerwiegende Erbkrankheit” 69
4. Die Relevanz der ausgebrochenen Erbkrankheit des Partners 61
IV. Absenkung der Risiko-Schwelle? – ein problematisches obiter dictum 61
V. Fazit: Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der PID – Beleg ihrer grundsätzlichen Problematik 61
Abstract 61