Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung
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Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 17. März 2020, 3 StR 574/19
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 51–59
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Jörg Eisele, Dr. iur., Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht.
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Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist eine Strafbarkeit aufgrund der Erfolgsqualifikation des § 251 StGB nicht deshalb zu verneinen, weil Ärzte im Hinblick auf eine Patientenverfügung von einer Weiterbehandlung des schwer verletzten Opfers eines Raubes absehen. Hierbei erlangt das in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 GG verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht Bedeutung, das auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erfasst. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Behandlungsverzicht objektiv als nicht unvernünftige Maßnahme zu qualifizieren ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Jörg Eisele: Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung | 51 | ||
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 17. März 2020, 3 StR 574/19 | 51 | ||
I. Verwirklichung des Grundtatbestands des Raubes | 51 | ||
II. Zum Element der Leichtfertigkeit | 52 | ||
III. Allgemein: Der gefahrspezifische Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt | 52 | ||
IV. Allgemein: Unterbrechung des gefahrspezifischen Zusammenhangs durch Dritt- oder Opferverhalten | 53 | ||
V. Zur Bedeutung der ärztlichen Behandlung für den gefahrspezifischen Zusammenhang | 54 | ||
VI. Zur Bedeutung des Patiententestaments für den gefahrspezifischen Zusammenhang | 55 | ||
1. Umsetzung der Patientenverfügung durch die Ärzte | 55 | ||
2. Patientenverfügung und aktualisierter Patientenwille des Tatopfers | 56 | ||
VII. Abschließend: Zum Element der Vorhersehbarkeit | 58 | ||
Abstract | 59 |