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Die Beurteilung des Alternativvorsatzes durch den Bundesgerichtshof

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Sowada, C. Die Beurteilung des Alternativvorsatzes durch den Bundesgerichtshof. . Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14. 1. 2021 – 4 StR 95/20. Zeitschrift für Lebensrecht, 30(1), 41-49. https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.41
Sowada, Christoph "Die Beurteilung des Alternativvorsatzes durch den Bundesgerichtshof. Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14. 1. 2021 – 4 StR 95/20. " Zeitschrift für Lebensrecht 30.1, , 41-49. https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.41
Sowada, Christoph: Die Beurteilung des Alternativvorsatzes durch den Bundesgerichtshof, in: Zeitschrift für Lebensrecht, vol. 30, iss. 1, 41-49, [online] https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.41

Format

Die Beurteilung des Alternativvorsatzes durch den Bundesgerichtshof

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14. 1. 2021 – 4 StR 95/20

Sowada, Christoph

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 41–49

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Christoph Sowada, Dr. iur., Professor an der Universität Greifswald, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht.

Abstract

In einer aktuellen Entscheidung hat der 4. Strafsenat des BGH zu Beginn dieses Jahres erstmals grundlegend zur Problematik des „dolus alternativus“ Stellung genommen. Er hat hierbei in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Lehrmeinung für die Konstellation, dass der Täter den Erfolgseintritt an einer anderen (nicht jedoch weiteren) als der verletzten Person billigend in Kauf genommen hat, die tateinheitliche Verurteilung wegen eines versuchten Delikts neben der vollendeten Tat mit der Maßgabe gebilligt, dass die Verengung des Tätervorsatzes auf ein einziges Opfer im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung finden müsse. Der Beitrag zeigt auf, dass in anderen dogmatischen Zusammenhängen durchaus zwischen dem Entweder-oder-Schema des Alternativvorsatzes und dem am Sowohl-als-auch-Prinzip ausgerichteten Kumulativvorsatz unterschieden wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, beide Konstellationen hinsichtlich der Konkurrenzen einander gleichzustellen und das zwischen ihnen bestehende Abstandsgebot in den eher diffusen Strafzumessungsbereich zu verweisen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Die Beurteilung des Alternativvorsatzes durch den Bundesgerichtshof 41
Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.1.2021–4 StR 95/20 41
I. Darstellung der Entscheidung und Problemskizze 41
II. Die Vorsatzebene 42
III. Die Konkurrenzebene 44
1. Argumente für die Annahme von Tateinheit 44
2. Zweifel an der Tateinheitslösung 45
3. Überlegungen zur Gesetzeskonkurrenz 47
IV. Fazit 48
Abstract 49