Der bundesverfassungsgerichtliche Schutz vor Räumungsvollstreckung (§§ 765a, 885 ZPO) und das Grundgesetz (Artt. 2 Abs. 2 S. 1, 13, 14 GG)
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Der bundesverfassungsgerichtliche Schutz vor Räumungsvollstreckung (§§ 765a, 885 ZPO) und das Grundgesetz (Artt. 2 Abs. 2 S. 1, 13, 14 GG)
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 7–29
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Nikolaj Fischer lehrt als (apl.) Professor am Institut für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung am FB Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M. (vgl. http://www.jura.uni-frankfurt.de/41075263/Fis
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Schutz von Leben und Gesundheit des Schuldners in der Vollstreckung im Spannungsfeld von GG und ZPO, das nicht nur ein für die Rechtsdogmatik spannendes Thema darstellt: Für die (Vollstreckungs–) Rechtspraxis ist von besonderer Bedeutung, dass gerade der Schutz vor Räumungsvollstreckung in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer stärker ausdifferenziert worden ist. Einen beispielhaften Anlass für eine erneute Behandlung dieser Thematik bietet dabei der (Kammer–)Beschluss des BVerfG vom 15. 05. 2019 (Az.: 2 BvR 2425/18, NJW 2019, S. 2012 ff.), insbesondere soweit dieser die (rechtlichen wie faktischen) Grenzen dieses Schutzes verdeutlicht. Dabei wird erkennbar, dass die praktische Brisanz des Lebensschutzes bei der Räumungsvollstreckung vor allem in der Grundproblematik des „Schuldnerschutzes qua Verfassungsrecht“ angelegt ist: Verfahrensrechtliche Generalklauseln wie § 765a ZPO werden verfassungsrechtlich „angereichert“ und mit bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben verbunden. Hinzuweisen ist in diesem Kontext auf die (Senats–) Judikatur des BVerfG zur Räumungsvollstreckung (siehe insbesondere BVerfGE 52, 214 ff.), die Rahmen und Maßstab für die aktuelle (Kammer–) Rechtsprechung bildet. Nicht nur (verfahrens–)rechtsdogmatisch, sondern gerade auch rechtspraktisch führt dies häufig zu unbefriedigenden Lösungen für den Vollstreckungsgläubiger sowie zu Umsetzungsproblemen für die Fachgerichte. Daher ist die verfahrensrechtliche Dimension des verfassungsrechtlichen Schuldnerschutzes – im Spannungsfeld von Verfassungsrecht und (Zivil–)Verfahrensrecht – vorliegend der Gegenstand näherer wissenschaftlicher Betrachtung. Im Ergebnis kann ein Beitrag zur Problementschärfung in einer Besinnung auf die unterschiedlichen „Funktionen“ der durch Art. 1 Abs. 3 GG gebundenen Staatsgewalten liegen. Dies bedeutet für das Verhältnis von Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit gem. Artt. 92, 93 GG: Soweit der zivilprozessuale Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO) verfassungsrechtskonform geregelt ist und auch sachgemäß angewendet wird, stellt sich die weitergehende Frage, ob und inwieweit für eine gesonderte („unmittelbare“) Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Anforderungen, wie z. B. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, überhaupt noch Raum bleibt.
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Section Title | Page | Action | Price |
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Nikolaj Fischer: Der bundesverfassungsgerichtliche Schutz vor Räumungsvollstreckung (§§ 765a, 885 ZPO) und das Grundgesetz (Artt. 2 Abs. 2 S. 1, 13, 14 GG) | 7 | ||
I. Einleitung: Verfassungsrechtlicher Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung | 7 | ||
II. Kontrollmaßstab des Schutzes vor Räumungsvollstreckung (Artt. 2 Abs. 2 S. 1, 13 GG) | 8 | ||
III. Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr gem. § 765a ZPO in der Zwangsversteigerung | 11 | ||
1. Sachverhalt und Begründung der Kammer-Entscheidung vom 15.05.2019 | 11 | ||
2. Analyse und Kritik an der Kammer-Entscheidung vom 15.05.2019 | 14 | ||
IV. Maßstab und Rahmen: Bisherige Judikatur des BVerfG zur Räumungsvollstreckung | 7 | ||
1. Beschluss vom 03.10.1979 (BVerfGE 52, 214ff.) | 7 | ||
2. Weitere BVerfG-Rechtsprechung und vollstreckungsrechtliche Auswirkungen | 7 | ||
V. Fazit und Ausblick: Abwägungsdilemma bei Lebens- und Gesundheitsschutz | 8 | ||
Abstract | 8 |