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Farahat, A. Empowerment und Zuordnung im Migrationsrecht. Das Prinzip der progressiven Inklusion. Der Staat, 52(2), 187-218. https://doi.org/10.3790/staa.52.2.187
Farahat, Anuscheh "Empowerment und Zuordnung im Migrationsrecht. Das Prinzip der progressiven Inklusion" Der Staat 52.2, , 187-218. https://doi.org/10.3790/staa.52.2.187
Farahat, Anuscheh: Empowerment und Zuordnung im Migrationsrecht. Das Prinzip der progressiven Inklusion, in: Der Staat, vol. 52, iss. 2, 187-218, [online] https://doi.org/10.3790/staa.52.2.187

Format

Empowerment und Zuordnung im Migrationsrecht. Das Prinzip der progressiven Inklusion

Farahat, Anuscheh

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 2 : pp. 187–218

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Anuscheh Farahat, Bettinastraße 19, 63067 Offenbach/Main.

Cited By

  1. Teilhabe – eine Begriffsbestimmung

    Teilhabe in unterschiedlichen sozialpolitischen Handlungsfeldern

    Bartelheimer, Peter

    Behrisch, Birgit

    Daßler, Henning

    Dobslaw, Gudrun

    Henke, Jutta

    Schäfers, Markus

    2020

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-30610-6_2 [Citations: 0]

Abstract

Der Aufsatz stellt zwei Prinzipien vor, nach denen sich Teilhaberechte von Migranten sowie ihre personalhoheitliche Zuordnung zum Aufenthalts- oder Herkunftsstaat strukturieren lassen. Die Bedeutung beider Prinzipien wird sodann anhand eines Referenzfalls transnationaler Migration am Beispiel des konsularischen Schutzes von Migranten erörtert.

Bei den beiden Prinzipien handelt es sich um das traditionelle Prinzip der statischen Zuordnung von Personen zu Staaten und das jüngere Prinzip der progressiven Inklusion von Migranten in ihrem Aufenthaltsstaat. Nach dem Prinzip der statischen Zuordnung setzt die Gewähr von Teilhaberechten regelmäßig den Nachweis erfolgreicher gesellschaftlicher Integration voraus. Zudem gilt Staatsangehörigkeit als ein wichtiges Kriterium für die volle Gewähr von Teilhaberechten. Nach dem Prinzip der progressiven Inklusion werden Teilhaberechte dagegen als Bedingung für gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten verstanden. Sie sind daher unverzüglich zu gewähren und sollten schrittweise den Rechten der Staatsangehörigen angenähert werden. Beide Prinzipien strukturieren nicht nur die Teilhaberechte und die Zuordnung von Migranten, sondern lassen sich auch als Rechtsprinzipien qualifizieren. Als solche ergeben sich aus beiden Prinzipien Maßstäbe für die Bewertung bestehenden Rechts. Als Rechtsprinzipien erweitern die beiden Prinzipien zudem den Argumentationshaushalt für die künftige Gestaltung der Teilhaberechte von Migranten.

Der Aufsatz wird zunächst Inhalte und Funktionen beider Prinzipien näher erörtern und ihren historischen Entstehungskontext beleuchten. Anschließend wird am Beispiel des konsularischen Schutzes von Migranten der zweiten Generation gezeigt, dass sich beide Prinzipien als Struktur- und Rechtsprinzipien des Migrations- und Integrationsrechts bezeichnen lassen, weil sie die Zuordnung von Migranten zu Staaten und die Verteilung von Teilhaberechten an Migranten prägen. Die Qualifikation als Rechtsprinzip hat Folgen für die Anforderungen, die an die künftige Gestaltung des konsularischen Schutzes von Migranten der zweiten Generation zu stellen sind. Aus den Mindestanforderungen beider Prinzipien ergibt sich, dass der konsularische Schutz auf jene Migranten auszuweiten ist, die dauerhaft in Deutschland leben und/oder als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind. Abschließend wird das Potential des Prinzips der progressiven Inklusion für weitere Bereiche des Migrations- und Integrationsrechts skizziert.