Die Studierfreiheit. Analyse eines ungeklärten “Grundrechts“ in historischer und europäischer Perspektive
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Die Studierfreiheit. Analyse eines ungeklärten “Grundrechts“ in historischer und europäischer Perspektive
Der Staat, Vol. 47 (2008), Iss. 2 : pp. 213–240
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1Dr. Andreas Glaser, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M. A.), Universitätsstraße 30/B9, 95477 Bayreuth.
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Die Studierfreiheit ist in Deutschland derzeit noch im Hochschulrahmengesetz verankert. Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform hat der Bund jedoch seine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich verloren. Daher richtet sich der Blick wieder verstärkt auf die etwaige verfassungsrechtliche Verbürgung der Studierfreiheit. Im werdenden Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts entsprach es im deutschen Sprachraum weitgehender Überzeugung, dass die “Lernfreiheit der Studierenden“ vom Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit umfasst war. Fraglich ist, ob dies mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG ebenfalls gilt oder ob und inwieweit die Studierfreiheit allenfalls durch Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG geschützt sind.
Mit der zunehmenden Bedeutung der Gesetzgebung durch die Länder im Hochschulbereich stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung der Studierfreiheit in den Verfassungen der Länder. Aufschluss vermittelt daneben die Untersuchung der Verfassungsrechtslage in den Staaten Europas. Schließlich lohnt angesichts der steigenden Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte in der europäischen Hochschullandschaft wie auch der Rückwirkung des europäischen Rechts auf die nationale Rechtssetzung ein Blick auf die Vorgaben des EG-Rechts mit Bezug zur Studierfreiheit.