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Schaefer, J. Ordoliberale Theorie der Grundrechte des Grundgesetzes. Der Staat, 48(2), 215-238. https://doi.org/10.3790/staa.48.2.215
Schaefer, Jan Philipp "Ordoliberale Theorie der Grundrechte des Grundgesetzes" Der Staat 48.2, , 215-238. https://doi.org/10.3790/staa.48.2.215
Schaefer, Jan Philipp: Ordoliberale Theorie der Grundrechte des Grundgesetzes, in: Der Staat, vol. 48, iss. 2, 215-238, [online] https://doi.org/10.3790/staa.48.2.215

Format

Ordoliberale Theorie der Grundrechte des Grundgesetzes

Schaefer, Jan Philipp

Der Staat, Vol. 48 (2009), Iss. 2 : pp. 215–238

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1Dr. Jan Philipp Schaefer, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie, Friedrich-Ebert-Anlage 6–10, 69117 Heidelberg.

Cited By

  1. Praktische Konkordanz als verfassungsrechtliches Kollisionsprinzip. Eine Verteidigung

    Schladebach, Marcus

    Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 2 P.263

    https://doi.org/10.3790/staa.53.2.263 [Citations: 4]

Abstract

Der Ordoliberalismus der Freiburger Schule kann als sozialwissenschaftliche Referenztheorie der Verfassungsinterpretation fungieren. Unter Zugrundelegung eines ordoliberal geprägten Analyserasters werden die Grundrechte als Rahmennormen interpretiert, die einen Wettbewerb der Grundrechtsträger um die Realisierung individueller Freiheitschancen ermöglichen und einfordern. Dieser “Wettbewerb der Freiheiten“ vollzieht sich auf zwei Stufen. Die den Grundrechten implizite Befugnis des Grundrechtsträgers zur Setzung eigener normativer Standards eröffnet einen Wettbewerb um allgemeine Zustimmung zu bestimmten, verfassungsrechtlich weder gebotenen noch missbilligten Lebensentwürfen. Dieser Konsenswettbewerb ist regelmäßig nicht justiziabel. Er beeinflusst jedoch maßgeblich die Verfassungswirklichkeit und bildet die Vorstufe zu dem regelmäßig justiziablen Konfliktwettbewerb. Gegenstand des Konfliktwettbewerbs ist die individuelle Zuordnung von grundrechtlichen Entfaltungschancen auf Kosten konkurrierender Grundrechtspositionen. Am Beispiel ausgewählter Grundrechte des Grundgesetzes (allgemeine Handlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit) wird gezeigt, dass sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anknüpfungspunkte für eine Wettbewerbstheorie der Grundrechte ergeben, die mit ordoliberalem Rechtsdenken kongruent sind. Die in diesem Beitrag vorgestellte ordoliberale Grundrechtstheorie ist Bestandteil einer ordoliberalen Verfassungstheorie.