FREIHEIT STATT KNECHTSCHAFT. Jacob Grimms Antrag zur Paulskirchenverfassung
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FREIHEIT STATT KNECHTSCHAFT. Jacob Grimms Antrag zur Paulskirchenverfassung
Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 2 : pp. 215–231
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Steffen Seybold, Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft, Germanistische Abteilung, Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg.
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»Wer helfen kann, der helfe!«
V. Literaturverzeichnis
2020
https://doi.org/10.13109/9783666360992.409 [Citations: 0] -
»Wer helfen kann, der helfe!«
III. Von EinzelkämpferInnen zur ersten deutschen Antisklavereibewegung? Die 1840er- bis 1850er-Jahre
2020
https://doi.org/10.13109/9783666360992.233 [Citations: 0]
Abstract
Jacob Grimm beantragte 1848, als ersten Artikel der Paulskirchenverfassung eine Bestimmung über die Freiheit des deutschen Volkes aufzunehmen. Sein Antrag scheiterte knapp. Der Beitrag erörtert die rechtshistorischen Hintergründe des Antrags und seines Scheiterns sowie seine verfassungsrechtliche Bedeutung; darunter die Anerkennung politischer Rechte und allgemeiner Rechtsfähigkeit sowie der Ausschluss von Sklaverei und Leibeigenschaft. Dargestellt werden insbesondere Jacob Grimms Rechtsauffassungen, etwa über ein “gewachsenes“ Freiheitsrecht der Deutschen oder seine Forderung nach “Poesie im Recht“, die er mit dem Antrag umsetzen wollte. Über den im Ansatz erforschten Einfluss Friedrich W. Carovés hinaus sollen erste Anhaltspunkte zeigen, dass Grimm den Antrag wohl nicht im Alleingang stellte.